Kann man mit einem Besuchervisum in den Niederlanden heiraten?

Wenn ich als nicht niederländischer EU-Bürger in den Niederlanden lebe und meine Verlobte, die kein EU-Bürger ist, dort heiraten möchte (mit der Absicht, dass sie kommt und bleibt), scheint die Website der Einwanderungsbehörde dies zu implizieren, um dies zu tun Der Nicht-EU-Partner müsste also eine mvv erwerben, einschließlich (in unseren Fällen) der Anforderung, die grundlegende Einbürgerungsprüfung im Ausland zu absolvieren .

Sollten wir jedoch woanders heiraten, könnte mein Partner einen Antrag auf Verifizierung nach EU-Recht stellen , um von der Integrationsprüfung befreit zu werden. Was ich mich jetzt jedoch frage: Wäre es möglich, dass mein Partner mich in den Niederlanden mit einem Kurzaufenthalts-/Besuchervisum (das ich sponsern könnte) heiraten und dann im Rahmen dessen eine Verifizierung nach EU-Recht beantragen könnte? bleiben?

Antworten (1)

Ein Blick auf die Website von Amsterdam legt nahe, dass dies zulässig ist. Sie verlangen jedoch eine Erklärung, dass Ihre Ehe keine Scheinehe ist (PDF), da die Ehe dem Nicht-EU-Ehepartner Rechte verleiht.

Wenn Sie in einer anderen Gemeinde wohnen, möchten Sie natürlich stattdessen die entsprechenden Informationen für Ihre Gemeinde finden.

Sobald die Ehe geschlossen ist, kann Ihr Ehepartner nur im Einklang mit der Freizügigkeitsrichtlinie aufgefordert werden, die Niederlande zu verlassen: wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn Ihre Ehe als Scheinehe festgestellt wird oder wenn sich Ihr Ehepartner in den Die Niederlande stellen eine Bedrohung für die öffentliche Gesundheit, Sicherheit oder Politik dar.

Wichtige Hinweise: Für eine Heirat in NL sind möglicherweise einige Dokumente erforderlich, die in ihrem ursprünglichen Land (oder ihren ursprünglichen Ländern) nicht vorhanden sind, sodass sie bei der örtlichen Botschaft danach fragen müssen (z. B. das sogenannte "Zölibatzertifikat", falls vorhanden). Ihre erste Ehe); es ist nicht notwendig zu heiraten, um ein Familienzusammenführungsvisum zu erhalten, und wenn OP eine befristete Aufenthaltserlaubnis (z. B. Arbeitserlaubnis) hat, muss der Partner keine zivilrechtliche Integrationsprüfung ablegen
@JulianaKarasawaSouza OP ist EU-Bürgerin, hat also keine Aufenthaltserlaubnis, und es ist weder ein Visum für die Familienzusammenführung noch die zivilrechtliche Integrationsprüfung erforderlich.