Kombination einer freiberuflichen Tätigkeit mit einer Kennismigrant-Arbeitserlaubnis in den Niederlanden

Ich arbeite als „hochqualifizierter Migrant“ (oder Kennismigrant) in den Niederlanden für ein Unternehmen.

Von Zeit zu Zeit erhalte ich Anfragen, nebenbei freiberuflich zu arbeiten. Wie richtig (und legal) kann ich das tun?

Benötige ich eine Sondererlaubnis vom Finanzamt? Benötige ich ein zusätzliches Bankkonto?

Darf ich den Kunden bis zu einer bestimmten maximalen Verdienstgrenze Rechnungen von meinem persönlichen Konto aus stellen?

Nebenbemerkung: Überprüfen Sie, ob Sie nicht gegen Ihren Arbeitsvertrag verstoßen. In niederländischen Vollzeitverträgen ist es üblich, Nebentätigkeiten oder Freiberufler nicht zuzulassen.

Antworten (2)

Laut Christian Barth, Esq. :

Nein, es ist nicht legal, sich selbstständig zu machen, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachmigrant/in haben. Es verstößt gegen die Bedingungen Ihrer Genehmigung. Sie können Ihren Aufenthaltstitel verlieren und abgeschoben werden.

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Änderung Ihres Status von einem qualifizierten Migranten zu einem selbstständigen Unternehmer im Rahmen des neuen Punktesystems für Nicht-EU- und Nicht-Amerikanische Unternehmer zu stellen. Es würde jedoch abgelehnt werden, weil Sie nicht genug Geld investieren oder genügend Arbeitsplätze schaffen.

Ein weiterer Immigrationsanwalt, Jeremy Bierbach, LLM , sagt:

Es gibt Licht am Ende des Tunnels: Nachdem Sie 3 Jahre ununterbrochen Wissensmigrant waren (oder 3 Jahre irgendeine Arbeitserlaubnis hatten), erlangen Sie Ihre Arbeitsmarktfreiheit (bei Verlängerung auf Ihrer Erlaubnis steht „Arbeid vrij toegestaan. TWV niet vereist.“) und Sie können dann nebenbei einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Beachten Sie, dass es immer noch eine gute Idee ist, Ihren Job noch nicht zu kündigen, oder zumindest immer dann, wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern müssen, stellen Sie sicher, dass Sie einen Arbeitsvertrag haben, der die Anforderungen erfüllt, dass Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt nachweisen können (der Vertrag ist mindestens gültig ein Jahr in die Zukunft, und Sie verdienen das monatliche Netto-Normeinkommen für sich selbst als Alleinstehende oder Sie und Ihre unterhaltsberechtigten Personen, falls vorhanden);

Theoretisch könnten Sie ein Heimgewerbe bis zum gesetzlichen Höchstbetrag betreiben, bevor Sie die Einkünfte steuerlich geltend machen, dies ist jedoch gemäß Ihrer Erlaubnis nicht zulässig. Sie würden sich auf dünnem Eis bewegen.

Ich glaube, das stimmt nicht mehr. Sie können als hochqualifizierter Migrant ein Unternehmen gründen. ind.nl/en/news/Pages/…

Hier auf der offiziellen Website von IND gibt es eine gute Antwort .

Ab dem 1. April 2017 können hochqualifizierte Migranten, Inhaber einer Blauen Karte EU, ausländische Studierende, die in den Niederlanden studieren, sowie wissenschaftliche Forscher, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, neben ihrer Haupttätigkeit einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen Tätigkeiten, für die ihre Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden ursprünglich erteilt wurde.

Voraussetzung ist vor allem, dass die Voraussetzungen für den bisherigen Aufenthaltsstatus als hochqualifizierter Migrant, Inhaber einer Blauen Karte EU, Student und wissenschaftlicher Mitarbeiter weiterhin erfüllt sind.