Reisekosten besser als Werbungskosten geltend machen oder Geld vom Arbeitgeber zurückbekommen?

Ich lebe und arbeite in Deutschland. Für die nächsten sechs Monate werde ich in einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit arbeiten. Das deutsche Steuerrecht bietet in solchen Situationen aus verschiedenen Gründen die Möglichkeit, das zu versteuernde Einkommen zu kürzen.

  • Fahrtkosten (0,30€ / km)
  • zusätzlicher Verpflegungszuschuss (12€ / Tag für die ersten drei Monate; Verpflegungsmehraufwand)

In beiden Fällen ist es möglich, entweder das zu versteuernde Einkommen um einen Pauschalbetrag zu mindern oder sich den gleichen Betrag steuerfrei vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen. Nun frage ich mich, welche Option für mich aus finanzieller Sicht besser wäre. Leider ist das deutsche Steuerrecht sehr kompliziert und ich kann die Differenz beider Optionen nicht einfach im Voraus berechnen (oder zumindest weiß ich nicht wie). Wenn ich die Möglichkeit des Steuerabzugs wähle, müsste ich die Reisekosten natürlich selbst tragen.

Ich finde es schwer zu glauben, dass die Wahlmöglichkeiten darin bestehen, das steuerpflichtige Einkommen zu reduzieren oder den gleichen Betrag steuerfrei zu erhalten. Warum sollte sich jemals jemand nicht für die Zahlung entscheiden?
Ich denke, nicht alle Unternehmen bieten beispielsweise die Zahlung der Zulage an. Außerdem macht es einen Unterschied für die soziale Sicherheit, glaube ich
Nach deutschem Recht kann Ihr Arbeitgeber Ihnen steuerfreie Tagegelder in Höhe von 24 € für „ganze Tage“ und 12 € für „halbe Tage“ zahlen. Nach drei Monaten sind alle gezahlten Tagegelder voll steuerpflichtig.

Antworten (1)

Es sollte ganz klar sein, dass es besser ist, X Euro Bargeld auf die Hand zu bekommen, als sie vom steuerbaren Einkommen abzuziehen.

Sie müssten einen Steuersatz von über 100% haben , um sonst besser abzuschneiden.

Ist es wirklich so einfach? Wie sieht es mit dem Einfluss auf die Sozialversicherung aus? Kann ich den vollen Betrag auch dann erhalten, wenn die tatsächlichen Kosten weniger als 0,30€ / km betragen?
Sie erhalten erstattet, was auch immer das Unternehmen beschließt, Ihnen zu erstatten, zwischen 0 und unendlich. Sie können jedoch jeden Teil, den die Steuerbehörden akzeptieren und das Unternehmen Ihnen nicht erstattet hat, von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen (möglicherweise lohnt sich der Aufwand nicht, aber Sie können ) . Auf der anderen Seite, wenn das Unternehmen Sie über die Sätze der Steuerbehörden erstattet (was wahrscheinlich nicht der Fall ist), müssten Sie Steuern auf dieses zusätzliche „Einkommen“ zahlen.
@sigy Reisekostenerstattung und Tagegelder (bis 12 € / 24 € pro Tag) haben keinen Einfluss auf Ihre Sozialversicherung, da sie nicht als Bruttoentgelt gelten.