Verweigerung der Familienerlaubnis im EWR

Wie im Titel steht, wurde meiner Frau der Visumsantrag verweigert. Wir kennen uns seit 1 Jahr und wir haben im März 2017 geheiratet, wir haben keine richtige Hochzeit gemacht, nur ein Familienessen, aber wir haben mehrere Bilder zusammen in verschiedenen Zeiträumen dieses einen Jahres. Ich lebe in Großbritannien und bin albanisch-italienische Staatsbürgerin, sie ist Albanerin und lebt derzeit mit meiner Familie in Italien, wo sie bereits eine italienische Familienerlaubnis erhalten hat. Ich habe sie alle 2-3 Monate mehrmals für kurze Zeit gesehen.

Irgendwelche Vorschläge, was ich als nächstes tun muss, sollte ich mich erneut bewerben oder ihnen einfach einen Einspruch schicken?

Hier ist auch der Brief

Ablehnungsschreiben

Sind Sie nach albanischem Recht standesamtlich verheiratet? Dann sollten Sie in der Lage sein, eine albanische Heiratsurkunde zu bekommen. Wenn nein, wie hast du den Italiener bekommen?

Antworten (2)

Im Visumverweigerungsbescheid heißt es:

  • Ihre italienische Heiratsurkunde kann nicht als Beweismittel herangezogen werden, da es sich nicht um die ursprüngliche albanische Heiratsurkunde handelt, und
  • Auch der Konversations-Screenshot kann nicht als Beweismittel herangezogen werden

und es bleiben keine Beweise übrig.

Ich würde mich erneut bewerben mit Ihrer albanischen Heiratsurkunde (ich nehme an, sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung) sowie einem detaillierteren Nachweis Ihrer früheren Beziehung.

Das Fehlen des Originalzertifikats macht keinen Sinn.

Das Unionsrecht sieht folgende Anforderung vor:

(b) ein Dokument, das das Bestehen einer familiären Beziehung oder einer eingetragenen Partnerschaft bescheinigt;

In vielen Ländern ist ein „Auszug“ gleichbedeutend mit einem Original. In manchen Ländern, wie zum Beispiel Spanien, ist ein Auszug das Einzige, was man jemals bekommen würde. Und natürlich, Extrakt oder nicht, es ist immer noch ein Beweis für die Beziehung.

Da Ihr Partner eine italienische Aufenthaltskarte für Nicht-EU-Familienmitglieder erhalten hat, könnten Sie diese nutzen und gemeinsam nach Großbritannien reisen und dann persönlich erneut beantragen. Nach dem Lesen des nächsten Teils war der Wendepunkt meiner Meinung nach, dass dem Einwanderungsbeamten nicht klar war, dass Ihre Beziehung noch bestand.

Muss der Auszug nicht von den Behörden des Gerichtsstandes ausgestellt werden, in dem die Ehe geschlossen wurde (Albanien, nicht Italien)? Und ohne eine Heiratsurkunde, die das Vereinigte Königreich anerkennen würde, könnte die Ehefrau des OP Schwierigkeiten haben, wenn sie versucht, mit ihrer italienischen Aufenthaltskarte gov.uk/government/publications/… einzureisen ?
@Traveller Der Punkt dieser Antwort ist, dass es anscheinend keine Grundlage für die Anforderung gibt, dass das Dokument von der Gerichtsbarkeit ausgestellt werden muss, in der die Ehe geschlossen wurde. Kennen Sie eine Grundlage für eine solche Anforderung?