Nicht-EU-Ehepartner eines EU-Bürgers – ist ein Besuch in der EU ohne Visum möglich?

Ich habe einen Verwandten, der einen EU-Pass hat. Sie sind vor vielen Jahren aus der EU ausgewandert und haben (in Australien) einen australischen Staatsbürger geheiratet. Sie planen, später in diesem Jahr durch die EU/Europa zu reisen (nur ein normaler Urlaub, nicht arbeiten oder so).

Ich weiß, dass der EU-Verwandte kein Problem haben wird, in die EU einzureisen (da er EU-Bürger ist), und dass es für einen australischen Staatsbürger (wahrscheinlich) sehr einfach sein wird, ein Touristenvisum für viele Länder zu bekommen.

Aber ich habe eine vage Vorstellung, dass der Ehepartner eines EU-Bürgers (gesetzlich) so lange in der EU leben und arbeiten darf, wie er will, oder? Theoretisch könnte dem Ehepartner also niemals ein Visum verweigert werden oder er müsste dafür bezahlen, oder?

Wie würde der Nicht-EU-Ehepartner als „Ehepartner eines EU-Bürgers“ und nicht als „Allgemeintourist“ in die EU einreisen? Ist das möglich? Ist dies von Vorteil?

Antworten (5)

Die offizielle Quelle der Wahrheit(tm):

http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/worker-pensioner/non-eu-family-members/spouses-children-parents_en.htm

Insbesondere: http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_en.htm

Ihr eingetragener Partner und Ihre erweiterte Familie – Geschwister, Cousinen, Tanten, Onkel usw. – können bei den Behörden eines EU-Landes beantragen, dass sie offiziell als Familienangehörige eines EU-Bürgers anerkannt werden. Wenn sie anerkannt werden, brauchen sie kein Visum, um in dieses Land einzureisen – sie werden genauso behandelt wie Ihr Ehepartner, Ihre Eltern und Ihre Kinder.

EU-Länder müssen eingetragene Partner und erweiterte Familienangehörige nicht als Ihre Familienmitglieder anerkennen, aber sie müssen den Antrag zumindest berücksichtigen.

Um Probleme zu vermeiden, erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Konsulat oder der Botschaft des Landes, in das Sie reisen, welche Dokumente Ihr Nicht-EU-Familienmitglied an der Grenze vorlegen muss. Dies wird dazu beitragen, unangenehme Situationen zu vermeiden, in denen beispielsweise Familienangehörigen aus Nicht-EU-Staaten die Einreise verweigert wird, weil sie nicht über die erforderlichen Dokumente verfügen.

Beachten Sie, dass einige Länder das EU-Recht möglicherweise nicht korrekt anwenden und Ihren Nicht-EU-Familienmitgliedern möglicherweise einige ihrer Rechte verweigert werden, wie hier beschrieben.

Mit anderen Worten, wenn Ihre Frau als Ehegattin eines EU-Bürgers anerkannt ist und Sie Ihren Wohnsitz in der EU haben, kann sie tatsächlich ohne Visum einreisen. Wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, benötigen sie ein EU-Visum (Schengen-Visum, wenn Sie Staatsbürger eines Schengen-Landes sind), aber dieses muss (gesetzlich) kostenlos sein und im Wesentlichen automatisch erteilt werden, alles, was Sie nachweisen müssen, ist, dass Sie es sind sind verheiratet.

Aber das sollte man vorher gut regeln, und für einen touristischen Kurzaufenthalt von weniger als 60 Tagen sehe ich keinen großen Vorteil gegenüber dem automatischen Visa on Arrival, das Australier sowieso bekommen .

"EU-Visum" korrigiert. Nach meiner Lektüre des oben Gesagten müssen jedoch alle EU-Staaten – nicht nur die Schengen-Staaten – Familienangehörigen von EU-Bürgern kostenlose Visa gewähren.
FYI: Ich habe meine Kommentare entfernt (zu viele persönliche Informationen).
Wie in der Antwort von Nigel Roberts erwähnt, gelten diese Regeln nicht für EU-Bürger, die ihre eigenen Länder von einem Wohnsitz außerhalb der EU aus besuchen. In diesen Fällen gilt die nationale Gesetzgebung des Landes.
Es ist erwähnenswert, dass die Fluggesellschaften Ihnen das Einsteigen ohne gültiges Visum nicht gestatten. Ich habe zuvor eine E-Mail an die Rechtsabteilung von Easyjet gesendet, und sie weigerten sich, diese Interpretation anzuerkennen.

