Ich bin amerikanischer Staatsbürger und lebe seit Januar 2019 in Deutschland. Ich habe/hatte einen gültigen Führerschein aus Illinois (USA). In Deutschland können Einwohner mit US-Führerscheinen aus bestimmten Staaten einen deutschen Führerschein beantragen, indem sie ihren US-Führerschein abgeben.
Genau das habe ich getan, und als Gegenleistung für die Abgabe meines Führerscheins habe ich von der deutschen Führerscheinstelle ein Dokument erhalten, das ein Foto meines Führerscheins aus Illinois enthält und im Grunde besagt, dass ich ihnen den Führerschein übergeben habe. Dieses Dokument erlaubt mir, weiterhin in Deutschland auf der Grundlage des Illinois-Führerscheins zu fahren (jedenfalls bis zur deutschen 6-Monats-Grenze), bis ich meinen deutschen Führerschein per Post erhalte, was noch nicht geschehen ist.
Nächste Woche möchte ich einen kleinen Roadtrip durch Österreich, Liechtenstein und die Schweiz machen. Die Frage ist, kann ich in diesen Ländern legal als Besucher auf der Grundlage meines Führerscheins aus Illinois fahren, obwohl ich den Führerschein nicht in meinem Besitz habe – nur das Dokument von der Führerscheinstelle? (Mir ist bewusst, dass die Schweiz [und Liechtenstein, danke @phoog] keine EU-Mitglieder sind und ich mich nicht wundern würde, wenn die Antwort anders ausfallen würde als für Österreich.)
(Wenn es überhaupt darauf ankommt, fahre ich ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das ich besitze, ich habe einen gültigen Internationalen Kfz-Versicherungsschein und bin mir der Notwendigkeit bewusst, österreichische und schweizerische Autobahnvignetten zu kaufen.)
Obwohl Ihr Führerschein nicht widerrufen/ausgesetzt wurde, können Sie kein echtes Papierdokument des Führerscheins vorzeigen und nicht vor Ort nachweisen, dass Sie (noch) zum Fahren berechtigt sind (eine Kopie Ihres ursprünglichen Führerscheins ) . Führerschein reicht für Behörden in ganz Europa meines Wissens nicht aus und es gilt nur das eigentliche Dokument) und das vorläufige Ersatzdokument gilt, wie Sie sagen, nur für Deutschland.
Eine schnelle Überprüfung zeigt, dass Sie im unwahrscheinlichen Fall, dass Sie überprüft werden und kein gültiges Lizenzdokument vorweisen können
In Österreich riskieren Sie € 36,- Bußgeld. (Quelle hier )
in der Schweiz riskieren Sie eine Busse von CHF 20,-. (Quelle hier )
und wahrscheinlich ein bisschen umständlich nachzuweisen, dass Sie fahren dürfen und einen Führerschein haben, sondern einfach, dass Sie Ihren neuen Ersatzführerschein noch nicht erhalten haben.
Da Ihre Reiseroute Sie durch deutschsprachige Länder führt , „reicht“ eine höfliche Erklärung und die deutschen Dokumente sogar aus, um diese Bußgelder ganz zu vermeiden.
Da wir nicht viel über Ihr vorläufiges Dokument wissen, ist es möglicherweise am einfachsten, sich bei den zuständigen Behörden für jedes der Länder, in die Sie reisen möchten, zu erkundigen.
In der Tat rät die EU-Seite zur Anerkennung und Gültigkeit von Führerscheinen genau dazu:
Vorläufige oder befristete Führerscheine, internationale Führerscheine (oder andere in Ihrem Heimatland ausgestellte Bescheinigungen) sind auf EU-Ebene nicht geregelt und werden in anderen EU-Ländern möglicherweise nicht anerkannt.
Sie haben einen vorläufigen Führerschein und ziehen in ein anderes EU-Land? Erkundigen Sie sich bei der nationalen Führerscheinbehörde des Landes, in das Sie umziehen, über die Vorschriften.
Für Österreich :
Führerscheinanerkennung und -gültigkeit
Anmeldung
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)
Radetzkystraße 2 AT-1030 Wien Tel.: +43 17 11 62 65 0
Für die Schweiz (nur eine Infoseite mit einigen Kontaktmöglichkeiten zum Schweizer Konsulat in Italien) :
Art. 42 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51) bestimmt, dass Lenkerinnen und Lenker aus anderen Staaten Motorfahrzeuge in der Schweiz führen dürfen, wenn sie Inhaber von:
ein gültiger nationaler Führerschein oder
ein gültiger internationaler Führerausweis (gemäss Internationales Übereinkommen über den Kraftverkehr [SR 0.741.11] und Übereinkommen über den Strassenverkehr [SR 0.741.10]) zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerausweis.
Ich glaube nicht, dass Ihr Fall in eine dieser Kategorien fällt, aber es schadet nicht, sich bei der zuständigen Behörde noch einmal zu erkundigen. Alternativ können Sie sich an eine Schweizer Vertretung in Deutschland wenden. Zum Beispiel die Schweizer Botschaft in Berlin .
Für Liechtenstein :
Führerscheinanerkennung und -gültigkeit
Führerschein
Motorfahrzeugkontrolle (MFK) Motorfahrzeug-Agentur Gewerbeweg 2 LI-9490 Vaduz
Website De Tel.: +423 23 67 50 1 E-Mail: info.mfk@llv.li
Phoog
TypIA
Phoog