Muss ich Fidya (Lösegeld) zahlen, wenn ich während des Ramadan masturbiere?

Ich habe während des Ramadan nachts masturbiert. Ich stelle sicher, dass ich danach Ghusul mache , aber muss ich auch etwas Fidya oder Lösegeld bezahlen? Nimmt die Sünde zu, wenn sie während des Ramadan begangen wird? Soll ich Ghusul vor Sehri machen oder kann ich es morgens tun?

Brotha, es wird empfohlen, anderen nicht direkt Sünden zu erzählen. Dies zeigt gemäß einem Hadith eine Verachtung gegenüber Gott. Stelle die Frage besser allgemein.

Antworten (2)

Unabhängig davon, ob Masturbation als Sünde angesehen wird oder nicht, macht es ein Fasten nicht ungültig, es sei denn, man führt es innerhalb der Zeit des Fastens durch, dh zwischen Morgengrauen und Maghrib (Sonnenuntergang). Da das Fasten nicht ungültig wird, gibt es keine Kaffara oder Fidyah.

Ein Fasten wird durch die folgenden Handlungen ungültig, wenn sie absichtlich und während der Fastenzeit durchgeführt werden :

  1. Essen/Erbrechen oder Spritzen in den Körper
  2. Geschlechtsverkehr oder Ejakulation

Es ist völlig akzeptabel, nachts Geschlechtsverkehr zu haben, genauso wie es akzeptabel ist, nachts frei zu essen.

Koran 2:187 Es ist euch erlaubt, in der Nacht vor dem Fasten zu euren Frauen zu gehen [für sexuelle Beziehungen]. Sie sind Kleidung für dich und du bist Kleidung für sie. Allah weiß, dass ihr euch selbst betrogen habt, also akzeptierte Er eure Reue und vergab euch. Also, nimm Beziehungen zu ihnen auf und suche das, was Allah für dich bestimmt hat. Und iss und trink, bis sich der weiße Faden der Morgenröte für dich von dem schwarzen Faden [der Nacht] unterscheidet. Dann beende das Fasten bis zum Sonnenuntergang. Und haben Sie keine Beziehungen zu ihnen, solange Sie sich zum Gottesdienst in den Moscheen aufhalten. Dies sind die Grenzen, die Allah gesetzt hat, also nähert euch ihnen nicht. So macht Allah den Menschen Seine Gebote klar, damit sie rechtschaffen werden.

Ungewolltes Essen während des Tages oder Ejakulation aufgrund eines feuchten Traums zum Beispiel brechen das Fasten nicht.

Referenz zum nächtlichen Masturbieren im Ramadhan: https://islamqa.info/en/37673

Masturbieren ist generell haram und eine Sünde im Ramdan und in anderen Monaten. Und nein, ein Lösegeld ist nicht erforderlich, nur ein Kaffara (zwei Monate konsequentes Fasten oder 60 arme Menschen ernähren) ist für ein verheiratetes Paar erforderlich, das während des Fastens im Ramadan Geschlechtsverkehr hatte, wenn Sie jedoch während des Fastens im Ramadan masturbieren Morgen müssen Sie an dem Tag, an dem Sie masturbiert haben, nach dem Ramadan wieder fasten, da Masturbation (mit oder ohne Hände) das Fasten verdirbt. Du musst diese unangenehme Angewohnheit so schnell wie möglich bereuen, mein Bruder, da sie viele gesundheitliche Nebenwirkungen hat. Darüber hinaus ist es nur eine sehr kleine Menge an Vergnügen und verdient es nicht, Zeit damit zu verbringen, vielleicht sterben Sie dabei wal eyathu bellah. Warum also ein solches Risiko eingehen? Wallahu a'lam

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