Abgesehen von früheren Antworten sind die bisher gegebenen Informationen etwas vage und könnten daher irreführend sein.

Der EU-Ehepartner hat ein sehr starkes Recht, mit seinem Ehepartner und seinen Kindern innerhalb der gesamten EU (Schengen ist dabei irrelevant) frei zu reisen .

Zu diesen Rechten gehört das Recht des Drittstaatsangehörigen, auf unbestimmte Zeit in dem betreffenden Mitgliedstaat zu leben und zu arbeiten.

Früher waren diese Rechte in mehreren verschiedenen Gesetzen enthalten, aber vor einigen Jahren wurden sie konsolidiert. Sie finden sich in der „Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten“

Siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0038:en:NOT

Dies muss in jedem EU-Mitgliedstaat auf gleichwertige Weise umgesetzt werden (andernfalls wird die Regierung vor Gericht gebracht).

Wenn also der EU-Ehepartner in ein EU-Land außer dem Land seiner eigenen Staatsangehörigkeit reist (aber es gibt sogar eine Ausnahme von dieser Ausnahme) und Vertragsrechte ausüben wird (z. B. Tourismus, Arbeitssuche, Arbeitsaufnahme, dort leben). wirtschaftliche Eigenständigkeit), dann hat der Nicht-EU-Ehegatte oder Lebenspartner ein Einreiserecht.

Visa sind nicht mehr erforderlich, sobald dem Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltskarte ausgestellt wurde, erkundigen Sie sich jedoch bei der Botschaft des Zielstaats nach hilfreichen Verfahren vor der Abreise, da die Mitarbeiter der Fluggesellschaften die Gesetze oft nicht kennen und sich diese Dinge ändern, wenn die Mitgliedstaaten ihre überarbeiten Verfahren.

Wenn für die Einreise ein Visum erforderlich ist, muss dieses schnell ausgestellt werden und MUSS nach EU-Recht KOSTENLOS SEIN/

Das britische Verfahren dafür heißt EEA Family Permit – siehe http://en.wikipedia.org/wiki/European_Economic_Area_Family_Permit ). Es ist kostenlos, aber meiner Ansicht nach stellen Teile davon einen unverhältnismäßigen Verstoß gegen die Anforderungen der Richtlinie dar, und ich gehe davon aus, dass jemand in den nächsten Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof dagegen vorgehen wird.

+1 dafür besonders die britische Seite. Ich habe von Freunden mit einem EU-Ehepartner gehört, denen gesagt wurde, dass sie MIT dem Ehepartner einreisen sollten und nicht nur einen Nachweis über den Ehepartner haben, selbst nachdem sie eine Genehmigung erhalten haben.
Markus Mayo hat recht. Das Recht auf Freizügigkeit steht dem EU-Ehepartner zu, nicht dem Drittstaatsangehörigen. Wenn also der EU-Ehepartner nicht im Vereinigten Königreich ansässig ist, benötigt der Drittstaatsangehörige ein normales Visum (das jedoch schnell und kostenlos erteilt werden sollte). Wenn der EU-Ehepartner jedoch im Vereinigten Königreich ansässig ist, muss es dem Nicht-EU-Ehepartner gestattet sein, ohne Formalitäten in das Vereinigte Königreich einzureisen und es zu verlassen. (Ihre Aufenthaltskarte gilt auch als Visum für alle EU-Staaten).
@NigelRoberts wie definiert man "schnell". Meine Frau stammt von den Philippinen (ich komme aus Spanien) und es hat 5 Monate gedauert, bis ich in Großbritannien die EWR2-Familiengenehmigung erhalten habe. Ich habe einen mexikanischen Freund, der mit einer in Großbritannien lebenden Spanierin verheiratet ist, und es dauerte auch 5 Monate, bis er den Pass mit der EWR2-Familiengenehmigung zurückbekam.
@SERPRO-Bearbeitungszeiten scheinen sich in den letzten ein oder zwei Jahren verbessert zu haben.

Solange die Ehe gültig ist, erhält Ihr EU-Ehepartner innerhalb von 15 Tagen kostenlos ein Schengen-Visum.

Wenn Sie sich das Antragsformular für ein Schengen-Visum ansehen, werden Sie feststellen, dass einige Abschnitte mit einem Sternchen ("*") versehen sind. Dies bedeutet, dass eu-Familienmitglieder die Abschnitte, die Finanzen und Ihre Stellenangaben enthalten, nicht ausfüllen müssen.

