Registrieren Sie sich vor Ihrem Aufenthalt in Wien

Ich habe ein Apartment über booking.com gebucht und heute eine E-Mail erhalten, in der stand:

Hello & Servus from Vienna!

According to the Austrian Law you have to register all arriving guests:
GUEST REGISTRATION

Please note that there is no reception at the apartment.
Unregistered guests do not get access to the apartment. 

Thank you in advance. 

Gibt es dieses Gesetz?

Ich frage, weil ich meine Informationen nicht ohne Grund an eine zufällige Person weitergeben möchte. Die Website, auf die sie mich schicken, ist https://www.my-bookings.cc, nur mit einer ID, damit es wie mein Apartmentzimmer aussieht. Ich muss meinen Namen, meine Adresse in meinem Heimatland und meine Pass-ID eingeben.

Eine Sache, die mir verdächtig ist, ist, dass die Domain .cc. Wenn es in Österreich gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte die Regierung es nicht unter dem österreichischen Domainnamen registrieren?

Das ist keine Regierungsseite, sondern eher ein Dienstleister für selbstständige Wohnungen etc., der dann solche Verwaltungsaufgaben übernimmt
Können Sie Informationen von booking.com selbst erhalten? Es sieht etwas verdächtig aus. Die Verwendung von servus als Begrüßung ist in Österreich ziemlich idiomatisch, daher ist dies ein Pluspunkt für die Echtheit.
@dunni kannst du deinen Kommentar zu einer Antwort erweitern?
Das ist mir auch passiert. Ich hielt es für einen Betrug, aber als ich anrief, gaben sie mir das Ultimatum, das Formular auszufüllen oder keine Schlüssel. Ich fühle mich betrogen. Sie hätten danach fragen sollen, bevor ich bezahlt habe. Wir hätten in ein anderes Land gehen können.

Antworten (1)

Im deutschsprachigen Raum gibt es oft Gesetze, die die Identifizierung von Gästen verlangen. Hotels werden in der Regel beim Check-in nach einem Ausweis fragen und die erforderlichen Daten kopieren, um diese Anforderung zu erfüllen.

Eine schnelle Google-Suche offenbart dieses österreichische Gesetz (§5 MeldeG) , das unmittelbar relevant ist und tatsächlich eine Registrierung erfordert.

Es ist jedoch allein die Entscheidung des Unternehmens, von dem Sie mieten, die Anforderung so umzusetzen, wie Sie es angegeben haben. Beachten Sie, dass das Gesetz verlangt, dass der Gast für die Richtigkeit der angegebenen Daten unterschreibt, sodass unklar ist, ob die Nutzung einer Webseite tatsächlich ausreicht, um das Gesetz zu erfüllen.

Wenn Ihnen dies verdächtig erscheint, fragen Sie nach einer Faxnummer aus Wien, an die Sie stattdessen eine Kopie Ihres Reisepasses senden können, und teilen Sie mit, dass Sie die Richtigkeit Ihrer Daten gemäß dem genannten Gesetz unterschreiben werden. Die Registrierung erfolgt nicht durch eine Regierungsbehörde, sondern durch den Grundstückseigentümer, damit er die Informationen bei Bedarf an Behörden weitergeben kann. Die .cc-Domainendung selbst ist also nicht verdächtig (aber höchst ungewöhnlich - österreichische Domainnamen sind recht günstig).

Auf den ersten Blick sieht es so aus, als ob §19 MeldeV eine elektronische Registrierung erlaubt, obwohl ich nicht untersucht habe, wie dies mit dem älteren Gesetz zusammenhängt. Die Website sieht aus wie ein Drittanbieterdienst zur Verwaltung solcher elektronischer Registrierungen, aber es ist etwas seltsam, dass my-bookings.org eine andere Domain hat (mit einer ungewöhnlichen TLD, ohne Impressum und einer anonymen Domainregistrierung über einen anderen Registrar). zum Sammeln von Gastdaten. Leider ist es in solchen Fällen schwer, Inkompetenz von Bosheit zu unterscheiden.
@Pont Scheinbar geht es §19 MeldeV hauptsächlich darum, wie die Informationen beim Vermieter/Hotelbesitzer gespeichert werden. Die "Verordnung" (kleineres Recht) hat eine Stichpunktliste, wie dies getan werden kann, und in allen Fällen scheint eine Unterschrift des Gastes erforderlich zu sein, es sei denn, es gibt eine qualifizierte elektronische Unterschrift. Die meisten potenziellen ausländischen Gäste können keine bereitstellen.