Darf ich mit deutschem Nachweis eines abgegebenen US-Führerscheins in EU-Staaten und der Schweiz fahren?

Ich bin amerikanischer Staatsbürger und lebe seit Januar 2019 in Deutschland. Ich habe/hatte einen gültigen Führerschein aus Illinois (USA). In Deutschland können Einwohner mit US-Führerscheinen aus bestimmten Staaten einen deutschen Führerschein beantragen, indem sie ihren US-Führerschein abgeben.

Genau das habe ich getan, und als Gegenleistung für die Abgabe meines Führerscheins habe ich von der deutschen Führerscheinstelle ein Dokument erhalten, das ein Foto meines Führerscheins aus Illinois enthält und im Grunde besagt, dass ich ihnen den Führerschein übergeben habe. Dieses Dokument erlaubt mir, weiterhin in Deutschland auf der Grundlage des Illinois-Führerscheins zu fahren (jedenfalls bis zur deutschen 6-Monats-Grenze), bis ich meinen deutschen Führerschein per Post erhalte, was noch nicht geschehen ist.

Nächste Woche möchte ich einen kleinen Roadtrip durch Österreich, Liechtenstein und die Schweiz machen. Die Frage ist, kann ich in diesen Ländern legal als Besucher auf der Grundlage meines Führerscheins aus Illinois fahren, obwohl ich den Führerschein nicht in meinem Besitz habe – nur das Dokument von der Führerscheinstelle? (Mir ist bewusst, dass die Schweiz [und Liechtenstein, danke @phoog] keine EU-Mitglieder sind und ich mich nicht wundern würde, wenn die Antwort anders ausfallen würde als für Österreich.)

(Wenn es überhaupt darauf ankommt, fahre ich ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug, das ich besitze, ich habe einen gültigen Internationalen Kfz-Versicherungsschein und bin mir der Notwendigkeit bewusst, österreichische und schweizerische Autobahnvignetten zu kaufen.)

Liechtenstein ist auch kein EU-Mitglied.
@phoog Bearbeitet, danke (Das war mir nicht klar - als Amerikaner fehlt meiner europäischen geopolitischen Bildung wohl etwas, etwas, das ich auf dieser Reise vielleicht ein wenig korrigieren kann!)
Ich bin sicher du wirst. Liechtenstein ist enger mit der Schweiz verbunden als mit der EU: Sie befinden sich in einer von der EU-Zollunion getrennten Zollunion und hatten bis zu ihrem Beitritt zum Schengen-Raum vor einigen Jahren auch eine von Schengen getrennte einheitliche Einwanderungskontrolle. Liechtenstein ist dem EWR jedoch beigetreten, die Schweiz nicht.

Antworten (2)

Obwohl Ihr Führerschein nicht widerrufen/ausgesetzt wurde, können Sie kein echtes Papierdokument des Führerscheins vorzeigen und nicht vor Ort nachweisen, dass Sie (noch) zum Fahren berechtigt sind (eine Kopie Ihres ursprünglichen Führerscheins ) . Führerschein reicht für Behörden in ganz Europa meines Wissens nicht aus und es gilt nur das eigentliche Dokument) und das vorläufige Ersatzdokument gilt, wie Sie sagen, nur für Deutschland.

Eine schnelle Überprüfung zeigt, dass Sie im unwahrscheinlichen Fall, dass Sie überprüft werden und kein gültiges Lizenzdokument vorweisen können

  • In Österreich riskieren Sie € 36,- Bußgeld. (Quelle hier )

  • in der Schweiz riskieren Sie eine Busse von CHF 20,-. (Quelle hier )

und wahrscheinlich ein bisschen umständlich nachzuweisen, dass Sie fahren dürfen und einen Führerschein haben, sondern einfach, dass Sie Ihren neuen Ersatzführerschein noch nicht erhalten haben.

Da Ihre Reiseroute Sie durch deutschsprachige Länder führt , „reicht“ eine höfliche Erklärung und die deutschen Dokumente sogar aus, um diese Bußgelder ganz zu vermeiden.

