Ich bin derzeit in den USA unter einem J1 und mein Heimatland hat ein Steuerabkommen mit den USA. Daher bin ich derzeit von Bundessteuern und einigen anderen Steuern befreit.
Ich heirate bald und möchte eine Statusanpassung beantragen. Meine Frage ist, wie wirkt sich dies auf meinen Steuerstatus für den aktuellen Job (J1) aus? Muss ich das ganze verdiente Gehalt versteuern oder ist das noch „steuerfrei“? Ist das anders, wenn ich mich zum 1. Januar für AOS bewerben würde? Wann endet die Steuerbefreiung?
Bearbeiten: Steuerabkommen Deutschland USA Artikel 20(1) :
- Vergütungen, die ein in einem Vertragsstaat ansässiger Professor oder Lehrer, der sich für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren im anderen Vertragsstaat aufhält, um weiterführende Studien oder Forschungsarbeiten durchzuführen oder an einer akkreditierten Universität, Hochschule zu unterrichten, Schule oder eine andere Bildungseinrichtung oder eine öffentliche Forschungseinrichtung oder eine andere Einrichtung, die im öffentlichen Interesse Forschung betreibt, für diese Arbeit erhält, nur im erstgenannten Staat besteuert werden. Dieser Artikel gilt nicht für Einkünfte aus Forschung, wenn diese Forschung nicht im öffentlichen Interesse, sondern in erster Linie zum privaten Nutzen einer oder mehrerer bestimmter Personen erfolgt. Die in diesem Absatz vorgesehenen Leistungen werden einer Person nicht gewährt, die während des unmittelbar vorhergehenden Zeitraums in den Genuss der Leistungen nach Absatz 2, 3 oder 4 gekommen ist.
Um meine eigene Frage zu beantworten. Ich habe mit dem Steuerexperten an meinem Arbeitsplatz gesprochen und die Informationen sind die folgenden:
Ich zahle rückwirkend keine Steuern. Ich beginne Steuern zu zahlen, sobald sich mein Status offiziell geändert hat (das Startdatum der Green Card).
IRS 901 sagt Folgendes über Steuerabkommen:
Steuerabkommen reduzieren die US-Steuern von im Ausland ansässigen Personen. Mit bestimmten Ausnahmen reduzieren sie die US-Steuern von US-Bürgern oder Einwohnern nicht.
und soll die Situationen abdecken, in denen Sie beispielsweise in den USA sind und Einkünfte aus dem Ausland oder einem US-Regierungsprogramm (z. B. Unterrichten in Ihrem Fall) erhalten, würden Sie nicht den US-Bundessteuern unterliegen
Und die deutschlehrerspezifische Befreiung sagt dasselbe:
Ein in Deutschland ansässiger Professor oder Lehrer, der sich vorübergehend in den Vereinigten Staaten aufhält...
Nachdem Ihre Statusanpassung jedoch genehmigt wurde (da Sie die Eheschließung erwähnt haben, wird davon ausgegangen, dass Sie einen ständigen Wohnsitz in den USA haben), gelten Sie laut IRS als Einwohner der USA :
Der Green Card-Test – Sie gelten als bestanden, wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt während des Kalenderjahres gemäß den Einwanderungsgesetzen einen rechtmäßigen ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten hatten
Das bedeutet, dass Sie, selbst wenn Sie im Dezember 2016 den Status eines ständigen Wohnsitzes erhalten haben, für das gesamte Jahr 2016 (nicht nur für den Dezember) als US-Steuerinländer gelten, sodass Ihr gesamtes Einkommen für 2016 steuerpflichtig ist (weil Sie sich auch für > in den USA aufgehalten haben 183 Tage zu diesem Zeitpunkt). Allerdings sind Ihre Einkünfte aus dem Jahr 2015 und früheren Jahren deswegen nicht steuerpflichtig.
Eine Buchhalterprüfung ist natürlich sehr zu empfehlen, wenn sich der Betrag lohnt. Buchhalter, die mit Migrantengemeinschaften arbeiten, sind mit diesem Thema sehr vertraut und wären hilfreicher als beispielsweise HR-Blocktypen.
Freddy
Georg Y.
Freddy
Georg Y.
Freddy
Georg Y.
Freddy
Georg Y.
Freddy
Georg Y.
Freddy
Georg Y.