Ich bin ein US-Student und studiere im Ausland in Italien. Ich habe mein italienisches Visum. Ich hatte kürzlich meinen Fingerabdruck-Termin, um meine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Mir wurde gesagt, dass ich ohne meine Aufenthaltserlaubnis nicht innerhalb des Schengen-Raums reisen kann, nachdem ich mich länger als 90 Tage in Italien aufgehalten habe.
Ich habe diesbezüglich ein paar Fragen.
Mein Reisepass wurde in Europa im Allgemeinen nur überprüft, um sicherzustellen, dass mein Name mit meinem Namen auf meiner Bordkarte übereinstimmt. Die einzigen Reisepläne, die ich habe, die dem widersprechen, sind die Schweiz. Jede Hilfe ist willkommen.
- Ist das richtig?
Wahrscheinlich. Ihr Aufenthalt in Italien ist aufgrund des anhängigen Antrags auf Genehmigung zulässig. Sie haben jedoch keine Grundlage, sich in anderen Schengen-Ländern aufzuhalten, nachdem Sie die 90-Tage-Visumfreiheit für Kurzbesuche ausgeschöpft haben.
Wenn Sie jedoch ein von Italien ausgestelltes Typ-D-Visum haben, werden alle Tage, die Sie während der Gültigkeit dieses Visums in Italien verbringen, nicht auf die 90-Tage-Grenze angerechnet. Wenn Sie die 90-Tage-Grenze nicht ausgeschöpft haben, hindert Sie nur das italienische nationale Recht daran, in andere Schengen-Länder zu reisen.
Ich weiß nicht, was das nationale italienische Recht dazu sagt, aber die Länder sind manchmal der Ansicht, dass Sie Ihren Antrag auf Aufenthaltserlaubnis aufgegeben haben, wenn Sie das Land verlassen. Diese Frage ist für Expatriates eher ein Thema als hier.
- Was passiert, wenn ich innerhalb des Schengen-Raums reise und ohne meine Aufenthaltserlaubnis kontrolliert werde?
Dies hängt von den nationalen Gesetzen des Landes ab, in dem Sie kontrolliert werden, sowie vom persönlichen Ermessen des Beamten, der Sie kontrolliert. Im schlimmsten Fall könnten Sie abgeschoben werden. Dies ist wahrscheinlich äußerst unwahrscheinlich. Andere Möglichkeiten sind das Sein
Einige werden darauf hinweisen, dass Beamte in einigen Ländern in diesen Angelegenheiten kein persönliches Ermessen haben, und obwohl dies rechtlich zutreffen mag, gibt es nie etwas, das einen Beamten davon abhält, Sie gehen zu lassen.
Meine Erfahrung mit Schweizer Behörden ist jedoch, dass sie bei der Einhaltung von Gesetzen relativ strenger sind als die in anderen Ländern, aber Sie könnten trotzdem Glück haben. (Zum Beispiel habe ich einmal den Schengen-Raum von einem Schweizer Flughafen verlassen, und meine Reisebegleiterin hatte keinen Einreisestempel erhalten, als wir über die Landgrenze hereingekommen waren. Der Beamte sagte, er solle ihr eine Geldstrafe auferlegen, aber er tat es nicht.)
Also wird es Ihnen wahrscheinlich gut gehen, aber ich würde es nicht riskieren, es sei denn, es gäbe einen zwingenden Grund dafür.
Tor-Einar Jarnbjo
Eli
Phoog
Eli