Wenn ich indischer Staatsbürger bin, in den USA lebe und dort verdiene, muss ich Steuern nach Indien zahlen?

Angenommen, ich bin indischer Staatsbürger und lebe und arbeite in den USA. Muss ich trotzdem einige Steuern an die indische Regierung zahlen? Mein erster Gedanke ist, warum ich Steuern an die indische Regierung zahlen sollte, weil ich weder in Indien lebe noch in Indien arbeite und in USD verdiene. Aber dann ist mein zweiter Gedanke, dass ich möglicherweise einige (nominale) Steuern an die indische Regierung zahlen muss, weil ich immer noch die indische Staatsbürgerschaft besitze und daher jederzeit nach Indien zurückkehren und Einrichtungen in Indien nutzen kann?

Bitte geben Sie mir einen Hinweis darauf, ob ich verpflichtet bin, Steuern an die indische Regierung zu zahlen, und im Ja/Nein-Fall geben Sie bitte auch einen Hinweis auf die Philosophie dahinter.

Vielen Dank,

Ich war für 2 Monate mit einem H1-Visum in den USA und wurde dort von meiner Firma in USD bezahlt, die TDS gemäß dem US-Einkommenssteuergesetz abgezogen hat. Wie viel Steuern muss ich auf das in den USA erzielte Einkommen zahlen, wenn es nach Indien überwiesen wird???

Antworten (3)

Solange Sie nicht in Indien ansässig sind, zahlen Sie keine Steuern für in den USA erzielte Einkünfte. Sie zahlen US-Steuern. Sie können in Indien für alle Fälle eine Nullerklärung einreichen (nur Nullen). Wenn Sie irgendwelche Einkünfte in Indien haben – Bankeinlagen auf Ihren Namen, Einkünfte aus Mietwohnungen usw. – müssen diese in Indien deklariert und Steuern bezahlt werden.

Ihre Bundessteuern in den USA beinhalten die Steuer, die die indische Regierung im Rahmen des Abkommens mit der US-Regierung von Ihnen zurückfordert. Einige Länder haben Abkommen mit den USA, in denen das gesamte Geld, das eine Person in den USA verdient, am Ende des Geschäftsjahres zurückgefordert werden kann, dh kein Geld geht an das Land der Staatsbürgerschaft. Indische Staatsbürger, die in den USA arbeiten, sind jedoch nicht für eine 100%ige Rückforderung ihrer Bundessteuer verantwortlich.

Nach dem Einkommensteuergesetz hängt die Steuerpflicht von der Ansässigkeit im Sinne des § 6 des Einkommensteuergesetzes und nicht von der Staatsangehörigkeit ab.

Wenn Sie in Indien ansässig sind, ist Ihr weltweites Einkommen steuerpflichtig.

Wie aus Ihrer Frage hervorgeht, sind Sie nicht in Indien wohnhaft (182 Tage Aufenthalt in Indien in einem GJ), daher sind Sie für Ihr außerhalb Indiens erzieltes Einkommen absolut nicht steuerpflichtig.

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