Und keine Krankenversicherung oder irgendetwas anderes benötigt.

Sie müssen nur nachweisen, dass die Person mit einem EU-Bürger verwandt ist.

Auf der offiziellen Website der Europäischen Union finden Sie eine detaillierte Beschreibung für EU-Reisen von Nicht-EU-Familienmitgliedern zur weiteren Bezugnahme.

Es sieht so aus, als hätten Sie dies von irgendwoher kopiert und eingefügt. Könnten Sie es vielleicht bereinigen und zumindest verweisen, woher Sie es kopiert haben?

Ehepartner oder nationales EU-Visum Die Situation hängt von einigen Dingen ab, aber gehen Sie in der Regel davon aus, dass Sie ein Visum benötigen, und sei es nur, um zu beweisen, dass Sie ein legitimes Paar sind.

ZUERST, wenn Ihre Eheschließung bei Ihrer Botschaft registriert und vom EU-Heimatland ordnungsgemäß bestätigt wurde, dann gelten alle Bestimmungen der EU-Verträge UND der nationalen Gesetzgebung. Wenn Sie die Ehe nicht im nationalen Heimatland der EU registrieren lassen, ist dies ein Chaos.

VORAUSGESEHEN, dass Sie die Eheschließung eingetragen haben und der EU-Bürger dann aus einem Land des Schemgen-Raums stammt

Der Ehepartner kann VORAUS von Ihrem Wohnsitzland (ja, es kann ein Drittland sein) ein „Schengen-Visum für den kurzfristigen Aufenthalt“ beantragen. Dies ist ein KOSTENLOSES Visum, mit dem Sie so oft in den Schengen-Raum einreisen können, wie Sie möchten. Dieses Visum ist normalerweise NUR bei Ihrem Konsulat erhältlich (nicht über die privaten Agenturen, die vom Konsulat für die Abwicklung üblicher Visa verwendet werden).

Das Visum ist ein oder zwei Jahre gültig (abhängig vom Visa-Beauftragten) und erlaubt Ihnen, sich 90 Tage in jedem Halbjahr der Gültigkeitsdauer des Visums aufzuhalten. Nein, Sie können in den ersten sechs Monaten nicht 180 Tage bleiben und dann für ein Jahr nicht zurückkommen, es sind maximal 3 Monate pro Zeitraum von sechs Monaten.

Dieses Visum ist nur ein Reisevisum, es gibt dem Ehepartner KEIN Aufenthalts- oder Arbeitsrecht.

Ich bin Französin, meine Frau ist Chinesin und sie hat dieses Visum, das wir bereits ohne Probleme benutzt haben.

Diese Antwort ist falsch, aber da das Poster in den vier Jahren seit der Veröffentlichung nicht zurückgekehrt ist, werde ich nicht ins Detail gehen. Es genügt zu sagen, dass der Nicht-EU-Ehepartner volle Freizügigkeitsrechte hat, wenn er mit dem EU-Ehepartner reist, einschließlich des Rechts, eine Beschäftigung aufzunehmen und sich länger als 90 Tage aufzuhalten.

Um die anderen (guten) Antworten zu ergänzen, ist der einzige rechtlich akzeptable Grund, jemandem, der als Ehegatte eines EU-Bürgers anerkannt ist, ein Visum oder die Einreise zu verweigern, wenn er eine „tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend ernsthafte Gefahr“ für die „öffentliche Ordnung, öffentliche Sicherheit oder öffentliche Gesundheit“. Es ist also nicht nie , aber es wäre äußerst selten (ein häufigerer Fall wäre die Verweigerung des Visums, weil die Person nicht zur Zufriedenheit des Konsulats nachgewiesen hat, dass sie tatsächlich der Ehepartner eines EU-Bürgers ist, aber aus Sicht des Konsulats , das bedeutet nicht, dass dem Ehepartner eines EU-Bürgers ein Visum verweigert wird).

Beachten Sie auch, dass Sie in vielen Fällen nicht als Ehegatte eines EU-Bürgers einreisen müssen, sondern Ihre Rechte als solche nachträglich anerkannt bekommen würden. Beispielsweise ist es völlig legitim und üblich, mit einem US-Pass nach Deutschland einzureisen und als Ehegatte eines EU-Bürgers aus dem Land eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.