Meine Mutter hat eine Frage. Sie fragte, ob eine Frau Wudu ohne Hijab (oder ohne Kopfbedeckung) ausführen könne und wenn sie mit Wudu fertig sei, könne sie ihren Kopf bedecken.
Wudu macht sie übrigens alleine!
Ist dies zulässig?
Nur um etwas klarzustellen:
Eine Frau sollte mehr als nur ihren Kopf oder ihre Haare vor den Blicken von Nicht-Mahrams verbergen. Wenn also eine Frau denkt, dass sie Wudu' (Waschung) vor Nicht-Mahrams machen kann, aber ihren Hijab nicht abnehmen kann, ist das ein falsches Denken, denn um Wudu' zu machen, müsste sie auch ihre Unterarme zeigen (die ' Aurah) usw. Also werden Frauen gebeten, ihr Bestes zu geben, um Wudu' an einem Ort zu vollbringen, an dem Nicht-Marams sie nicht sehen können.
Nun zurück zu Ihrer Frage:
Grundsätzlich könnte sie die Kopfbedeckung unter bestimmten Bedingungen abwischen, z. B. wenn es zu kalt ist. Sonst würde Wudu' nicht richtig ausgeführt werden.
Das Ablegen des Hijab ist also eher notwendig, um ein korrektes und gültiges Wudu' zu machen. Wie Allah befahl, über unsere Köpfe zu wischen (einschließlich der Haare) - nicht auf den Kopfbedeckungen - in dem Vers, der Wudu anordnet und erklärt (5: 6):
O ihr, die ihr geglaubt habt, wenn ihr euch zum Gebet erhebt, wascht euer Gesicht und eure Unterarme bis zu den Ellbogen und wischt über eure Köpfe und wascht eure Füße bis zu den Knöcheln . . ..
Ich werde versuchen, diese Antwort auszuarbeiten, um die Ansichten der verschiedenen Madhabs abzudecken, da die Hanbali-Schule anderer Meinung zu sein scheint.
Siehe auch diese Fatwa zu Islamqa #72391 .
Ich habe gehört, dass, wenn eine Frau Wudhu ohne Hijab ausführt, alle ihre Gebete (das sind ihre Lebenssünden) vergeblich sind, aber ich weiß nicht, ob Gair Mehrams anwesend ist oder nicht
Nein
Omer