ِMüssen wir Wudu nach Ghusl separat machen?

Salam,

Bitte klären Sie diesen Zweifel mit Referenz:

Wenn wir Ghusl richtig ausführen, ist es dann notwendig, Wudu danach zu machen, oder reicht nur das Wudu während des Ghusl? Beim Ghusl machen wir ein kleines Wudu und mir wird gesagt, dass es ausreicht, also müssen wir nach dem Ghusl kein separates Wudu machen.

Antworten (3)

Einige Referenzen sind auf Türkisch, weil ich nicht übersetzen kann. „Prophet Mohammed (Friede sei mit ihm) nahm Ghusl und bot die Fajr-Sunna an (zwei Rak'ahs Sunnah und zwei Rak'ahs Fard). Ich erinnere mich nicht, dass er Wudu nahm, nachdem er Ghusl genommen hatte.“ (Ebû Dâvûd, Tahâret 98 (245); Nesâî, Tahâret 159; İbn Mace, Tahâret 96; Müsned, VI, 68, 192, 253, 258).

Aus diesem Hadith, von dem angenommen wird, dass er von einer sehr vertrauenswürdigen Quelle stammt, können wir verstehen, dass es nicht notwendig ist, Wudu nach dem richtigen Ghusl zu nehmen, weil er nach dem Nehmen von Ghusl Salah darbrachte.

Es gibt auch einen anderen Hadith, dem Majmau'z-Zevaid nicht vertraut . "Einer, der Wudu nimmt, nachdem er Ghusl genommen hat, gehört nicht uns . " Die Bedeutung davon ist eigentlich - während Sie das Ghusl einnehmen, sollten Sie zuerst Wudu (das normalerweise vor dem Salah eingenommen wird) und danach Ghusl einnehmen. Aber dem wird nicht vertraut und es wurde aus "Taberânî, Mu'jem-ledger, XI, 213; Mu'cemü's-sagir" entnommen. Auch dieser Hadith wird nicht als vertrauenswürdig angesehen.

Ich selbst biete Salah an, nachdem ich Ghusl genommen habe, ohne erneut Wudu zu nehmen.

Derjenige , der ein obligatorisches Ghusl ausgeführt hat (außer dem Ghusl für mittlere Istihazah ), sollte kein Wodhu für die sechs Dinge ausführen, für die Wodhu obligatorisch ist , solange keines der sieben Dinge, die Wodhu ungültig machen , während des Ausführens von Ghusl oder nachdem es erhalten wurde, stattgefunden hat fertig.

Nach Durchführung einer Mustahab (empfohlen) Ghusl, die hier aufgeführt ist , kann man alle Handlungen ausführen, für die Wudhu obligatorisch ist. In diesem Fall ist es jedoch besser, Wodhu als empfohlene Vorsichtsmaßnahme durchzuführen. (Al-Ihtiyat Al-Mustahabb)

Empfohlene Ghusls, die mit der Absicht von „Raja“ ausgeführt werden (was bedeutet, eine gottesdienstliche Handlung auszuführen, in der Hoffnung, dass es das ist, was Allah wirklich empfohlen hat), sind nicht ausreichend, um die Handlungen auszuführen, für die Wodhu notwendig ist.

Wenn die Person, die sich reinigt, es auf Ghusl beschränkt und kein Wudū' vollzieht, ist das ausreichend. Das gilt für die obligatorische Ghusl; Was andere Arten von Ghusl betrifft, so ist es nicht ausreichend, wenn kein Wudū' erforderlich ist, und er muss Wudū' machen, wenn er beten möchte. Zitat beenden.

Es heißt in Haashiyat al-Saawi 'ala al-Sharh al-Saghir (1/173-174):