Schengen-Visum außerhalb Ihres Herkunfts-/Heimatlandes beantragen

Hallo, ich möchte eine Frage zum Schengen-Visum stellen, und ich komme aus Indonesien. Mein Problem ist, dass ich plane, im Juni für ein Austauschprogramm nach Rumänien zu fliegen, und das Rumänien-Visum wird gerade bearbeitet. Aber ich möchte auch in den Schengen-Raum (Deutschland, Frankreich, Niederlande) gehen, aber meine Sorge ist, dass ich vor meiner Abflugzeit nach Rumänien möglicherweise keine Zeit für die Beantragung eines Schengen-Visums in meinem Land habe. Meine Frage ist also, kann ich das Schengen-Visum außerhalb meines Herkunftslandes/Heimatlandes (Indonesien) machen, besonders wenn ich in Rumänien bin?

Zu Ihrer Information, meine erste Wahl für ein Schengen-Land ist Deutschland. Danke.

Im Allgemeinen nein, Sie können dies nicht tun, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor. Ob Sie in diesem Fall einen Antrag stellen können, hängt jedoch davon ab, wie lange Sie sich in Rumänien aufhalten und wann Sie planen, in den Schengen-Raum einzureisen. Wie lange werden Sie in Rumänien sein? Wann planen Sie, in den Schengen-Raum zu reisen?
ungefähr einen monat, ich werde in rumänien bleiben (vom 28. juni - 31. juli), und ich plane, am 1. august in den schengenraum zu gehen

Antworten (1)

Im Allgemeinen sollten Sie sich in dem Land bewerben, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben (nicht unbedingt Ihr Herkunfts- oder Heimatland). Ein einmonatiger Besuch in Rumänien macht Rumänien nicht zu Ihrem Wohnsitzland, sodass Sie sich dort nicht bewerben können.

Dies wird durch Artikel 6 des Schengener Visakodex geregelt . Der Artikel lässt Ausnahmen zu:

Artikel 6

Konsularische territoriale Zuständigkeit

  1. Ein Antrag wird vom Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats geprüft und entschieden, in dessen Hoheitsgebiet sich der Antragsteller rechtmäßig aufhält.

  2. Ein Konsulat des zuständigen Mitgliedstaats prüft und entscheidet über einen Antrag eines Drittstaatsangehörigen, der sich rechtmäßig aufhält, aber keinen Wohnsitz in seinem Hoheitsgebiet hat, wenn der Antragsteller eine Begründung für die Einreichung des Antrags bei diesem Konsulat vorgelegt hat.

Unglücklicherweise für Sie macht das Visumbearbeitungshandbuch (verfügbar zum Beispiel unter https://www.udiregelverk.no/en/documents/schengen/16202010/ ) deutlich, dass die „Rechtfertigung“ ein Umstand sein muss, der Sie daran hindert Beantragung des Visums in Ihrem Wohnsitzland in den drei Monaten vor Ihrer geplanten Reise in den Schengen-Raum. Wenn Sie einen guten Grund haben, warum Sie im März, April oder Mai kein Schengen-Visum beantragen konnten, kann ein Schengen-Konsulat in Rumänien Ihren Antrag annehmen.

Ah, ich verstehe, gibt es eine Chance, dass ich ein Schengen-Visum bekomme, vielleicht an der Grenze der ersten Einreise?
Ich möchte auch eine Frage hinzufügen, wie kann ich nur mit einem Rumänien-Visum in der Hand nach Zürich gehen? weil ich das flugticket bereits gekauft habe und mein rückflugticket nach indonesien aus zürich kommt...
@Kyan Die Chance, an der Grenze ein Schengen-Visum zu bekommen, ist im Wesentlichen gleich Null. Es gibt einige sehr begrenzte Umstände, unter denen dies möglich sein soll, nämlich für Besatzungsmitglieder von Handelsschiffen und für unmittelbare Familienangehörige von EU-Bürgern, die mit dem EU-Bürger-Verwandten reisen oder ihm nachziehen.
@Kyan Sie können ohne Visum zwischen externen (Nicht-Schengen-) Flügen auf einem Schengen-Flughafen umsteigen, da indonesische Staatsbürger dazu kein Visum benötigen. Passkontrollen können Sie allerdings nicht passieren.