Wenn ein nichtansässiger Ausländer zufällig einen beträchtlich großen Geldbetrag bei einer US-Bank einzahlt (nehmen wir an, NYC), ein Anwesen/Vermögenswert kauft, passives Einkommen mit seinen Bankkonto-bezogenen Interessen erzielt und zufällig nur in den USA bleibt Soweit ich weiß, fällt er jedes Jahr drei Monate lang nicht unter die Vorschrift, ein in den USA ansässiger Steuerpflichtiger zu sein, was eine Besteuerung aller anderen Einkünfte außerhalb der USA zur Folge hat. Von nun an muss er jährlich nur Steuern auf in den USA erwirtschaftete Einkommens- und Vermögenssteuern zahlen für sein Vermögen wegen der 183-Tage-Regelung in einem Zeitraum von drei Jahren.
Meine Frage lautet, ob eine solche Person ihre Referenzbank bitten kann, die fälligen Steuerbeträge einzubehalten und in ihrem Namen Steuererklärungen einzureichen, oder den IRS irgendwie in zahlungsbezogene automatisierte Prozessvereinbarungen einbeziehen kann, die zufällig vierteljährlich oder monatlich statt jährlich wiederholt werden , da eine solche Person möglicherweise nicht in den USA anwesend ist, wenn Steuererklärungen eingereicht werden müssen, oder möglicherweise die Belastung hat, in die USA zu fliegen, nur um eine Steuererklärung abzugeben
Ich weiß genau, dass Steuereinkünfte eingereicht werden müssen, weil es andere Einkünfte als diese Zinsen geben könnte, aber ich gehe davon aus, dass es für eine solche Person nicht möglich ist, andere Einkünfte zu suchen und zu erzielen, weil
- er braucht es nicht
- Er erzielt eigentlich keine anderen Einkünfte
-3 Monate pro Jahr sind kein angemessenes Szenario, in dem eine Person arbeiten könnte, besonders wenn sie reich ist
Ich gehe auch davon aus, dass er ein Bankkonto bei einer Bank eröffnet, die es Nichtansässigen erlaubt, dies auch ohne SSN zu tun, aber nur mit einer ITIN (die bei nichtansässigen Ausländern ein Ersatz für SSN ist).
Ist es also für einen solchen nichtansässigen Ausländer möglich, seine Bank zu bitten, fällige Steuern einzubehalten und in seinem Namen unter den oben genannten Voraussetzungen einzureichen?
Die Bank sollte Steuern auf Anfrage einbehalten. Das Problem wäre die Einreichung einer Erklärung in Ihrem Namen, da die Steuervorbereitung ein anderes Geschäft ist als das Bankwesen.
Andererseits sollte es kein Problem sein, selbst eine Erklärung einzureichen. Rücksendungen werden elektronisch oder per Post eingereicht, nicht persönlich, sodass Sie nicht in den USA sein müssen, um eine einzureichen. Wie in einem Kommentar erwähnt, bietet der IRS Anweisungen für die Einreichung von außerhalb der USA , einschließlich einer Adresse, an die Sie eine Rücksendung in Papierform schicken können.
Die Besteuerung von US-Einkünften nichtansässiger ausländischer Personen ist so kompliziert, dass Sie sich von einem US-Steuerberater beraten lassen sollten.
Wenn Sie Zahlungen vierteljährlich vornehmen möchten, können Sie dies selbst tun, ohne die Bank einzubeziehen. Tatsächlich sind Sie unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet, wenn Sie über einen erheblichen Einkommensbetrag verfügen, der nicht dem Quellensteuerabzug unterliegt oder für den der Quellensteuerabzug nicht angemessen ist.
Die geschätzten vierteljährlichen Steuerzahlungen und etwaige einbehaltene Steuern werden dann auf die Gesamtsteuerschuld angerechnet, die Sie in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung berechnen. Ist die Steuerschuld höher, leisten Sie mit der Erklärung eine Zuzahlung. Wenn die Steuerschuld geringer ist, können Sie wählen, ob Sie eine Rückerstattung erhalten oder den Überschuss auf die Steuerschuld des nächsten Jahres anrechnen möchten.
Wenn Sie möchten, dass jemand Ihre Einkommensteuererklärung für Sie erstellt, können Sie die Dienste eines Buchhalters in Anspruch nehmen.
DavidSupportsMonica
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