Soll ich Kontoauszüge in Papierform für steuerliche oder andere behördliche Zwecke aufbewahren? Oder sind gescannte digitale Kopien unter solchen Umständen gültig?
Ich bin ein angestellter Angestellter ohne sonstiges Einkommen und ziemlich unkomplizierte finanzielle Angelegenheiten - Ersparnisse.
Ich überlegte mir die Zukunft, zB um ein Unternehmen zu führen oder sogar eine längere Zeit im Ausland zu arbeiten, und ob es notwendig wäre, eine Finanzhistorie in Papierform zu haben. Ich würde solche Kontoauszüge lieber mit meinem ADF-Scanner (Auto Document Feeder) einscannen und mich in Zukunft für papierlose Kontoauszüge entscheiden (online lesen).
Bitte beraten. Ich befinde mich in Großbritannien, aber ich würde vermuten, dass eine Antwort für alle Gebietsschemata für diese Site am besten geeignet wäre.
Ergänzende Forschung:
Diese hier sieht nach einer guten Antwort aus:
Die britische Regierung sagt, dass digitale Kopien für Steuerzwecke akzeptabel sind:
http://www.hmrc.gov.uk/compliance/faqs.htm#8
https://www.gov.uk/keeping-your-pay-tax-records/overview
https://www.gov.uk/keeping-your-pay-tax-records/overview
Meine Recherche in diesem Forum – all dies ist „wie lange“/„sollte ich aufbewahren?“ - nicht darum, einzuscannen und nur digital zu halten:
http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=49163
http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=3547797
http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=2896482
http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=326695
http://forums.moneysavingexpert.com/showthread.php?t=1055073
In Großbritannien spezifiziert Directgov nichts weiter als "Aufzeichnungen", was mich zu der Annahme veranlasst, dass eine digitale Kopie akzeptabel sein könnte.
In Bezug auf Kontoauszüge müssen natürliche Personen (dh keine Selbständigen oder Inhaber eines Unternehmens) diese zwischen 12 und 15 Monaten nach Ihrer Steuererklärung aufbewahren, je nachdem, wann Sie sie eingereicht haben.
Quelle: Aufzeichnungen (Einzelpersonen und Direktoren) – Directgov
Ich bin in den vereinigten Staaten.
Es besteht keine Notwendigkeit, die Erklärungen in irgendeiner Form für immer aufzubewahren. Sobald die Bank Ihnen eine 1099 gibt, die angibt, wie viel Zinsen Sie verdient haben, müssen Sie sie nicht behalten. Wenn Sie sie nur in elektronischer Form haben, reicht das dem IRS.
Wenn Sie einen Kontoauszug vorlegen müssen, z. B. bei der Beantragung eines Darlehens, behält das Darlehensunternehmen eine Kopie. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Scan vom Original, aus einem gedruckten PDF oder um einen Ausdruck aus Ihrem Archiv handelt.
In den USA schickten sie den Originalscheck zurück an die Person, die ihn ausgestellt hatte, damit sie ihn für ihre Unterlagen behalten konnten. Dann gingen viele Banken zu Kohle, aber wenn Sie extra bezahlten, schickten sie Ihnen das Original. Jetzt scannt die Bank, die den Scheck einlöst, den Scheck und vernichtet das Original. Wenn Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen wünschen, existiert sie nur als gescanntes Bild.
Digitale Aufzeichnungen sind in Ordnung, aber Praktiken zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen sind wichtig. Sei konsequent.
sdg
sdg
du weißt schon
mhoran_psprep
du weißt schon
DumbCoder
du weißt schon
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