Slowenien nach Kroatien mit Schengen-Visum für die einfache Einreise

Ich habe ein Schengen-Visum für die einmalige Einreise, ausgestellt von der Österreichischen Botschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Ich bin nach Österreich eingereist und dachte, ich kann damit über Slowenien nach Kroatien fahren.

An der Grenze stempelte mich der slowenische Grenzbeamte ab, aber der kroatische Grenzbeamte verweigerte mir den Einlass und setzte einen Einreisestempel mit 4 Zeilen und dem Buchstaben „C“ und überreichte mir ein Papier, auf dem der Fall „C“ stand, was bedeutet „hat kein gültiges Visum oder Aufenthaltserlaubnis". Er sagte mir, ich könne nach Slowenien zurückkehren und ich solle zur österreichischen Botschaft gehen, um das Problem zu lösen.

Jetzt bin ich in Slowenien und frage mich, was passieren könnte? Ich werde morgen die Botschaft besuchen, aber ich mache mir Sorgen und habe Angst, dass ich aus Kroatien verbannt werden könnte.

Warum dachten Sie, dass ein Visum für die einmalige Einreise Ihnen erlaubt, einzureisen, auszureisen und dann ein zweites Mal einzureisen?
Sie sind mit ziemlicher Sicherheit nicht aus Kroatien verbannt. Worüber Sie sich jedoch Sorgen machen sollten, ist Ihr aktueller Status in Slowenien/Österreich. Was haben Ihnen die slowenischen Grenzbeamten bei Ihrer Wiedereinreise nach Slowenien gesagt?
Sie können nicht mit einem Visum für die einmalige Einreise nach Kroatien und zurück reisen. Wenn Sie von Kroatien aus in Ihr Heimatland (nicht Schengen) reisen, werden Sie möglicherweise eingelassen.

Antworten (3)

Ich bin mir nicht sicher, ob in dem, was Sie geschrieben haben, eine Frage zu sehen ist. Sie sollten jedoch wissen, dass es in Ihrer aktuellen Situation normal ist, dass Sie nicht nach Kroatien einreisen durften.

Tatsächlich ist Kroatien kein Teil von Schengen, es wird irgendwann ein Mitgliedsland werden. Wie im Wikipedia-Artikel zur Schengen-Visumpolitik geschrieben , verlangt Kroatien von Reisenden mit einem Schengen-Visum, dass sie „ein C-Visum für die doppelte oder mehrfache Einreise besitzen, das für die Dauer des Aufenthalts gültig ist“. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt dann 90 Tage.

In Ihrem Fall wurde Ihnen ein Visum für die einmalige Einreise erteilt. Ich bezweifle, dass irgendetwas "passieren könnte". Sie werden in der Botschaft sehen, was Ihnen gesagt wird, aber ich nehme an, dass Sie Kroatien überhaupt nicht besuchen können. Es wäre wahrscheinlich eine gute Idee gewesen, es in Ihrem ursprünglichen Antrag auf ein Schengen-Visum anzugeben.

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie für Kroatien gesperrt wurden. Ich weiß nicht viel über ihre Regeln und Praktiken, aber im Prinzip sollten sie denen des Schengen-Raums nachempfunden sein, und es gibt keinen Grund, dass eine Einreiseverweigerung zu einem automatischen Verbot oder sogar zu erheblichen Schwierigkeiten für Ihren nächsten Besuch führen würde (vorausgesetzt, Sie sichern Sie sich dieses Mal ein Visum im Voraus).

Auch eine Überschreitung des Aufenthalts (solange es nicht zu lange ist und Sie aus eigenem Antrieb ausreisen) oder die Aufhebung oder Annullierung Ihres Visums führt nicht zwangsläufig zu einem formellen Verbot. All diese Ereignisse könnten jedoch die Erlangung eines Visums oder die Einreise in Zukunft erschweren.

Darüber hinaus hat die österreichische Botschaft sicherlich nicht die Befugnis, Sie aus Kroatien zu verweisen . Was Österreich theoretisch tun könnte, ist, Sie aus dem gesamten Schengen-Raum zu verbannen (und es ist möglich, dass kroatische Grenzschutzbeamte auch Zugriff auf die entsprechende Datenbank haben, da das Land gerade dabei ist, dem Schengen-System beizutreten, aber ich weiß es nicht genau). aber deiner Beschreibung nach zu urteilen, ist das bisher höchst unwahrscheinlich (sonst wärst du jetzt nicht in Slowenien).

Worüber Sie sich jedoch Sorgen machen sollten, ist Ihr aktueller Status in Slowenien. Sie haben jetzt einen Ausreisestempel und Ihr ursprüngliches Visum für die einmalige Einreise scheint nicht mehr gültig zu sein, sodass Sie sich möglicherweise derzeit illegal im Schengen-Raum aufhalten. Es ist möglich, dass die österreichische Botschaft Ihnen sagen wird, dass Sie so schnell wie möglich ausreisen müssen (um ehrlich zu sein, bin ich etwas überrascht, dass die slowenischen Grenzschutzbeamten nichts gegen die Situation unternommen haben, entweder Sie warnen, ihren Stempel entwerten , Ausstellung eines neuen Visums oder gar Inhaftierung; alles andere, als Sie einfach mit einem verbrauchten Visum wieder einreisen zu lassen!)

Sie können Kroatien in Zukunft auf jeden Fall besuchen, auch mit einem Schengen-Visum für die einmalige Einreise oder ohne Schengen-Visum … indem Sie ein kroatisches Visum beantragen. Ich bezweifle, dass Sie dies jetzt tun können, ohne in Ihr Wohnsitzland zurückzukehren, aber Sie müssen sich dafür an eine kroatische Botschaft oder ein kroatisches Konsulat (und nicht an die österreichische Botschaft!) wenden.

Sehr rätselhaft ist auch der Hinweis, den Sie von den kroatischen Grenzschutzbeamten erhalten haben: Österreich hat keinen Grund, ein anderes Visum zu erteilen, weil Sie beabsichtigen, nach Kroatien zu reisen, und dies noch weniger tun werden, da Sie sich bereits im Schengen-Raum befinden. Bis Kroatien dem Schengen-Raum beitritt und Sie aus anderen Gründen noch kein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise haben, wäre die Beantragung eines kroatischen Visums der richtige Weg, um das Land zu besuchen.

Sie können nicht mit einem Schengen-Visum für die einmalige Einreise nach Kroatien reisen:

Auf dieser offiziellen Seite heißt es: http://www.mvep.hr/en/consular-information/visas/visa-requirements-overview/

Ausländer, die Inhaber eines einheitlichen Visums (C) für zwei oder mehr Einreisen sind , gültig für alle Mitgliedstaaten des Schengen-Raums;

Wie ist Ihre aktuelle Situation? Bist du von Kroatien nach Slowenien zurückgekehrt? Mit einem Visum für die einmalige Einreise können Sie auch nicht nach Slowenien einreisen?