Kann ich Zinsen und Gebühren für ein Darlehen für qualifizierte Krankheitskosten abziehen?

Ich habe 2015 einen Kredit bei einem „medizinischen Kreditunternehmen“ aufgenommen und später in diesem Jahr zurückgezahlt. Das gesamte Darlehen diente der Deckung notwendiger medizinischer Ausgaben (die direkt vom kreditgebenden Unternehmen an die Ärzte und Apotheken gezahlt wurden) und ich werde den vollen Betrag des Prinzips auf meinem Plan A aufführen.

Meine Frage ist, können die Gebühren und / oder Zinsen, die ich für das Darlehen gezahlt habe, als Teil der qualifizierten medizinischen Kosten angesehen werden?

Ich habe das IRS-Thema 502 darüber gelesen, was abzugsfähige Krankheitskosten sind, aber es erwähnt nicht die Finanzierung. Wenn möglich, möchte ich eine Bestätigung der Antwort in einer Veröffentlichung des IRS oder einer anderen offiziellen Quelle.

Antworten (1)

IRS-Veröffentlichung 502 :

Krankheitskosten sind die Kosten für die Diagnose, Heilung, Linderung, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten sowie die Kosten für Behandlungen, die einen Teil oder eine Funktion des Körpers betreffen.

Kreditzinsen und -gebühren erfüllen diese Definition nicht. Ihre Darlehenszinsen und -gebühren sind Kosten für die von Ihnen gewählte Zahlungsmethode (ein Darlehen), keine Kosten für eine medizinische Behandlung.

Der IRS macht deutlich, wo Darlehenszinsen abzugsfähig sind. Die Veröffentlichung 936 erörtert Zinsabzüge für Eigenheimhypotheken, und Veröffentlichung 970 erörtert speziell die Zinsabzüge für Studentendarlehen.

In Anbetracht der Definition von Krankheitskosten in Veröffentlichung 502 in Verbindung mit dem Fehlen einer Veröffentlichung, in der der Abzug von Darlehenszinsen für medizinische Ausgaben erörtert wird, muss man zu dem Schluss kommen, dass Zinsen und Gebühren für medizinische Darlehen nicht abzugsfähig sind.

Der von Ihnen zitierte Absatz enthält weiterhin "rechtliche medizinische Dienstleistungen" sowie "Kosten" für Ausrüstung, Verbrauchsmaterialien, Diagnosegeräte, Transport und sogar Versicherungen. Die Finanzierung wird oft an anderer Stelle in die Kostenkalkulation einbezogen. Obwohl die Auslassung von Interesse hier suggestiv ist, würde ich, wenn möglich, eine definitivere Antwort bevorzugen.
Der IRS führt keine umfassende Liste von „Dingen, die Sie nicht abziehen können“. Wenn eine Ausgabe nicht ausdrücklich erwähnt wird, ist sie nicht abzugsfähig. Die Referenzen, die ich gefunden habe, sind die eindeutigsten, die Sie erhalten können, ohne direkt beim IRS nachzufragen. Ich denke, meine Antwort ist eindeutig, nur nicht die, die Sie hören möchten.
+1 stimmte zu, Jesse, für mich sieht es auch nicht nach einem Versehen aus
@Jesse Ich denke, deine Antwort ist wahrscheinlich richtig und nicht im Geringsten mehrdeutig, aber ich würde es vorziehen, wenn möglich, etwas stärker zu unterstützen als eine Meinung.