Habe ich keine Fahrerlaubnis oder kann ich meine Fahrerlaubnis einfach nicht nachweisen und werde deshalb mit Bußgeldern belegt? Die Unterscheidung würde sehr wichtig, wenn ich zum Beispiel in einen Unfall verwickelt war und die Versicherung die Deckung ablehnte, weil ich illegal gefahren bin.
Entschuldigung, wenn mein Englisch nicht ausreichte. Letzteres. Wenn Sie die Papierkopie Ihres Führerscheins nicht vorzeigen können, wird eine Geldstrafe verhängt, aber Sie haben immer noch eine Fahrerlaubnis. Das ist so, als hätte man das Dokument einfach zu Hause gelassen und man ist trotzdem versichert. - Das ist völlig anders als überhaupt keinen Führerschein zu haben (weil Sie Ihre Führerscheinprüfung nie gemacht oder nie bestanden haben oder Sie einmal einen Führerschein hatten, ihn aber ablaufen ließen oder unter einer Sperre stehen), die alle mit viel verbunden sind höhere Bußgelder und Strafen und die Sie alle ohne Versicherung lassen.
Das erscheint mir richtig. Sie haben schließlich einen gültigen Führerschein – nur nicht in Ihrem Besitz. Dies ist im schlimmsten Fall eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer kleinen Geldstrafe belegt wird. Ihre Versicherung wird dadurch nicht ungültig.
Ich möchte hinzufügen, dass ich beim Autofahren in der Schweiz immer eine Kopie des Führerausweises (zusätzlich zum Führerausweis) dabei haben würde, denn wenn Sie eine Straftat begehen und von der Polizei angehalten werden, behalten sie den Führerschein manchmal bis zur Strafe bezahlt. (Ich hatte Freunde, die in die Schweiz fahren mussten, um die Strafe für jemand anderen zu bezahlen, damit sie weiterfahren konnten).

Da wir nicht viel über Ihr vorläufiges Dokument wissen, ist es möglicherweise am einfachsten, sich bei den zuständigen Behörden für jedes der Länder, in die Sie reisen möchten, zu erkundigen.

In der Tat rät die EU-Seite zur Anerkennung und Gültigkeit von Führerscheinen genau dazu:

Vorläufige oder befristete Führerscheine, internationale Führerscheine (oder andere in Ihrem Heimatland ausgestellte Bescheinigungen) sind auf EU-Ebene nicht geregelt und werden in anderen EU-Ländern möglicherweise nicht anerkannt.

Sie haben einen vorläufigen Führerschein und ziehen in ein anderes EU-Land? Erkundigen Sie sich bei der nationalen Führerscheinbehörde des Landes, in das Sie umziehen, über die Vorschriften.


Für Österreich :

Führerscheinanerkennung und -gültigkeit

Anmeldung

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT)

Radetzkystraße 2 AT-1030 Wien Tel.: +43 17 11 62 65 0


Für die Schweiz (nur eine Infoseite mit einigen Kontaktmöglichkeiten zum Schweizer Konsulat in Italien) :

Art. 42 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (SR 741.51) bestimmt, dass Lenkerinnen und Lenker aus anderen Staaten Motorfahrzeuge in der Schweiz führen dürfen, wenn sie Inhaber von:

  • ein gültiger nationaler Führerschein oder

  • ein gültiger internationaler Führerausweis (gemäss Internationales Übereinkommen über den Kraftverkehr [SR 0.741.11] und Übereinkommen über den Strassenverkehr [SR 0.741.10]) zusammen mit dem entsprechenden nationalen Führerausweis.

Ich glaube nicht, dass Ihr Fall in eine dieser Kategorien fällt, aber es schadet nicht, sich bei der zuständigen Behörde noch einmal zu erkundigen. Alternativ können Sie sich an eine Schweizer Vertretung in Deutschland wenden. Zum Beispiel die Schweizer Botschaft in Berlin .


Für Liechtenstein :

Führerscheinanerkennung und -gültigkeit

Führerschein

Motorfahrzeugkontrolle (MFK) Motorfahrzeug-Agentur Gewerbeweg 2 LI-9490 Vaduz

Website De Tel.: +423 23 67 50 1 E-Mail: info.mfk@llv.li

Ich habe die andere Antwort akzeptiert, aber die Entscheidung zwischen ihr und Ihrer war ein Münzwurf - beide hatten wertvolle, aber unterschiedliche Informationen und gleiche positive Stimmen. Danke für die Information! Wenn ich etwas aus den von Ihnen verlinkten Quellen erfahre, werde ich die Informationen hier veröffentlichen.