Kann ich nach der Einreise mit einem Kurzaufenthaltsvisum ein französisches Langzeitvisum erhalten?

Ich bin US-Staatsbürger. Meine Frau ist französische Staatsangehörige (Kinder dual). Wir wohnen in den USA. Meine Frau ist Professorin und hat ein Sabbatical bekommen. Wir werden meine Frau in ihrem Sabbatical begleiten. Den ersten Teil wollen wir in Südafrika verbringen. Wir wollen fast drei Monate dort bleiben und dann nach Frankreich gehen. Nach dem, was ich gelesen habe, muss ich mein französisches Visum für den längerfristigen Aufenthalt (für den Ehepartner eines französischen Staatsangehörigen) in meinem Wohnsitzland und innerhalb von drei Monaten nach meiner Ankunft in Frankreich beantragen. Dies lässt ein sehr enges Fenster, um ein Visum beim Konsulat hier in den USA zu erhalten.

Sonstige Informationen: Wir werden ~4,5 Monate in Frankreich sein. Ich bin Softwareentwickler und werde in Frankreich weiterhin für meine Firma in den USA arbeiten. Ich werde während meines Aufenthalts in Frankreich geschäftlich in Spanien sein (Teilnahme an einer Konferenz). Möglicherweise möchte ich während meines Aufenthalts in Frankreich Länder außerhalb des Schengen-Raums besuchen (z. B. Marokko).

Ich habe gelesen, welche offiziellen Ressourcen es zu Visa gibt, die auf Englisch ausgestellt werden. Ich weiß, dass es mehr Informationen auf Französisch gibt, aber ich kann Französisch nicht gut genug lesen, um in diesen Ressourcen zu navigieren.

Gibt es also eine Möglichkeit, das Langzeitvisum zu beantragen, während ich in Südafrika bin, oder es nach meiner Ankunft in Frankreich zu beantragen (was standardmäßig ein Kurzaufenthaltsvisum wäre)? Irgendwelche anderen Ideen? Ich würde es vorziehen, innerhalb vorgeschriebener Verfahren zu bleiben, anstatt irgendwelche Risiken einzugehen.

Hat Ihre Frau in einem anderen EU-Land gelebt?
Meine Frau hat in keinem anderen EU-Land gelebt.

Antworten (1)

Von der Seite über Langzeitvisa ( https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F16162 ):

Cas particulier du visa de l’époux de Français

...

À savoir : si vous êtes entré en France démuni du VLS-TS, vous pouvez néanmoins recevoir a carte de séjour vie privée et familiale, sous Certaines conditions.

Das bedeutet mehr oder weniger:

Wenn Sie ohne Langzeitvisum nach Frankreich eingereist sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch eine Familienaufenthaltserlaubnis erhalten.

Die Seite über Aufenthaltsgenehmigungen für Familien befindet sich unter https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2209 und listet diese Bedingungen auf. Eine der Bedingungen ist, dass Sie mindestens sechs Monate zusammen in Frankreich leben. Ihre Frage besagt, dass Sie nur etwa viereinhalb Monate in Frankreich sein werden, also trifft dies nicht auf Sie zu.

Ich würde einen Antrag bei dem Konsulat stellen, in dessen Hoheitsgebiet Sie in den USA wohnen, vielleicht einen Monat vor Ihrer Abreise nach Südafrika, und erklären, dass Sie sich außerhalb der USA aufhalten werden. Wenn sie Sie nicht einen Monat früher aufnehmen können, können sie es vielleicht ein oder zwei Tage früher tun; Die Bearbeitung des Antrags dauert nicht lange. Laut http://www.consulfrance-newyork.org/Delais-de-procedure#sommaire_1 kann das Konsulat in New York beispielsweise das Visum in nur einem Tag ausstellen, wenn Ihr Antrag vollständig ist.

Wenn sie Ihren Antrag überhaupt nicht bearbeiten können, können sie vielleicht dafür sorgen, dass Ihr Antrag in Südafrika bearbeitet wird. Zumindest für kurzfristige Schengen-Visa verlangt der Visakodex, dass Konsulate Anträge von Reisenden bearbeiten, die aufgrund legitimer langfristiger Reisepläne von zu Hause weg sind, sodass sie nicht in der Lage sind, ein Visum zu beantragen.