Rechte der Ehemänner auf Freundinnen nach Allah [geschlossen]

Ich bin islamisch mit einem Mann verheiratet, der noch legal mit einer Frau verheiratet ist, die er mir sowie ihr und anderen erzählt hat, dass er sich scheiden lässt. Ist es ihm erlaubt, in ihrem Leben zu bleiben? Sie ist immer noch in ihn verliebt. Aber er hat mir gesagt, dass er vorhat, mich legal zu heiraten. Wir hatten nie das körperliche Vergnügen, weil er im Gefängnis war. Sie erkennen unsere islamische Ehe nicht an. Er kann mit seiner bald geschiedenen Frau auf Familienanhängern fahren.

Stimmt das mit Allah überein?
Ist es meinem muslimischen Ehemann auch erlaubt, Besuche seiner nicht-muslimischen Freundin zu erhalten, mit der er eine körperliche Beziehung hatte? Laut Allah entspricht dies unserer islamischen Ehe. Ich möchte ihm einen Hinweis auf diese beiden Fragen aus dem Koran geben können.

Ich bin ein neuer Muslim und weiß nicht, ob dies wirklich akzeptabel ist.

Ich denke, das ist ein Problem von dir und deinem baldigen Ehemann und deiner Familie und deinem örtlichen Moschee-Imam und seiner ehemaligen nicht-muslimischen Freundin und ihrer Familie, die vielleicht zusammensitzen und sich niederlassen müssen. Wie hier sehe ich nicht, ob die Bereitstellung eines Verses oder eines Hadith Ihnen in Ihrem Fall helfen würde.
Nun, das sind viele Fragen, und ich bin ein bisschen verwirrt, hat er eine Frau und eine Freundin oder nennst du seine geschiedene Frau "Freundin"? Natürlich ist eine Freundin per Definition das, was der Islam eine Haram-Beziehung nennt (nämlich Zina), also ist es Haram, sie zu treffen, und er sollte Buße tun, und Sie sollten nicht mit einer Person verheiratet sein, die von einer solchen Sünde nicht Buße getan und gemacht hat ein klarer Schnitt dazu!

Antworten (2)

Laut Islam kann er keine Freundin haben, ob muslimisch oder nicht muslimisch.

Es tut mir leid, dass ich keine Referenzen geben kann, aber Sie können einige Referenzen in "Surat An-nisa" im Koran finden.

Außerdem rate ich Ihnen, keine Probleme zu bekommen, da er nicht wie ein guter Mensch klingt, der Freundinnen hat und sogar im Gefängnis ist.

Es könnte in der Tat als ein bedeutender Punkt angesehen werden, den Sie erklärt haben: "Laut Islam kann er keine Freundin haben, ob muslimisch oder nicht muslimisch." /.

Meiner Meinung nach ist sie, wenn er legal mit diesem Mädchen verheiratet ist, seine Frau, keine Freundin mehr. Also darf er sie besuchen und körperliche, sexuelle Beziehungen zu ihr haben. Da Sie islamisch mit ihm verheiratet sind, sind auch Sie seine Frau und haben alle Rechte auf körperliche und sexuelle Beziehungen zu Ihrem Ehemann. Daran besteht absolut kein Zweifel. Außerdem hat der Mann hier zwei Frauen und kann mit beiden sexuelle Beziehungen haben, bis er verheiratet ist. Wenn er sich von dem anderen Mädchen scheiden lässt, hat er kein Recht mehr auf körperliche und sexuelle Beziehungen zu ihr. Dies liegt daran, dass sie keine Ehefrau mehr sein wird.

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