Langer Aufenthalt in den USA des unverheirateten Partners mit B2

Ich bin mit einem O-1 Visum in die USA gezogen. Ich habe eine Beziehung mit meinem Partner, wir leben zusammen, aber wir sind nicht verheiratet. Sie ist mit mir mit einem B2-Visum in die USA gezogen, da wir gelesen haben, dass unverheiratete Paare das B2-Visum für diese Zwecke verwenden, wenn sie zusammenleben. Wir planen, bis zu drei Jahre in den USA zu sein.

Nach dem Gespräch im Konsulat bekam sie ein Visum für die mehrfache Einreise, das 10 Jahre gültig ist. Der Konsulatsbeamte teilte uns jedoch mit, dass sie nicht in den USA leben könne. Tatsächlich stempelte der Grenzbeamte nach der Landung in den USA einen Stempel in ihren Reisepass, der 6 Monate gültig war (wir passierten die Grenze zusammen). Wir werden unser Heimatland vor diesen 6 Monaten besuchen (und in die USA zurückkehren).

Meine Fragen sind:

  • Kann ich davon ausgehen, dass die Grenzbeamten nach ihrer Rückkehr aus unserem Heimatland ihren Stempel noch mindestens 6 Monate verlängern werden?
  • Ist es möglich, einen Stempel für 1 Jahr zu bekommen?
  • Ist es ansonsten möglich, dass ein Grenzbeamter ihre Einreise verweigert, nachdem er mehrmals mit demselben B2-Visum in die USA eingereist ist?
Können Sie klären, ob Sie bei ihr waren, als sie den 6-Monats-Stempel bekam, oder sie allein war?
Sie war bei mir. Gleichzeitig passierten wir die Grenze.
Ich denke, Sie beziehen sich auf die "Lebenspartner" aus 9 FAM 402.2-4(B)(5) . In diesem Abschnitt heißt es, dass sie um einen 1-jährigen Aufenthalt auf B2 bitten sollte, wenn sie sich um Zulassung bewirbt. Hat sie darum gebeten?
Sie tat es nicht. Der Beamte fragte uns, wie lange wir nach dieser Einreise in den USA bleiben würden. Wir haben 4 Monate geantwortet, weil wir dann unser Heimatland besuchen werden.

Antworten (1)

Es ist sehr lange her, seit ich in dieser Situation war, und meine Situation war nicht genau die gleiche (ich war verheiratet, aber ich arbeitete in einem Status, der keinen abgeleiteten Status für einen Ehepartner vorsah), aber ich kann Ihnen meinen geben Verständnis für das Problem.

Das US-Einwanderungsgesetz erkennt eine Beziehung zwischen unverheirateten, aber de facto Partnern nicht als Qualifikation für ein abgeleitetes (oder irgendein) Visum an. Das B-2-Visum wird manchmal für De-facto-Partner vorgeschlagen, nicht weil es ein angemessener Status für einen De-facto-Partner ist, um dem Visuminhaber beizutreten, sondern weil es der einzige Status ist, der ihr zur Einreise zur Verfügung steht, angemessen oder nicht. Es ist eine erbärmliche, ungewisse Art zu bleiben, da ihre fortgesetzte Anwesenheit im Land und die Bedingungen ihres Aufenthalts vom Ermessen jedes Beamten abhängen, den sie sieht, und von der Bereitschaft des Beamten, die Gültigkeit der Beziehung innerhalb der Grenzen des von ihnen durchgesetzten Gesetzes anzuerkennen , und welche Politik-de-jour sie auch immer anwenden. Beachten Sie, dass Ihre Erfahrung im Konsulat,

Für die Fragen gibt es keine Garantie, dass sie sie wieder einreisen lassen, aber da es keine formelle Verbindung zwischen ihrem Status in den USA und Ihrem gibt, maximieren Sie die Erfolgswahrscheinlichkeit, wenn Sie sie immer so begleiten, dass die Situation stimmt dem Beamten, auf dessen Diskretion Sie sich verlassen, klar sein. Aufenthalte von bis zu einem Jahr sind möglich, aber ich weiß wirklich nicht, ob Sie explizit danach fragen sollten oder einfach versuchen sollten, vorzuschlagen, dass Sie möchten, dass sie so lange bleibt, wie sie kann (aus dem Kommentar oben scheint es so zu sein, als sollten Sie) ; Wenn Sie länger in den USA bleiben möchten, als sie ihr geben, können Sie jederzeit eine Verlängerung des Aufenthalts beantragen, während Sie in den USA bleiben. Und ja, sie können ihr die Einreise mit dem aktuellen oder einem neuen Visum verweigern; es gibt keine garantie. Sie werden sich auf Ihren Status verlassen,

Was auch immer Sie tun, sie sollte gewissenhaft darauf achten, ihren Status und ihre Aufenthaltsbedingungen aufrechtzuerhalten. Das erste Anzeichen dafür, dass sie alles andere als gefügig ist, wird wahrscheinlich ihre Toleranz beenden.

Früher wurden Aufenthalte auf dieser Grundlage routinemäßig gewährt (und meine Frau bekam 1-jährige Aufenthalte, obwohl das schon lange her ist, unter etwas anderen Umständen), und die Tatsache, dass sie das Visum bekommen hat, ist ein hoffnungsvolles Zeichen, aber es war nie ohne Unsicherheit, und ich habe keine Kenntnis davon, wie sie dies derzeit behandeln. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es ihr ermöglichen würde, zugelassen zu werden, man kann nur hoffen, dass sie es tun. Wenn Sie mehr Komfort wünschen, können Sie versuchen, mit einem Anwalt zu sprechen, der kürzlich Erfahrung damit hat.

@ChronoTrigger In Bezug auf den vorletzten Absatz werden Sie beide möglicherweise auch über Ihre Fähigkeit befragt, sie zu unterstützen, ohne dass sie arbeitet oder sich an anderen Aktivitäten beteiligt, die im B-2-Status nicht erlaubt sind. Falls Sie es nicht wissen, sollten Sie auch wissen, dass sie bei einer Heirat berechtigt ist, ein abgeleitetes O-3-Visum zu beantragen, das einen sichereren Status darstellt. Es erlaubt auch keine Arbeit, aber es erlaubt ein Studium. Wenn sie studieren will, muss sie ein Studentenvisum beantragen.