EU-Bürger und EU-Kind, Nicht-EU-Ehepartner - Niederlande-Visum

Ich bin EU-Bürger (nicht Niederländer), habe ein EU-Kind und bin mit einem Nicht-EU-Ehepartner (Südafrikaner) verheiratet. Ich ziehe in die Niederlande und versuche, den Prozess zu verstehen.

Ich habe dazu in der Vergangenheit eine erste Frage gestellt. Das IND hat mich auf diesen Link verwiesen .

Mein Problem ist, dass ich widersprüchliche Informationen vom IND in den Niederlanden im Gegensatz zur Botschaft in Südafrika erhalte.

Laut IND muss meine Frau ein 90-Tage-Schengen-Visum in Südafrika beantragen und nach unserer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden beantragen.

Die niederländische Botschaft in Südafrika sagte mir, dass wir kein Schengen beantragen können, sondern eher ein MVV beantragen sollten.

Meine Fragen sind:

  1. Beantragen wir in Südafrika ein Schengen- oder MVV-Visum, damit meine Frau in die Niederlande einreisen kann?
  2. Können wir zusammen in die Niederlande reisen und darf meine Frau in den Niederlanden bleiben, während die Aufenthaltskarte bearbeitet wird?
  3. Ist es bei einem Schengen-Visum kein Problem, wenn die 90 Tage vor Ausstellung der Aufenthaltskarte ablaufen?
  4. Auf dem von mir bereitgestellten IND-Website-Link muss das EU-Familienmitglied nachweisen, dass: „ einen rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden hat (ein Nachweis oder eine Registrierung oder ein gültiges Aufenthaltsdokument) „ – was bedeutet diese Anforderung?

Ich habe ein kleines Kind und möchte vermeiden, dass es von seiner Mutter getrennt wird.

Antworten (3)

  1. Beantragen wir in Südafrika ein Schengen- oder MVV-Visum, damit meine Frau in die Niederlande einreisen kann?

Es ist nicht ganz klar, ob sie Ihren Antrag als MVV-Antrag bearbeiten, aber es gibt durchaus Hinweise darauf, dass sie ihn als Schengen-Kurzaufenthaltsantrag bearbeiten. Auf der Website von VFS Global wird auf der Seite über den Besuch von Familienangehörigen auf die Gebührenbefreiung für Familienangehörige von EU-Bürgern hingewiesen:

Die folgenden Kategorien von Antragstellern sind nur von Visagebühren befreit:

Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder von EU-Bürgern (Nachweis der EU-Staatsangehörigkeit und Beziehung zu den Antragstellern muss vorgelegt werden). Legen Sie ein Flugticket vor, aus dem eindeutig hervorgeht, dass Sie mit dem EU-Bürger reisen werden. Dies unterliegt den Rechten des EU-Vertrags, dh Ehepartner und Angehörige können diese Befreiung nicht in Anspruch nehmen, wenn sie das Herkunftsland des EU-Bürgers besuchen.

Da VFS anscheinend eine separate Gebühr erhebt, sollten Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Botschaft oder dem Konsulat einreichen können, um überhaupt keine Gebühr zu zahlen.

  1. Können wir zusammen in die Niederlande reisen und darf meine Frau in den Niederlanden bleiben, während die Aufenthaltskarte bearbeitet wird?

Ihre Frau kann in den Niederlanden bleiben, solange Sie sich auch in den Niederlanden aufhalten, da sie in der EU Freizügigkeit genießt, wenn sie bei Ihnen ist.

  1. Ist es bei einem Schengen-Visum kein Problem, wenn die 90 Tage vor Ausstellung der Aufenthaltskarte ablaufen?

Nicht solange ihr beide zusammen seid. Wenn Sie die Niederlande verlassen müssen, ist sie wahrscheinlich in Ordnung, solange der Antrag anhängig ist, aber die Situation würde dann durch niederländisches Recht geregelt, mit dem ich weniger vertraut bin, anstatt durch EU-Recht.

  1. Auf dem von mir bereitgestellten IND-Website-Link muss das EU-Familienmitglied Folgendes nachweisen: „Hat einen rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden (ein Nachweis oder eine Registrierung oder ein gültiges Aufenthaltsdokument)“ – was bedeutet diese Anforderung?

Das heißt, bevor Ihre Frau ihre Aufenthaltskarte beantragen kann, müssen Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeinde anmelden, damit Sie mit ihrem Antrag einen Nachweis über Ihre Anmeldung einreichen können.

