Wie im Titel steht, wurde meiner Frau der Visumsantrag verweigert. Wir kennen uns seit 1 Jahr und wir haben im März 2017 geheiratet, wir haben keine richtige Hochzeit gemacht, nur ein Familienessen, aber wir haben mehrere Bilder zusammen in verschiedenen Zeiträumen dieses einen Jahres. Ich lebe in Großbritannien und bin albanisch-italienische Staatsbürgerin, sie ist Albanerin und lebt derzeit mit meiner Familie in Italien, wo sie bereits eine italienische Familienerlaubnis erhalten hat. Ich habe sie alle 2-3 Monate mehrmals für kurze Zeit gesehen.
Irgendwelche Vorschläge, was ich als nächstes tun muss, sollte ich mich erneut bewerben oder ihnen einfach einen Einspruch schicken?
Hier ist auch der Brief
Im Visumverweigerungsbescheid heißt es:
und es bleiben keine Beweise übrig.
Ich würde mich erneut bewerben mit Ihrer albanischen Heiratsurkunde (ich nehme an, sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung) sowie einem detaillierteren Nachweis Ihrer früheren Beziehung.
Das Fehlen des Originalzertifikats macht keinen Sinn.
Das Unionsrecht sieht folgende Anforderung vor:
(b) ein Dokument, das das Bestehen einer familiären Beziehung oder einer eingetragenen Partnerschaft bescheinigt;
In vielen Ländern ist ein „Auszug“ gleichbedeutend mit einem Original. In manchen Ländern, wie zum Beispiel Spanien, ist ein Auszug das Einzige, was man jemals bekommen würde. Und natürlich, Extrakt oder nicht, es ist immer noch ein Beweis für die Beziehung.
Da Ihr Partner eine italienische Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Familienmitglieder erhalten hat, könnten Sie diese nutzen und gemeinsam nach Großbritannien reisen und dann persönlich erneut beantragen. Nach dem Lesen des nächsten Teils war der Wendepunkt meiner Meinung nach, dass dem Einwanderungsbeamten nicht klar war, dass Ihre Beziehung noch bestand.
Phoog