Ich arbeitete für ein indisches IT-Unternehmen. Ich habe einige Jahre in Indien gearbeitet und wurde dann zu einem Kundenstandort in den USA delegiert. Mitte letzten Jahres habe ich das indische Unternehmen verlassen und bin in ein amerikanisches IT-Unternehmen eingestiegen. Meine indische IT-Firma zahlte mir Vorsorgefonds, EPS und Gratuity-Gelder.
Nun meine Frage:
- Ist dieses Geld in den USA steuerpflichtig?
Ich habe meiner Steuerberaterin dieselbe Frage gestellt und sie sagte mir, wenn es sich um Geld handelt, das beispielsweise von einem amerikanischen Unternehmen gezahlt wurde, z es ist nach US-Gesetzen steuerpflichtig. Also „denkt“ sie, dass das Geld, das ich von meiner indischen IT-Firma erhalten habe, auch steuerpflichtig sein sollte. Freundlicher Hinweis.
Indische PF ist ein System der sozialen Sicherheit und gemäß Artikel 20 des US India DTAA von den USA nicht steuerpflichtig. Der genaue Text lautet wie unter -
Darin wird eindeutig festgelegt, dass Sozialversicherungsleistungen, die von einem der beiden Vertragsstaaten an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nur im erstgenannten Staat zu versteuern sind. Mit anderen Worten, die USA können indische Sozialversicherungsleistungen nicht besteuern (und umgekehrt). Daher sind Sie nur in Indien steuerpflichtig, obwohl Sie gegenüber den USA erklären müssen, dass Sie die Leistungen der sozialen Sicherheit (PF) von Indien erhalten haben.
Ist dieses Geld in den USA steuerpflichtig?
Nach dem, was Sie beschrieben haben, waren Sie wahrscheinlich ein in den USA ansässiger Steuerpflichtiger. Als solches werden Sie mit Ihrem weltweiten Einkommen besteuert. Ausländische Steueraufschubregelungen gelten nach US-amerikanischem Recht nicht als qualifiziert (es sei denn, ein Abkommen sieht etwas anderes vor), sodass Sie jetzt für diese Steuern haftbar sind.
Holen Sie sich einen neuen Steuerberater.
Artikel 20 des DTAA (Double Taxation Avoidance Agreement) gilt für das Geld aus dem Vorsorgefonds, das Sie erhalten haben, während Sie in den USA ansässig waren.
Ja, Sie werden die auf PF erhaltenen Zinsen (Zinsen nur für das Jahr/die Jahre, in denen Sie in den USA ansässig waren, und nicht, als Sie in Indien ansässig waren) in Ihre 1040 aufnehmen und eine Befreiung gemäß dem Abkommen beantragen.
Fügen Sie nicht Ihren gesamten PF-Beitrag für die letzten 10 Jahre oder 10 Zinsjahre zu 1040 hinzu, da dieser nicht eingezahlt/verdient wurde, als Sie in den USA ansässig waren. Betrachten Sie nur die Zinsen, die in dem Jahr verdient wurden, in dem Sie in den USA ansässig wurden, und beanspruchen Sie dann die Befreiung gemäß dem Abkommen.
Peter K.
JavaTec