Remote-Arbeit von Deutschland aus für ein britisches Unternehmen

Ich komme aus Brasilien und studiere derzeit in Deutschland. Ich würde gerne wissen, wie die Situation wäre, wenn ich als Auftragnehmer für ein in Großbritannien ansässiges Unternehmen arbeiten würde. Mein aktuelles deutsches Visum ist ein Studienvisum, aber ich weiß, dass Sie damit 120 Tage (ganzer Arbeitstag) oder 240 "halbe" Tage arbeiten können.

  1. Was soll ich mit dem Visum machen? Muss ich eine Visumsänderung beantragen? Mehr Tage werde ich nicht arbeiten, weil ich nicht allzu lange hier bleiben werde.

  2. Wie soll ich Steuern erklären?

... und ändert der Brexit etwas?

Antworten (3)

Das Studentenvisum für Deutschland berechtigt nur zu einer Erwerbstätigkeit, nicht zu einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Ein im Vereinigten Königreich ansässiges Unternehmen (insbesondere nach dem Brexit) wird Sie jedoch wahrscheinlich nur als Auftragnehmer einstellen (wenn Sie als Selbständiger arbeiten, dem im Vereinigten Königreich ansässigen Unternehmen Ihre Arbeit in Rechnung stellen und dann alle steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland selbst erledigen), es sei denn sie haben eine Tochtergesellschaft in Deutschland, die Sie stattdessen einstellen kann. Dies würde bedeuten, dass dieser Vorschlag wahrscheinlich nicht funktionieren wird.

Der Brexit wird wahrscheinlich auch den Steuerteil verkomplizieren, abhängig von den Handels- und Steuervereinbarungen, die die beiden Länder miteinander haben werden.

Wenn das Unternehmen eine deutsche Tochtergesellschaft hat, ist dies möglich, aber das wäre mit der 120-Tage-Grenze effektiv dasselbe wie für ein deutsches Unternehmen zu arbeiten

vielen Dank für die Staffel. Ja, es wäre als Auftragnehmer. Und wie schwer wäre es, dafür ein Arbeitsvisum zu bekommen?

Gute Frage. Ich habe mich immer gefragt, wie das Arbeiten als Selbständiger für ein anderes Land nach deutschem Recht verboten werden kann, wenn man in Brasilien selbstständig sein darf. Vielleicht kann jemand mehr Licht ins Dunkel bringen, aber nehmen wir mal an, man braucht eine Erlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit aus dem Land, in dem man als Auftragnehmer seinen physischen Wohnsitz hat. Dann:

  1. Es ist möglich, in Deutschland eine Erlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit zu beantragen, siehe meine andere Antwort .

  2. Sie sollten wie gewohnt Steuern angeben:) Steuern sind (1) kompliziert, (2) nicht spezifisch für Ihren Einwanderungs-/Auswandererstatus und sind hier irgendwie nicht zum Thema. Wenn Sie wissen, wie man es deklariert - tun Sie es selbst. Wenn nicht - gehen Sie zu einem Steuerberater.

Bitte überprüfen Sie auch dieselbe Frage zum Gesetz: https://law.stackexchange.com/q/27038/20294

In der von Ihnen beschriebenen Situation wäre es IMHO zu komplex, ein Unternehmen in Deutschland zu gründen und dafür Visa / Genehmigungen zu beantragen, wenn Sie für ein britisches Unternehmen arbeiten werden. Haben Sie darüber nachgedacht, dafür ein Unternehmen in Großbritannien zu gründen? Die Gründung einer britischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann online erfolgen, ist einfach und auch legal, solange Sie die Besteuerung ordnungsgemäß handhaben. Bitte beachten Sie, dass Arbeitserlaubnis und Aufenthalt einerseits und Besteuerung andererseits völlig voneinander unabhängige Themen sind.