Kann ich ein Schengen-Visum für Frankreich beantragen, wenn ich dort einen halben Tag länger als in anderen Ländern wäre?

Ich lebe in den USA (kein US-Bürger) und plane, Europa für den Tourismus zu besuchen.

Das einzige Konsulat, für das ich einen Termin bekomme, ist das französische Konsulat.

Meine Reiseroute sieht so aus:

1) 3,5 Tage (4 Nächte) in Frankreich - Landung in Frankfurt am Samstagnachmittag und Flug nach Paris. Bis Mittwochmorgen in Frankreich bleiben

2) 2,5 Tage (2 Nächte) in Rom Mittwochmorgen bis Freitagnachmittag

3) 3 Tage (3 Nächte) in Deutschland - Freitagabend bis Montagmorgen (Abflug in die USA am Montagmorgen)

Ich mache mir Sorgen um eine Visumsgenehmigung, da mein Frankreich-Aufenthalt nur unwesentlich höher sein wird als mein Deutschland-Aufenthalt und auch mein Einreisehafen Frankfurt sein wird.

Glauben Sie, dass ich dadurch berechtigt bin, das Visum vom französischen Konsulat genehmigen zu lassen?

Antworten (1)

Da Sie keinen weiteren Termin bekommen, ist es am besten, sich beim französischen Konsulat zu bewerben und zu hoffen. Wenn sie entscheiden, dass sie aufgrund Ihrer Reiseroute nicht in der Lage sind, Ihren Antrag anzunehmen, erstatten sie die Antragsgebühr.

Deine Chancen scheinen aber gut. Da Sie tatsächlich mehr Zeit in Frankreich als in Deutschland verbringen werden, werden sie der Bewerbung wahrscheinlich stattgeben. Da Ihr Transit in Deutschland wahrscheinlich nicht zählt, sind Sie einen Tag länger in Frankreich als in Deutschland (d. h. Sie verbringen vier Nächte in Frankreich und nur drei Nächte in Deutschland).

Beachten Sie, dass die von Ihnen beschriebene Reiseroute eine zehntägige Reise darstellt, da Sie am Samstag ankommen und am Montag abreisen und weil die Anwesenheit im Schengen-Raum immer auf der Grundlage von Kalendertagen oder einem Teil davon gezählt wird. Dies ist wichtig, da wir mindestens eine Frage hatten, bei der jemand einen Visumantrag mit falsch gezählten Tagen gestellt hat und das Konsulat das Visum ohne Korrektur des Fehlers und ohne Ergänzung erteilt hat, sodass die gewährte Aufenthaltsdauer für die Reise eigentlich nicht ausreichte er plante.

Die Einreiseregelung greift nur, wenn Sie für Ihre Reise kein Hauptziel bestimmen können. Wenn das französische Konsulat entscheidet, dass Sie kein Hauptziel haben, kann es entscheiden, den Antrag abzulehnen und Sie an das deutsche Konsulat verweisen.

Die Behauptung, dass Frankreich Ihr Hauptreiseziel ist, hätte mehr Gewicht, wenn Sie aus einem bestimmten Grund nach Frankreich reisen, z. B. eine Konferenz, ein Konzert, eine Ausstellung oder eine andere Veranstaltung. Natürlich würde dieser Fall entsprechend abgeschwächt, wenn es in den anderen Ländern, die Sie besuchen, weitere derartige Ereignisse gäbe.