Überzogenes Visum J1, jetzt zurück in den Urlaub (2 Wochen)

Ich bin französischer Staatsbürger und habe 2 aufeinanderfolgende J1-Aufenthalte (jeweils 1 Jahr) absolviert. Der erste war in Ordnung, und während des 2. blieb ich ungefähr 1 Monat zu lang.

Jetzt, 2 Jahre später, möchte ich als Tourist für 2 Wochen zurück in die USA. Ich habe ein ESTA beantragt und es wurde genehmigt (dies ist das erste Mal, dass ich ein ESTA verwende, um in die USA zu reisen).

Wird mir an der Grenze automatisch die Einreise verweigert oder kann ich meinen 2-wöchigen Urlaub machen? (Ich werde an der Hochzeit eines Freundes teilnehmen).

Antwort auf Kommentare

  • Ja, ich habe die Aufenthaltsdauer überschritten (1 Monat nach Ablauf der Nachfrist).
  • Mein Online-Datensatz (wenn Sie über https://i94.cbp.dhs.gov sprechen ) zeigt die Daten korrekt an, zeigt aber nirgendwo auf der Website an, dass ich zu lange geblieben bin (keine Schaltfläche „OVERSTAY“ oder so).
Sagt Ihr Online-Datensatz, dass Sie die Aufenthaltsdauer überschritten haben?
Haben Sie die J1-Nachfrist tatsächlich überschritten oder nur genutzt?
Sie haben eine Nachfrist von 30 Tagen, um die Vereinigten Staaten nach Ablauf Ihres J1-Visums zu verlassen. Bist du innerhalb oder 1 Monat danach gegangen?
@maxmax bitte kontaktieren Sie einen Mod, um Ihre 2 Konten zusammenzuführen.
@Newton Ich glaube nicht, dass Mods dies mehr tun können, das OP muss die Site-Services über den Link "Kontakt" unten auf jeder Seite kontaktieren. Die Kontozusammenführung wird dort ausdrücklich als Kontaktgrund aufgeführt.
Ok, ich habe die Konten zusammengeführt, sorry für die Verwirrung
Wurde Ihnen bei Ihrem ESTA-Antrag eine Frage gestellt, ob Sie die Aufenthaltsdauer überschritten haben?
@ user102008 Der genaue Wortlaut der Frage scheint zu lauten: „Haben Sie sich jemals länger als die Ihnen von der US-Regierung gewährte Zulassungsfrist in den Vereinigten Staaten aufgehalten?“ Maxmax: Haben Sie diese Frage bei der Beantragung Ihres ESTA mit Ja beantwortet?
@phoog, ich habe mit "Nein" geantwortet, da ich meine Überschreitung vergessen habe, als ich geantwortet habe, und es dann erst 2 Tage später bemerkt habe - da ich in keiner Weise darüber benachrichtigt wurde, dass ich zu lange geblieben bin (auf der i94-Website oder auf andere Weise).

Antworten (1)

Wird mir an der Grenze automatisch die Einreise verweigert

Ja sofort, das heißt, wenn sie es fangen. Wenn sie es jetzt nicht erwischen und Ihnen die Einreise gestatten, wird eines Tages ein eifriger Einwanderungsbeamter sagen, dass Sie zum Zeitpunkt der Einreise Betrug/falsche Angaben gemacht haben, weil Sie wissentlich mit einem automatisch ungültigen ESTA eingereist sind und das mit einer lebenslangen Einreisesperre verbunden ist .

Die Person wird für den Rest ihres Lebens von der Zulassung ausgeschlossen, es sei denn, die Person qualifiziert sich für und erhält eine Ausnahmegenehmigung.

Selbst wenn das Problem des Betrugs/der Falschdarstellung außer Acht gelassen wird, würde davon ausgegangen, dass Sie sich ab dem Tag Ihrer Einreise unrechtmäßig aufgehalten haben, da Sie zum Zeitpunkt der Einreise abschiebbar waren .

Verdammt, Sie können tatsächlich wegen versuchter illegaler Einreise inhaftiert werden (nicht nur abgeschoben / Einreiseverweigerung) .

Tun Sie es im Grunde einfach nicht, beantragen Sie ein Besuchervisum und seien Sie ehrlich.

CBP-Q/A

Wie würde sich meine Berechtigung für eine Reisegenehmigung über ESTA auswirken, wenn mir zuvor ein Visum verweigert wurde, mir zuvor eine Einwanderungsvergünstigung verweigert wurde oder ich zuvor einen einwanderungsbezogenen Verstoß begangen habe? Wenn Ihnen zuvor ein Visum verweigert oder die Einreise in die Vereinigten Staaten verweigert wurde oder Sie zuvor aus den USA ausgewiesen wurden, wird Ihr ESTA-Antrag höchstwahrscheinlich abgelehnt .

Was meinst du mit "wenn sie es fangen"? Geht das nicht automatisch (durch interne Programme etc...)
„Ja sofort“ Auf welcher Grundlage?
„ein automatisch ungültiges ESTA“ Auf welcher Grundlage sagen Sie, dass es „automatisch ungültig“ ist?
"Sie würden ab dem Tag Ihrer Einreise als unrechtmäßiger Aufenthalt angesehen, weil Sie zum Zeitpunkt der Einreise abschiebbar waren." Das ist falsch. Menschen erwächst kein „unerlaubter Aufenthalt“, weil sie abschiebbar sind. Außerdem sehe ich keinen Grund zu sagen, dass er abschiebbar ist.
@maxmax Es ist nicht automatisch, weil ihre Systeme diese Dinge manchmal nicht erkennen, manchmal kann der Einwanderungsbeamte sie übersehen usw. Fehler passieren häufig.
@MusoniusRufus: Sie haben Aussagen gemacht, dass bestimmte Dinge "automatisch" sind (Einreise automatisch verweigert; ESTA automatisch ungültig), was bedeutet, dass Sie behaupten, es sei eine Rechtssache, nicht etwas, das dem Ermessen unterliegt. Außerdem kann man nicht "wissentlich mit einem ungültigen ESTA eingereist sein", wenn es nicht gesetzlich ungültig ist. Und "unrechtmäßiger Aufenthalt" ist eine Frage des Rechts, nicht des Ermessens. In all diesen Fällen muss Ihr Anspruch also gesetzlich abgesichert sein.
@MusoniusRufus: "höchstwahrscheinlich" bedeutet nicht definitiv und bedeutet nicht, dass es betrügerisch ist, wenn er es bekommt
@MusoniusRufus Ich habe gelesen, dass ich, selbst wenn ich ein B2 beantrage und es bekomme, nicht einmal 100% sicher bin, dass ich an der Grenze nicht abgelehnt werde, also was bringt es, ein Visum zu beantragen? Es heißt auch, dass ich möglicherweise dauerhaft vom VWP gesperrt bin und nicht alle Visa?
@maxmax Wenn Sie kein Visum beantragen möchten, tun Sie es nicht. Erscheinen Sie am Flughafen und riskieren Sie, dass Ihnen die Einreise verweigert, eingesperrt und der nächste Flug nach Hause gebucht wird. Das ist Ihr Vorrecht, vielleicht ist das für Sie eine angenehme Erfahrung und eine bessere Beantragung eines Visums, bei dem Ihr Worst-Case-Szenario eine Ablehnung ist und Sie ohne die Demütigung der Inhaftierung und Abschiebung nach Hause gehen können.