Ich habe gehört, dass die 90-Tage-Grenze in Kroatien separat gezählt wird und bin mir nicht sicher, ob das stimmt. Wo finde ich die offizielle Beschreibung?
Der Aufenthalt in Kroatien wird in der Tat nicht auf Ihren Schengen-Aufenthalt angerechnet.
Aufenthalte in Bulgarien, Kroatien, Irland, Rumänien, Zypern und dem Vereinigten Königreich werden nicht berücksichtigt, da diese (noch) nicht Teil des Schengen-Raums ohne Binnengrenzen sind.
Kroatien hat seine eigene 90-von-180-Regelung, wie auf dieser Website des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten nachzulesen ist . Inhaber eines gültigen Schengen-Visums müssen keinen gesonderten Antrag stellen.
Beachten Sie, dass Kroatien beabsichtigt, den Beitritt zum Schengen-Raum im Jahr 2015 zu beantragen. Je nach Ergebnis und wie schnell Ihre Reise ist, sollte dies berücksichtigt werden.
Der HKSAR-Pass erlaubt einen 90-tägigen Aufenthalt in Kroatien, gemäß der HK-Einwanderungswebsite: http://www.immd.gov.hk/eng/service/travel_document/visa_free_access.html
Bitte beachten Sie auch dieses Dokument für länderspezifische Informationen: http://www.immd.gov.hk/pdf/Full_List_of_Visa-free_Access_or_Visa-on-arrival_for_HKSAR_Passport_en.pdf
pbu
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