Wie zahlt man NI-Beiträge sowohl als Angestellter als auch als Selbständiger?

Ich verdiene weniger als 6.000 £ pro Jahr mit meiner selbstständigen Arbeit, und NI wird von meiner Beschäftigung PAYE abgezogen.

Soll ich auch für meine selbstständige Tätigkeit NI-Beiträge zahlen?

Siehe hmrc.gov.uk/rates/it.htm . Liegt Ihr Gehalt unter dem personengebundenen Freibetrag für das Geschäftsjahr, ist keine NS zu zahlen.
@DumbCoder, ich könnte mich irren, aber ich denke, Sie verfehlen den Punkt - ich denke, das Gehalt des OP aus der Beschäftigung ist höher, es ist nur die selbstständige Arbeit, die <6.000 £ beträgt.
@ Vicky Ich vermisse den Punkt nicht. Ich kommentierte, was ich aus dem Beitrag machen könnte. Sie könnten das OP bitten, seine Anfrage klarer zu formulieren.

Antworten (2)

Sie müssen wahrscheinlich keine NI auf Ihr selbstständiges Einkommen zahlen, aber Sie müssen einige Formalitäten erledigen, um dies festzustellen und auf der rechten Seite der HMRC zu bleiben.

Erstens sollten Sie HMRC mitteilen , dass Sie einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, falls Sie dies noch nicht getan haben. Dadurch wird sichergestellt, dass sie wissen, dass Sie eine Steuererklärung zur Selbstveranlagung abgeben müssen. Außerdem werden Sie standardmäßig für Sozialversicherungsbeiträge der Klasse 2 haftbar gemacht.

Klasse 2 NI ist eine Pauschalgebühr, die derzeit auf £ 2,70 / Woche festgelegt ist. Allerdings gibt es die sogenannte „Kleinverdienstausnahme“. Unterschreiten Ihre voraussichtlichen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit eine bestimmte Grenze, können Sie eine Befreiung von Klasse 2 NI beantragen. Der Schwellenwert für 2013/14 liegt bei 5.725 £, Sie sind also wahrscheinlich berechtigt.

Derzeit gibt es auf der HMRC-Website ein kombiniertes Online-Formular , mit dem Sie sich als Selbstständiger registrieren und gleichzeitig die Ausnahme für geringe Einkünfte beantragen können.

Der Vollständigkeit halber sei noch die Klasse 4 NI erwähnt, die auch für Selbständige gilt. Dieser errechnet sich prozentual aus den von Ihnen in Ihrer Steuererklärung gemachten Angaben zum Selbständigenverdienst. Klasse 4 hat jedoch eine separate Mindestgrenze, 7.755 £ im Jahr 2013/14, sodass Sie definitiv keine Klasse 4 bezahlen müssen.

Mein Verständnis (aus dem, was ich auf den Websites der Regierungen gelesen habe und aus dem, was passiert ist, als ich meine Steuererklärungen in der Vergangenheit ausgefüllt habe) ist, dass die Freibeträge für Arbeitnehmer (Klasse 1) und Selbständige (Klassen 2 und 4) NI getrennt sind . Wenn Sie also sowohl angestellt als auch selbstständig sind, erhalten Sie beide Sätze von NI-Freibeträgen (aber nur einen Satz von Steuerfreibeträgen). Insbesondere wenn Sie nur ein geringes Einkommen aus selbständiger Tätigkeit haben, ist Ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit wahrscheinlich NI-frei.

Als Selbständiger müssen Sie möglicherweise Klasse 2 und Klasse 4 NI bezahlen. Klasse 2 ist eine feste Gebühr pro Woche, die Sie entweder zahlen oder nicht, je nachdem, ob Ihre Gewinne (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit minus Ausgaben aus selbständiger Tätigkeit) über oder unter dem Schwellenwert liegen. Klasse 4 NI ist ein Prozentsatz des Gewinns über dem Schwellenwert.

Bisher mussten Sie Klasse 2 NS direkt zahlen, es sei denn, Sie haben ausdrücklich eine Befreiung dafür in Anspruch genommen. Dies war schwierig, wenn Sie sich nicht sicher waren, ob Ihr Einkommen über der Schwelle liegen würde oder nicht. Es bedeutete auch eine Menge Papierkram für die Regierung, um einen kleinen Steuerbetrag einzutreiben.

Heutzutage werden sowohl Klasse 2 als auch Klasse 4 NI über das Steuererklärungssystem erhoben. Du meldest dich also einfach als Selbständiger an, füllst deine Steuererklärungen korrekt aus und zahlst, was es dir sagt.