Mir wurde ein US-Visum verweigert

Ich war 2 Mal in den USA, 2007 und 2010, mit einem J1-Visum. Beim zweiten Mal habe ich zu lange übernachtet. Nach Ablauf des J1-Visums beantragte ich ein Studentenvisum (ich besuchte einen Sprachkurs), um es bis März 2011 zu verlängern. Es lief auch ab und ich blieb bis Juni 2011. Ich verließ die USA alleine (nicht abgeschoben).

Ich habe 2017 erneut einen Antrag auf ein Touristenvisum für die USA gestellt, aber ich wurde abgelehnt. Ich möchte nicht in den USA bleiben, ich möchte dieses erstaunliche Land einfach wiedersehen.

Was schlagen Sie mir vor?
Ich bin verheiratet, habe 2 Kinder und habe einen schönen Job, Eigentum, Land und Kontoauszüge in meinem Land.

Könnten Sie ein Bild des Ablehnungsschreibens mit ausgeblendeten persönlichen Daten posten?
Ich habe keinen Ablehnungsbescheid dabei. Ich glaube, das war Abschnitt 214 (b).

Antworten (1)

Sie haben Ihr US-Visum um weniger als sechs Monate überschritten, was bedeutet, dass Sie kein Einreiseverbot haben, selbst wenn Sie sich unrechtmäßig aufhalten.

Gemäß Abschnitt 212(a)(9)(B) des Gesetzes ist ein Ausländer unzulässig, wenn der Ausländer einen bestimmten Zeitraum unrechtmäßigen Aufenthalts angesammelt hat, die Vereinigten Staaten verlässt, nachdem er den unrechtmäßigen Aufenthalt angesammelt hat, und dann während des angegebenen Zeitraums um Zulassung nachsucht in (entweder 3 Jahre oder 10 Jahre nach der Abreise, je nach Abschnitt 212(a)(9)(B)(i) Dauer der aufgelaufenen rechtswidrigen Anwesenheit)

Und

(B) UNRECHTMÄSSIG AUFENTHALTENE AUSLÄNDER .-

(i) Allgemein.-Jeder Ausländer (mit Ausnahme eines rechtmäßig zum
Daueraufenthalt zugelassenen Ausländers), der-

(I) sich für einen Zeitraum von mehr als 180 Tagen, aber weniger als 1 Jahr unrechtmäßig in den Vereinigten Staaten aufgehalten hat, freiwillig die Vereinigten Staaten verlassen hat (unabhängig davon, ob gemäß Abschnitt 244(e)) vor Beginn des Verfahrens gemäß Abschnitt 235 (b)(1) oder Abschnitt
240, und innerhalb von 3 Jahren nach dem Datum der Abreise oder Entfernung dieses Ausländers erneut um Zulassung nachsucht, oder

Außerdem hatten Sie ein J-Visum, das normalerweise eine Aufenthaltsdauer hat, daher haben Sie während Ihres Aufenthalts keine rechtswidrige Anwesenheit angesammelt.

Aus Ihrer Ablehnung gemäß 214(b) geht hervor, dass der Konsul nicht davon überzeugt ist, dass Sie nicht vorhaben, in die USA einzuwandern. Es scheint, dass dies direkt mit Ihrer Überschreitung zusammenhängt. 1999 ist mir fast etwas passiert, wo ich, obwohl ich nicht zu lange geblieben bin, mehr Zeit verbracht habe, als ich dem Konsularbeamten bei dem Interview gesagt hatte.

Sie sind verheiratet, haben Kinder und sind bereits in Ihrem Land ansässig, und daher können Sie nicht viel tun, um Ihre Situation zu verbessern, sie ist bereits gut.

Sie können entweder einen Einwanderungsanwalt bitten, in Ihrem Namen einen Antrag zu stellen (der kann in Anbetracht Ihrer Situation nicht viel tun) oder noch ein paar Jahre warten und sich erneut bewerben .

In der Zwischenzeit gibt es weitere zweihundert und einige andere Länder, die besucht werden können, von denen die meisten wahrscheinlich auf mindestens eine Weise erstaunlich sind!