Klärung von Reisen mit einem Nicht-EU-Ehepartner in ein EU-Land meiner Staatsangehörigkeit, während ich außerhalb der EU lebe

Ich habe https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-family/index_en.htm und einige der verlinkten Dokumente gelesen. Ich kann nicht ganz verstehen, woher die folgende Warnung kommt:

Wenn Sie außerhalb der EU leben und Ihre Nicht-EU-Familienmitglieder Sie begleiten oder in das EU-Land Ihrer Staatsangehörigkeit reisen, gelten die grenzüberschreitenden EU-Vorschriften nicht unbedingt und Ihren Nicht-EU-Familienmitgliedern können Visagebühren in Rechnung gestellt werden.

Ich kann insbesondere keine Informationen zu den oben genannten Punkten in dieser Richtlinie finden: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:02004L0038-20110616&from=EN#tocId44

Könnte mir das jemand verdeutlichen:

  • Woher kommt diese Warnung? Gibt es eine andere Richtlinie?
  • und insbesondere - wenn sie sagen "Regeln gelten nicht unbedingt" - was bedeutet "nicht unbedingt", wo finde ich die Bedingungen und den Umfang, ob sie gelten oder nicht?

Antworten (1)

In Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie heißt es tatsächlich:

Diese Richtlinie gilt für alle Unionsbürger, die in einen anderen Mitgliedstaat als den, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, umziehen oder sich dort aufhalten, sowie für ihre Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die sie begleiten oder ihnen nachziehen.

Das ist die Quelle der Warnung auf Europa.eu: Standardmäßig gelten die Regeln einfach nicht im eigenen Land. Aber der EuGH hat eine Reihe von Ausnahmen geschaffen, damit er nicht einfach schreiben kann, dass die Regeln überhaupt nicht gelten. Der berühmteste dieser Fälle, der Fall Surinder Singh, erweiterte das Recht auf Freizügigkeit auf alle, die in das Land ihrer Staatsbürgerschaft zurückkehren, nachdem sie diese Rechte anderswo ausgeübt hatten. Aus diesem Grund erwähnt der Rat das Leben außerhalb der EU. Denn wenn Sie in der EU leben, besteht eine gute Chance, dass die Freizügigkeitsrechte für Sie und Ihre Familie auch in Ihrem eigenen Land gelten.

Das ist nicht die einzige Ausnahme, die das Gericht herausgearbeitet hat. Wenn Sie über den in der Richtlinie definierten offensichtlichen Anwendungsbereich (Unionsbürger in einem anderen Land als ihrem eigenen) hinausgehen, müssen Sie leider eine sich ständig weiterentwickelnde Rechtsprechung verfolgen, um genau zu verstehen, wann Freizügigkeitsregeln gelten oder nicht.

Schließlich haben einige Mitgliedstaaten im nationalen Recht die gleichen Leistungen auch auf die Familien ihrer eigenen Bürger ausgeweitet. Mit anderen Worten, die Regel gilt nicht, weil die EU dies verlangt, sondern weil das Land so entschieden hat. Auch auf diese Weise können sie effektiv über den ursprünglich in den Verträgen und der Richtlinie festgelegten Geltungsbereich hinaus gelten.

Um mehr zu erfahren, kann es hilfreich sein, die öffentliche Informationswebsite Ihres Landes zu Einreise und Visa nachzuschlagen. Einige von ihnen spiegeln das geltende EU-Recht oder zumindest die Auslegung des EU-Rechts durch das Land gut wider. Es würde auch nationale Vorschriften widerspiegeln, die ebenso vorteilhaft sind, wenn sie existieren.

"an ihre eigenen Bürger" oder "an die Familienmitglieder ihrer eigenen Bürger"? Ich weiß, dass die abgeleiteten Rechte zugunsten des Bürgers bestehen, aber die Wirkung der abgeleiteten Rechte wird am unmittelbarsten von den Familienmitgliedern gespürt. Es ist offensichtlich eine feine Unterscheidung. Vielleicht ist "an ihre eigenen Bürger und ihre Familienangehörigen" die genaueste Art, es zu sagen, obwohl es sicherlich die am wenigsten prägnante ist.
Ich würde vielleicht eine ausdrückliche Antwort auf die Frage „wo finde ich die Bedingungen und den Geltungsbereich, ob sie gelten oder nicht“ hinzufügen, indem ich anmerke, dass die Bedingungen jedes Landes normalerweise in den öffentlichen Informationen dieses Landes über Visagebühren zu finden sind. In einigen Fällen ist es jedoch schwieriger zu finden als in anderen.
Danke, das ist sehr hilfreich! Darf ich um eine kleine Klarstellung bitten – bedeutet „Rückkehr in das Land der Staatsbürgerschaft“ die Rückkehr in das Land der Staatsbürgerschaft oder umfasst es auch gelegentliche Besuche – um die Familie zu sehen usw.
@PawełBadeński Es beinhaltet gelegentliche Besuche (in Artikel 5 und 6 der Richtlinie behandelt). Beispielsweise ging es in der McCarthy-Entscheidung von 2014 (Rechtssache C‑202/13, es gibt einen früheren, völlig unabhängigen McCarthy-Fall in Bezug auf die Freizügigkeit) um Kurzbesuche (und eine Reihe anderer Themen, aber es gäbe keinen Fall, wenn Freiheit der Bewegung galt erst gar nicht).
@phoog Sie haben Recht, es ist sinnvoller, Familienmitglieder in diesem Zusammenhang hervorzuheben.