Welches Visum und welches Land beantragen?

Ich plane, am 2. August nach Frankreich zu reisen und am 6. August nach Spanien abzureisen. Ich plane, am 9. August aus Spanien zurückzufliegen. Ich fahre beruflich nach Spanien, nach Frankreich jedoch nur zu Reisezwecken. Haben Sie eine Idee, welches Visum (Geschäfts- oder Touristenvisum) und für welches Land Sie es beantragen sollen?

Wahrscheinlich Französisch, da Sie zuerst nach Frankreich einreisen. Es gibt meines Erachtens nur einen Visumtyp für diese Art von Reise.
Da Sie einen Tag länger in Frankreich sind als in Spanien, ist Frankreich das Hauptziel Ihrer Reise und daher das Land, in dem Sie sich bewerben sollten.
Danke für die Antwort. Das Antragsformular fragt nach dem Hauptzweck des Aufenthalts, ich bin mir nicht sicher, ob ich "Business" oder "Tourism" ausfüllen soll, da ich eigentlich nicht aus geschäftlichen Gründen nach Frankreich reise (in Spanien habe ich die Geschäftstreffen).
Es gibt wenig Unterschied. Das Visum ist das gleiche, ob für Geschäft, Tourismus oder beides.
Was schlagen Sie also vor, das Feld „Hauptzweck des Aufenthalts“ auszufüllen?
Probieren Sie "Wirtschaft und Tourismus".
@Henrik das Hauptziel kann entweder nach Länge oder Zweck bestimmt werden, also ist Spanien das Hauptziel, wenn der Hauptgrund für die Reise darin besteht, an dem Geschäftstreffen teilzunehmen.

Antworten (1)

Wenn das Geschäftstreffen nicht stattfinden würde, würden Sie trotzdem in den Schengen-Raum reisen? Dann können Sie sagen, dass der Hauptzweck Ihrer Reise der Tourismus und das Hauptziel Frankreich ist.

Wenn Sie die Reise für das Geschäftstreffen geplant haben, sich aber entschieden haben, am Anfang etwas Zeit einzuplanen, damit Sie als Tourist in Frankreich reisen können, dann ist der Hauptzweck Ihrer Reise geschäftlich und das Hauptziel ist Spanien.

Dies ergibt sich aus Artikel 5 des Schengener Visakodex , der auszugsweise lautet:

Artikel 5

Mitgliedstaat, der für die Prüfung und Entscheidung über einen Antrag zuständig ist

  1. Der für die Prüfung und Entscheidung über einen Antrag auf ein einheitliches Visum zuständige Mitgliedstaat ist:

    (a) der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet das einzige Ziel der Reise(n) ist;

    (b) wenn der Besuch mehr als ein Ziel umfasst, der Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet das Hauptziel des Besuchs/der Besuche im Hinblick auf Dauer oder Zweck des Aufenthalts darstellt; oder

    (c) wenn kein Hauptbestimmungsort bestimmt werden kann, der Mitgliedstaat, dessen Außengrenze der Antragsteller zu überschreiten beabsichtigt, um in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einzureisen.

(Betonung hinzugefügt)

Es ist unwahrscheinlich, dass jemand von Ihnen verlangt, nachzuweisen, dass das Geschäftstreffen der Hauptgrund für die Reise ist oder nicht. In diesem Fall können Sie daher wahrscheinlich wählen, ob Sie sich für Frankreich oder Spanien bewerben, je nachdem, was für Sie bequemer ist.

So antworten Sie auf Ihren Kommentar:

Danke für die Antwort. Das Antragsformular fragt nach dem Hauptzweck des Aufenthalts, ich bin mir nicht sicher, ob ich "Business" oder "Tourism" ausfüllen soll, da ich eigentlich nicht aus geschäftlichen Gründen nach Frankreich reise (in Spanien habe ich die Geschäftstreffen).

Wenn Sie beim französischen Konsulat einen Schengen-Antrag stellen, sollten Sie den Hauptzweck Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum angeben. Daher ist es zumindest theoretisch völlig akzeptabel zu sagen, dass der Hauptzweck Ihres Besuchs geschäftlich ist, auch wenn Sie keine geschäftlichen Aktivitäten in Frankreich haben werden. Dies wäre für einige Reiserouten durchaus angemessen, aber in diesem Fall könnte es darauf hindeuten, dass Ihr Hauptziel Spanien ist, wie oben beschrieben. Wenn sie zu diesem Schluss kommen, werden sie den Antrag (zusammen mit der Visumgebühr, aber wahrscheinlich ohne Bearbeitungsgebühren) mit Anweisungen zur Beantragung beim spanischen Konsulat zurücksenden.