Ich habe ein paar Fragen zur Besteuerung mit einem J1-Visum (Kategorie Forschungsstipendiat).
Hintergrundinformation:
Ein Steuerberater meiner Heimatuniversität hat meine Situation untersucht, um festzustellen, wo ich gemäß den NL-US-Steuerabkommen und dem niederländischen Recht Einkommensteuer und Sozialversicherungssteuer zahlen muss. Anscheinend muss ich in den Niederlanden SS-Steuern zahlen, auch wenn ich mich in den USA aufhalte. Er ist jedoch der Meinung, dass ich in Bezug auf die Einkommenssteuer in den USA und nicht in den Niederlanden Steuern zahlen sollte, während ich in den USA bleibe.
Ich habe jedoch gelesen, dass Inhaber eines J1-Visums in den ersten 2 Jahren normalerweise von Bundeseinkommens- und FICA-Steuern befreit sind.
Meine Fragen sind:
Basieren sowohl der Bund als auch die FICA auf dem Aufenthaltsstatus? Gehe ich also richtig in der Annahme, dass ich für 2017 Bundeseinkommensteuer + FICA-Steuer zahlen muss, aber für 2016 und 2015 steuerbefreit bin?
An anderer Stelle habe ich den Rat gelesen, dass Bundessteuern nur gezahlt werden müssen, wenn Sie sich länger als 24 Monate in den USA aufhalten, unabhängig vom Kalenderjahr (dh ich bin 24 Monate in den USA, aber in 3 Kalenderjahren). Können Sie sagen, ob dies in meiner Situation der Fall ist?
Ich beziehe ein AUSLÄNDISCHES Einkommen als Gehalt, nicht als Stipendium, obwohl das Gehalt aus einem mir zuerkannten Stipendium gezahlt wurde. Das Stipendium ist jedoch als echtes Gehalt gedacht und nicht nur zur Deckung von Studiengebühren oder anderen direkten Kosten. Ändert dies in irgendeiner Weise die obige Situation?
Ich bin nach niederländischem Recht verpflichtet, niederländische SS-Steuern zu zahlen. Zwischen den USA und den Niederlanden besteht ein Totalisierungsabkommen. Bedeutet dies, dass ich für 2017 eine Befreiung von der FICA beantragen kann? Oder muss ich zahlen und dann versuchen, den Betrag zurückzufordern?
Ich habe jedoch gelesen, dass Inhaber eines J1-Visums in den ersten 2 Jahren normalerweise von Bundeseinkommens- und FICA-Steuern befreit sind.
Gar nicht. Es gibt eine Befreiung von der FICA für J-1-Inhaber für Einkünfte, die mit ihrem J-1-Status zusammenhängen. Für den J-1-Status gibt es eine Ausnahme von der Anzahl der wesentlichen Präsenztage für zwei Jahre. Es gibt keine pauschale Befreiung von der Einkommensteuer, jedoch können Steuerabkommen einige spezifische Befreiungen vorsehen. Vertragsbefreiungen werden in der Regel nach Monaten berechnet (d. h. Sie erhalten 24 Monate Leistungen, nicht 2 Kalenderjahre), aber lesen Sie den für Sie geltenden spezifischen Vertrag für Einzelheiten.
Basieren sowohl der Bund als auch die FICA auf dem Aufenthaltsstatus? Gehe ich also richtig in der Annahme, dass ich für 2017 Bundeseinkommensteuer + FICA-Steuer zahlen muss, aber für 2016 und 2015 steuerbefreit bin?
Nein, ist es auch nicht. Die Einkommenssteuer basiert auf der Einkommensquelle (in Ihrem Fall die USA), die FICA basiert auf der Deckung (von der Sie in Ihrem Fall im J1-Status befreit sind, solange Sie im Rahmen der Recherche dafür bezahlt werden denen Sie den Status erhalten haben).
An anderer Stelle habe ich den Rat gelesen, dass Bundessteuern nur gezahlt werden müssen, wenn Sie sich länger als 24 Monate in den USA aufhalten, unabhängig vom Kalenderjahr (dh ich bin 24 Monate in den USA, aber in 3 Kalenderjahren). Können Sie sagen, ob dies in meiner Situation der Fall ist?
Ich kenne die Zeitschrift "Elsewhere" nicht. Haben sie eine Website? In jedem Fall haben Sie es entweder falsch verstanden oder falsch dargestellt, das ist falsch. Ich würde vorschlagen, sich nicht auf Quellen mit so vagen Namen wie "anderswo" zu verlassen.
Ich beziehe ein AUSLÄNDISCHES Einkommen als Gehalt, nicht als Stipendium, obwohl das Gehalt aus einem mir zuerkannten Stipendium gezahlt wurde. Das Stipendium ist jedoch als echtes Gehalt gedacht und nicht nur zur Deckung von Studiengebühren oder anderen direkten Kosten. Ändert dies in irgendeiner Weise die obige Situation?
Ihre Prämisse ist fehlerhaft. Sie beziehen keine ausländischen Einkünfte. Sie erhalten Einkünfte aus dem Ausland, aber es stammt aus den USA, weil dort die Arbeit erledigt wird.
Ich bin nach niederländischem Recht verpflichtet, niederländische SS-Steuern zu zahlen. Zwischen den USA und den Niederlanden besteht ein Totalisierungsabkommen. Bedeutet dies, dass ich für 2017 eine Befreiung von der FICA beantragen kann? Oder muss ich zahlen und dann versuchen, den Betrag zurückzufordern?
Sie sind aufgrund Ihres Status von der FICA befreit , das Abkommen ist irrelevant.
Denken Sie daran, dass Abkommen zwischen der US-Bundesregierung und anderen Ländern nicht für staatliche Einkommensteuerzwecke gelten. Sie müssen wahrscheinlich die Einkommenssteuern des Staates New York und der Stadt New York als Einwohner für 2016–2017 und als Nichtansässiger für 2015 zahlen.
Phoog
Dirty-Flow
Lucia