Ich komme aus einem Nicht-EU-Land und lebe seit drei Jahren mit meinem spanischen Ehepartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wir planen, zusammen nach Großbritannien zu ziehen. Muss ich vor der UK Residence Card eine EWR-Familiengenehmigung beantragen oder ist es möglich, mit einem Touristenvisum (während der 6-monatigen Gültigkeitsdauer) in das Vereinigte Königreich einzureisen, während ich die UK Residence Card als Familienmitglied der EU beantrage?
Nein, Sie müssen keine EWR-Familienerlaubnis haben, um eine Aufenthaltskarte zu beantragen. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Aufenthaltskarte erfüllen. Diese sind im Wesentlichen, dass Sie das Familienmitglied des EWR-Bürgers sind und dass der EWR-Bürger entweder ein ständiger Einwohner des Vereinigten Königreichs oder eine „qualifizierte Person“ ist. Weitere Informationen finden Sie unter
Wenn Sie jedoch noch kein Touristenvisum haben, möchten Sie möglicherweise stattdessen eine EWR-Familiengenehmigung erhalten. Sie sind im Gegensatz zu Touristenvisa kostenlos. Sie haben auch weniger strenge Kriterien.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines von der Visumpflicht befreiten Landes sind, möchten Sie möglicherweise trotzdem eine EWR-Familiengenehmigung beantragen . Dies verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen die Einreise an der Grenze verweigert wird. Andererseits ist diese Chance wahrscheinlich ziemlich gering, so lange Sie Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde bei Ihrer Ankunft in Großbritannien dabei haben, sollte es Ihnen gut gehen.
Nachtrag: Da das Vereinigte Königreich ein Referendum zum Austritt aus der EU hatte, scheinen die oben genannten Verbindungen eher früher als später zu brechen. Hier einige relevante Auszüge:
2. Teilnahmeberechtigung
Sie können eine Aufenthaltskarte beantragen, wenn Sie beide:
- von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- das Familienmitglied oder erweiterte Familienmitglied eines EWR-Bürgers, der einen ständigen Wohnsitz oder eine „qualifizierte Person“ hat
Ob Sie ein Familienmitglied oder ein erweitertes Familienmitglied sind, wirkt sich auf das Formular aus, das Sie bei der Bewerbung verwenden.
Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf eine Aufenthaltskarte, wenn Sie ein „erhaltenes Aufenthaltsrecht“ haben oder einen Antrag als „Surinder Singh“-Fall stellen.
Qualifizierte Personen
Eine qualifizierte Person ist jemand, der sich im Vereinigten Königreich aufhält und einer der folgenden Punkte zutrifft:
- sie arbeiten
- sie sind selbstständig
- sie sind autark
- sie studieren
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3. Dokumente, die Sie bereitstellen müssen
Für jede Person im Antrag müssen Sie Folgendes angeben:
- einen aktuellen Reisepass
- 2 Passfotos in Farbe
- ein Farbfoto in Passgröße Ihres Staatsangehörigen (oder britischen Staatsbürgers) des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
- gültiger Reisepass oder Personalausweis Ihres EWR-Familienmitglieds
- Nachweis über Ihre Verwandtschaft mit Ihrem EWR-Familienmitglied - z. B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde oder Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren zusammenleben, wenn Sie unverheiratet sind
Außerdem müssen Sie je nach Eignung einen der folgenden Nachweise erbringen:
- dass Ihr EWR-Familienmitglied ein Daueraufenthaltsrecht hat
- dass Ihr EWR-Familienmitglied eine „qualifizierte Person“ ist
- dass Sie sich aufgrund eines „erhaltenen Aufenthaltsrechts“ qualifizieren
- dass Sie als „Surinder Singh“-Fall gelten
Sie müssen eine beglaubigte Übersetzung aller Dokumente vorlegen, die nicht auf Englisch oder Walisisch sind.
Abhängig von Ihren Umständen müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen.
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