Kontoauszüge – sollte ich Papierkopien für steuerliche oder andere offizielle Zwecke aufbewahren (oder digital eingescannte Kopien aufbewahren)?

Soll ich Kontoauszüge in Papierform für steuerliche oder andere behördliche Zwecke aufbewahren? Oder sind gescannte digitale Kopien unter solchen Umständen gültig?

Ich bin ein angestellter Angestellter ohne sonstiges Einkommen und ziemlich unkomplizierte finanzielle Angelegenheiten - Ersparnisse.

Ich überlegte mir die Zukunft, zB um ein Unternehmen zu führen oder sogar eine längere Zeit im Ausland zu arbeiten, und ob es notwendig wäre, eine Finanzhistorie in Papierform zu haben. Ich würde solche Kontoauszüge lieber mit meinem ADF-Scanner (Auto Document Feeder) einscannen und mich in Zukunft für papierlose Kontoauszüge entscheiden (online lesen).

Bitte beraten. Ich befinde mich in Großbritannien, aber ich würde vermuten, dass eine Antwort für alle Gebietsschemata für diese Site am besten geeignet wäre.

Ergänzende Forschung:

Diese hier sieht nach einer guten Antwort aus:

http://ask.metafilter.com/88281/Kann-ich-digitalisieren-meine-finanzunterlagen-für-steuerzwecke#1299796

Die britische Regierung sagt, dass digitale Kopien für Steuerzwecke akzeptabel sind:

http://www.hmrc.gov.uk/compliance/faqs.htm#8

https://www.gov.uk/keeping-your-pay-tax-records/overview

https://www.gov.uk/keeping-your-pay-tax-records/overview

Kontoauszüge – sollte ich Papierkopien für steuerliche oder andere offizielle Zwecke aufbewahren (oder digital eingescannte Kopien aufbewahren)?

Meine Recherche in diesem Forum – all dies ist „wie lange“/„sollte ich aufbewahren?“ - nicht darum, einzuscannen und nur digital zu halten:

http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=49163

http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=3547797

http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=2896482

http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=326695

http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=1055073

http://news.bbc.co.uk/1/hi/business/3690609.stm

Betreff: Gebietsschema - tatsächlich kann die Antwort durchaus spezifisch für Großbritannien sein, da die Gesetze zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen in der Regel orts- und zeitspezifisch sind (was für diese Site immer noch in Ordnung ist).
Verwandte: money.stackexchange.com/questions/3792/… - aber kein direkter Dup
+1 @sdg ja habe das gesehen und es ist fast die Antwort, bestätigt aber nicht, ob es Probleme mit nur digital gescannten Kopien geben würde, z. B. wenn Leute Fälschung oder Fälschung vermuten.
Denken Sie daran, dass Sie die Online-Auszüge regelmäßig herunterladen müssen, da die meisten Banken, Versorgungsunternehmen oder Investmentfondsgesellschaften den Zugriff auf die Auszüge zeitlich einschränken
+1 Ja, ich würde zustimmen. Aber haben digitale/elektronische Versionen den gleichen rechtlichen Status? ... ist meine Frage.
Nein. Digital/elektronisch sind nicht dasselbe wie Originalkopien, es sei denn und bis sie von der Bank unterzeichnet und bestätigt wurden. Nur für Großbritannien. Zumindest ist dies bei Visumanträgen der Fall.
SO für all die Leute, die nie Papierkontoauszüge hatten, zum Beispiel insbesondere die jüngeren als ich, wo stehen sie? Vermutlich würden sie ihre Erklärungen regelmäßig herunterladen und diese als lokale Kopien elektronisch aufbewahren. Und vielleicht verschickt die Bank Steuerbescheinigungen in Papierform, in denen die auf die Zinsen gezahlten Steuern aufgeführt sind, die sie behalten würden. Sieht jemand ein Problem mit dieser Anordnung? Ich würde mich gerne in diesem Szenario sehen, alle Steuerdokumente nur in Papierform, aber Erklärungen elektronisch aufzubewahren.
Meine Frage hat niemand wirklich direkt beantwortet: Kann ich die regulären Kontoauszüge einfach in elektronischer Form aufbewahren?

Antworten (3)

In Großbritannien spezifiziert Directgov nichts weiter als "Aufzeichnungen", was mich zu der Annahme veranlasst, dass eine digitale Kopie akzeptabel sein könnte.

In Bezug auf Kontoauszüge müssen natürliche Personen (dh keine Selbständigen oder Inhaber eines Unternehmens) diese zwischen 12 und 15 Monaten nach Ihrer Steuererklärung aufbewahren, je nachdem, wann Sie sie eingereicht haben.

Quelle: Aufzeichnungen (Einzelpersonen und Direktoren) – Directgov

Ich bin in den vereinigten Staaten.

Es besteht keine Notwendigkeit, die Erklärungen in irgendeiner Form für immer aufzubewahren. Sobald die Bank Ihnen eine 1099 gibt, die angibt, wie viel Zinsen Sie verdient haben, müssen Sie sie nicht behalten. Wenn Sie sie nur in elektronischer Form haben, reicht das dem IRS.

Wenn Sie einen Kontoauszug vorlegen müssen, z. B. bei der Beantragung eines Darlehens, behält das Darlehensunternehmen eine Kopie. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Scan vom Original, aus einem gedruckten PDF oder um einen Ausdruck aus Ihrem Archiv handelt.

In den USA schickten sie den Originalscheck zurück an die Person, die ihn ausgestellt hatte, damit sie ihn für ihre Unterlagen behalten konnten. Dann gingen viele Banken zu Kohle, aber wenn Sie extra bezahlten, schickten sie Ihnen das Original. Jetzt scannt die Bank, die den Scheck einlöst, den Scheck und vernichtet das Original. Wenn Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen wünschen, existiert sie nur als gescanntes Bild.

+1 @mhoran_psprep danke, das würde meiner Vermutung entsprechen.

Digitale Aufzeichnungen sind in Ordnung, aber Praktiken zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen sind wichtig. Sei konsequent.