Touristenvisum Schengen-Zone [Duplikat]

Ich versuche, die Antwort darauf zu finden, aber alle Leute, die ich kontaktiert habe, können sie nicht beantworten. Also bin ich am 11. Juni in die Schengen-Zone eingetreten und am 23. Juni wieder abgereist. Jetzt lebe ich in Italien bis zum 8. Dezember – ab dem 8. Dezember werde ich 90 Tage erreichen. Technisch gesehen sind 180 Tage ab dem 11. Juni der 7. Dezember. Bedeutet das, dass ich nach dem 7. weitere 13 Tage im Schengen-Raum bekomme?

Wie funktioniert das mit den rollenden 180 Tagen?

"Ich werde am 8. Dezember 90 Tage erreichen": Bedeutet das, dass Sie am 10. September oder am 22. September eingetreten sind?

Antworten (1)

Wie funktioniert das mit den rollenden 180 Tagen?

Sie sind am 11. Juni eingetreten. In der 180-Tage-Periode, die mit dem 11. Juni beginnt, können Sie nur 90 Tage anwesend sein. Von diesen 90 Tagen haben Sie 13 bei Ihrem ersten Besuch genutzt. Das bedeutet, dass Sie 77 Tage im Zeitraum vom 24. Juni (dem Tag nach Ihrer Abreise) bis zum 7. Dezember (dem letzten Tag des 180-Tage-Zeitraums, der mit dem 11. Juni beginnt) nutzen können. Das bedeutet, dass Ihnen, wenn Sie vor dem 22. September in den Schengen-Raum eingereist sind, die Tage vor Ablauf der 180-Tage-Frist ausgehen und Ihr zweiter Besuch kürzer als 90 Tage sein muss (tatsächlich nicht länger als 77 Tage).

Wenn Sie am oder nach dem 22. September eingetreten sind, kann Ihr zweiter Besuch bis zu 90 Tage dauern, da an einem bestimmten Tag genügend Ihrer früheren Anwesenheit älter als 180 Tage ist und daher nicht auf die Gesamtzahl von 90 Tagen angerechnet wird.

Wenn der 90. Tag Ihres aktuellen Besuchs der 8. Dezember ist, bedeutet dies, dass Sie am 10. September eingetreten sind. Wenn das stimmt, dann müssen Sie Ihre Tage im Juni zählen, und Ihr 90. Tag ist der 25. November. In diesem Fall können Sie sich nicht bis Dezember oder sogar bis zum 26. November in Italien aufhalten.

Wenn Ihr 90. Gesamttag im Schengen-Raum der 8. Dezember ist, bedeutet dies, dass Sie am 23. September eingereist sind und am 21. Dezember die 90/180-Grenze erreichen, sodass Sie vor Ablauf dieses Tages abreisen müssen.

Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie ein italienisches Visum vom Typ D haben, da die durch ein Visum vom Typ D genehmigten Anwesenheitstage nicht zur Berechnung der 90/180-Regelung zählen.