Sehr ausführliche Antwort - danke. Die IND-Website ist ausgezeichnet, jedoch sind die Rechte des Nicht-EU-Ehepartners nicht klar - es sei denn, ich habe sie verpasst
Leider ist Ihr Rat bezüglich der Freizügigkeitsrechte falsch. Es gilt nur für andere Länder als das Land Ihrer Staatsangehörigkeit. Wenn Sie niederländischer Staatsbürger sind, muss jedes andere EU-Land Ihren Nicht-EU-Ehepartner aufgrund der Freizügigkeitsrechte einreisen lassen, die Niederlande müssen dies jedoch nicht (und werden es auch nicht tun). Sie müssen die Visagebühren an VFS bezahlen und haben keinen Anspruch auf ein kostenloses Visum. Ich habe persönliche Erfahrung damit (als niederländischer Staatsbürger mit damaligen Nicht-EU-Bürger-Familienmitgliedern)
@ErwinBolwidt in der verknüpften „Anfangsfrage“ enthüllt OP, dass er britischer Staatsbürger ist, daher wurde diese Antwort unter Berücksichtigung dessen geschrieben. Sie haben Recht, dass dies nicht für die Familie eines niederländischen Staatsangehörigen gelten würde (es sei denn, eine „Surinder Singh“-Ausnahme würde gelten, weil der niederländische Staatsangehörige Vertragsrechte in einem anderen EU-Land ausgeübt hat).
@phoog Richtig du bist. Diese Informationen über die Staatsbürgerschaft des OP sollten besser in diese Frage selbst als in eine verknüpfte gestellt werden.
@ErwinBolwidt das ist ein guter Punkt. Ich habe die Frage bearbeitet, um sie zu verdeutlichen.

Ich habe einen ähnlichen Prozess durchlaufen, um mit meiner Freundin, die EU-Bürgerin ist, aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande zu ziehen. Da wir nicht verheiratet sind, könnten meine Antworten etwas anders sein als das, was Sie durchmachen würden, aber ich möchte Ihnen trotzdem helfen, da ich weiß, wie stressig dieser Prozess werden kann :)

  1. Beantragen wir in Südafrika ein Schengen- oder MVV-Visum, damit meine Frau in die Niederlande einreisen kann?

Ich habe bei der niederländischen Botschaft in London ein Schengen-Visum beantragt und es wurde viel schneller bearbeitet als ein normales Schengen-Visum (konnte an einem Tag erledigt werden, aber meines dauerte etwas länger). Um dieses schnelle Verfahren zu beantragen, musste ich nachweisen, dass ich eine Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden beantragen konnte (durch Vorlage einiger Nachweise unserer Beziehung) und dass wir beide zusammen in die Niederlande reisen würden, indem ich Flugtickets vorlegte. Dieses Visum war kostenlos.

  1. Können wir zusammen in die Niederlande reisen und darf meine Frau in den Niederlanden bleiben, während die Aufenthaltskarte bearbeitet wird?

Wenn Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis eingereicht haben, bringt das IND einen Aufkleber auf dem Reisepass Ihres Ehepartners an, um zu zeigen, dass der Antrag bearbeitet wird, dass sie sich rechtmäßig im Land aufhält und arbeiten darf.

3.Ist es bei einem Schengen-Visum kein Problem, wenn die 90 Tage vor Ausstellung der Aufenthaltskarte ablaufen?

Dies sollte überhaupt kein Problem darstellen.

  1. Auf dem von mir bereitgestellten IND-Website-Link muss das EU-Familienmitglied Folgendes nachweisen: „Hat einen rechtmäßigen Aufenthalt in den Niederlanden (ein Nachweis oder eine Registrierung oder ein gültiges Aufenthaltsdokument)“ – was bedeutet diese Anforderung?

Das bedeutet, dass Sie sich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen werden, anmelden und diese zusammen mit dem Antrag Ihrer Frau einreichen müssen.

Ich hoffe das hilft.

Die Tatsache, dass Sie mit Ihrer Freundin nicht verheiratet sind, wirkt sich nur auf das Verfahren zur Feststellung aus, dass sie unter die Freizügigkeitsrichtlinie fällt. Die Tatsache, dass ihr Visum kostenlos war, impliziert, dass Sie dies erfolgreich festgestellt haben, woraufhin die Einzelheiten des Verfahrens für sie und für Will777s Frau gleich sein sollten. Willkommen auf der Seite!
@phoog Danke! Eigentlich ist meine Freundin EU-Bürgerin und ich nicht. Ich sehe, Sie haben die Frage perfekt beantwortet und wollten meine hier nur stellen, um jedem unverheirateten Paar zu helfen, das in Zukunft Hilfe bei diesem Prozess benötigen könnte.
Vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung. Der Aufkleber im Pass war mir nicht bekannt

Ich werde hier schreiben, aber ich bin kein Experte, also warten Sie bitte, bis Sie eine informativere Antwort oder eine Bestätigung für meine Antwort erhalten.

Es gibt zwei Verfahren, um MVV zu erhalten (zumindest so, wie es vor 6 Jahren war):

  1. Sie können sich von außerhalb der NL bewerben und dann ein Visum für die Einreise nach NL erhalten und die Bewerbung hier abschließen
  2. Sie reisen mit einem anderen Visum nach NL ein und beantragen es hier bei MVV

Daher halte ich beide Vorschläge für möglich und richtig. Ich würde IND folgen, da sie die neuesten/besten Informationen haben und eine viel größere Anzahl von Fällen bearbeiten. Auch die Zeit, um ein 90-Tage-Visum zu erhalten, ist wahrscheinlich viel schneller, sodass Sie früher vollständig nach NL einreisen können (wenn es für Sie wichtig ist).

Das Wichtigste - keine Sorge! NL hat wirklich offene Verfahren und sie sind weniger bürokratisch als andere Länder. Sie heißen Sie immer willkommen und Ihre Familie und Familie hat für jeden Niederländer hier Priorität. Auch Ihr Fall sieht nicht außergewöhnlich aus, also erwarte ich nicht, dass etwas schief geht.

Schön zu hören und danke für deinen Beitrag