Überquerung der schweizerisch-österreichischen Grenze zu Fuß

Ist es möglich, die schweizerisch-österreichische Grenze zu Fuß zu überqueren?

Sicher warum nicht. Was ist Ihr Zweifel?
Es funktionierte für die Familie von Trapp

Antworten (4)

Der größte Teil der Grenze zwischen der Schweiz und Österreich nördlich von Liechtenstein verläuft entlang des Rheins, sodass Sie dort die Grenze über eine Brücke überqueren müssen. Aber man kann es trotzdem zu Fuß machen:

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Beachten Sie jedoch, dass es nicht so viele Brücken gibt und nicht alle Brücken Fußwege haben.

Dieses Bild zeigt tatsächlich sogar Menschen, die über eine der Brücken gehen (und einen anderen mit dem Fahrrad):Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Südlich von Liechtenstein liegt die Grenze in den Bergen und folgt oft der Kammlinie (Kammlinie), daher kann es an manchen Stellen ziemlich unpraktisch sein, wenn Sie nicht über die entsprechende Erfahrung und Ausrüstung verfügen:

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Und natürlich ist es im Winter ganz anders:Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Es gibt tatsächlich ein großes Skigebiet an der Grenze:Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Ich bin mir nicht sicher, ob "auf Ski" dasselbe ist wie "zu Fuß" :-)

Danach folgt die Grenze wieder (meistens) Flüssen, aber nur sehr wenigen Brücken. Dieser hat einen Fußweg:Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Es gibt auch noch ein paar weitere Landübergänge, aber ich konnte (noch) keine Bilder dafür finden.

Absolut. Warum nicht?

Sie möchten wahrscheinlich einen Ort auswählen, der auf beiden Seiten einigermaßen bevölkert ist, sodass es Orte gibt, zwischen denen Sie spazieren gehen können. Vielleicht das Gebiet zwischen Bregenz und Feldkirch. Ich glaube, wir haben das letzte Mal bei Diepoldsau gekreuzt.

Dort sind die Grenzen ziemlich locker. Neulich habe ich meinen Sohn angerufen und er stand mit einem Bein in Deutschland und mit dem anderen in der Schweiz (Grenze Basel).

Grenzen in Mittel-/Westeuropa sind meist nur mit einigen Schildern und Steinen markiert. Zäune und ähnliches sind sehr selten. Die Überquerung ist grundsätzlich zu Fuß möglich und für EU-Bürger auch legal. Für Bürger anderer Länder kann es etwas anders sein - dh für Bürger einiger Länder ist es sicherlich illegal, wenn sie nicht über die erforderlichen Papiere verfügen.

Selbst mit den erforderlichen Visa ist es für Bürger einiger Länder möglicherweise nur an Grenzübergängen legal, die Grenze zu überqueren. Zumindest kenne ich eine Grenze (nicht die im OP), die sehr einfach zu Fuß zu überqueren ist, aber in der Vergangenheit war es keine gute Idee, dies zu tun (außer an einem Grenzkontrollpunkt), wenn die Polizei anwesend war.


Als Antwort auf Nate Eldredge: Ich kenne Österreich und die Schweiz nicht, aber in Deutschland dürfen zB Asylsuchende nicht in andere Schengen-Staaten reisen. Andere Schengen-Staaten können sie auch einfach an ihren Grenzen zurückweisen, wenn sie feststellen, dass sie einen deutschen Asylbewerberausweis haben ("Aufenthaltsgestattung"). Obwohl in der Praxis manchmal Menschen in andere EU-Länder reisen, ist dies immer noch "möglich".


Als Antwort auf Relaxed: Nicht ganz. §46 Abs 2 AufenthG besagt, dass Ausländer nicht berechtigt sind, Deutschland in ein anderes Land zu verlassen, wenn sie nicht über die erforderlichen Einwanderungspapiere für dieses andere Land verfügen ( https://dejure.org/gesetze/AufenthG/46.html ). Aber Sie haben Recht, der wichtigere Aspekt ist hier, dass die Schweiz Personen, die nur mit einer Aufenthaltsgestattung (oder dem österreichischen Äquivalent) einreisen, wegen illegaler Einreise strafrechtlich verfolgen könnte.

Können Sie angesichts des Schengen-Abkommens ein Beispiel dafür geben, wann es für jemanden illegal wäre, diese Grenze zu überschreiten, vorausgesetzt, er befindet sich legal im ersten Land?
Im Fall der Schweiz ist es im Schengen-Raum, aber nicht in der EU, also nicht in der Zollunion, und Sie sollten sich bei den Behörden melden, wenn Sie etwas zu verzollen haben. Aber schon lange vor Schengen konnte man die Grenze nach Belieben überqueren. Es gibt sogar Straßenbahnlinien, die die Grenze überqueren (und einige gab es vor Schengen).
Das Gesetz rund um die Rechte von Asylbewerbern ist etwas komplizierter als das. Natürlich ist jede angebliche Ausreisebeschränkung irrelevant für die Entscheidung oder Fähigkeit anderer Länder, Menschen abzuschieben. Zwar ist es für eine Person in dieser Situation meist illegal, die Grenze zu überqueren, aber hier kommt es darauf an, dass das andere Land diese Menschen nicht einreisen lassen will und leichtes Spiel hat, indem es sie einigermaßen irregulär nach Deutschland zurückschiebt. Es wäre jedoch völlig legal, wenn Grenzländer in Deutschland als Asylbewerber registrierte Personen aufnehmen würden, wenn sie dies wollten.
Es ist auch völlig legal für jedermann, insbesondere für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung , Deutschland jederzeit zu verlassen, beispielsweise indem sie einen Flug in ihr Heimatland nehmen. Die Möglichkeit, dies zu tun, falls keine Strafanzeige anhängig ist oder ein anderer sehr schwerwiegender Grund, eine Person festzuhalten, wird im Allgemeinen als Menschenrecht angesehen. Was passiert ist, dass Deutschland dann davon ausgehen würde, dass sie ihren Antrag auf Flüchtlingsstatus aufgegeben haben und es schwierig wäre, zurückzukommen. Das ist nicht dasselbe wie nicht reisen zu dürfen.
@NateEldredge Ein Beispiel wäre der Inhaber eines Visums mit begrenzter räumlicher Gültigkeit, das für das erste Land gültig ist, aber nicht für das zweite.

Alle haben den Punkt verfehlt. Es ist geografisch unmöglich. Sie müssten über Deutschland gehen.

Und was Trapps betrifft, das ist der größte Fehler im Film.

Sehen Sie sich die lange Antwort mit den Bildern an, Sie liegen falsch.
@Richard: Bitte schau dir eine Karte an...
Warum würdest du einen zwei Jahre alten Thread wiederbeleben, um etwas zu posten, das sich bereits auf dieser Seite als falsch erwiesen hat?