Muss ich vor der Beantragung der UK Residence Card eine Familienerlaubnis für den EWR beantragen?

Ich komme aus einem Nicht-EU-Land und lebe seit drei Jahren mit meinem spanischen Ehepartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Wir planen, zusammen nach Großbritannien zu ziehen. Muss ich vor der UK Residence Card eine EWR-Familiengenehmigung beantragen oder ist es möglich, mit einem Touristenvisum (während der 6-monatigen Gültigkeitsdauer) in das Vereinigte Königreich einzureisen, während ich die UK Residence Card als Familienmitglied der EU beantrage?

Wo lebst du jetzt? In der EU?

Antworten (1)

Nein, Sie müssen keine EWR-Familienerlaubnis haben, um eine Aufenthaltskarte zu beantragen. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für eine Aufenthaltskarte erfüllen. Diese sind im Wesentlichen, dass Sie das Familienmitglied des EWR-Bürgers sind und dass der EWR-Bürger entweder ein ständiger Einwohner des Vereinigten Königreichs oder eine „qualifizierte Person“ ist. Weitere Informationen finden Sie unter

Wenn Sie jedoch noch kein Touristenvisum haben, möchten Sie möglicherweise stattdessen eine EWR-Familiengenehmigung erhalten. Sie sind im Gegensatz zu Touristenvisa kostenlos. Sie haben auch weniger strenge Kriterien.

Wenn Sie Staatsangehöriger eines von der Visumpflicht befreiten Landes sind, möchten Sie möglicherweise trotzdem eine EWR-Familiengenehmigung beantragen . Dies verringert die Wahrscheinlichkeit, dass Ihnen die Einreise an der Grenze verweigert wird. Andererseits ist diese Chance wahrscheinlich ziemlich gering, so lange Sie Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde bei Ihrer Ankunft in Großbritannien dabei haben, sollte es Ihnen gut gehen.


Nachtrag: Da das Vereinigte Königreich ein Referendum zum Austritt aus der EU hatte, scheinen die oben genannten Verbindungen eher früher als später zu brechen. Hier einige relevante Auszüge:

2. Teilnahmeberechtigung

Sie können eine Aufenthaltskarte beantragen, wenn Sie beide:

  • von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • das Familienmitglied oder erweiterte Familienmitglied eines EWR-Bürgers, der einen ständigen Wohnsitz oder eine „qualifizierte Person“ hat

Ob Sie ein Familienmitglied oder ein erweitertes Familienmitglied sind, wirkt sich auf das Formular aus, das Sie bei der Bewerbung verwenden.

Sie haben möglicherweise auch Anspruch auf eine Aufenthaltskarte, wenn Sie ein „erhaltenes Aufenthaltsrecht“ haben oder einen Antrag als „Surinder Singh“-Fall stellen.

Qualifizierte Personen

Eine qualifizierte Person ist jemand, der sich im Vereinigten Königreich aufhält und einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • sie arbeiten
  • sie sind selbstständig
  • sie sind autark
  • sie studieren

[...]

3. Dokumente, die Sie bereitstellen müssen

Für jede Person im Antrag müssen Sie Folgendes angeben:

  • einen aktuellen Reisepass
  • 2 Passfotos in Farbe
  • ein Farbfoto in Passgröße Ihres Staatsangehörigen (oder britischen Staatsbürgers) des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis Ihres EWR-Familienmitglieds
  • Nachweis über Ihre Verwandtschaft mit Ihrem EWR-Familienmitglied - z. B. Heiratsurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Geburtsurkunde oder Nachweis, dass Sie seit 2 Jahren zusammenleben, wenn Sie unverheiratet sind

Außerdem müssen Sie je nach Eignung einen der folgenden Nachweise erbringen:

  • dass Ihr EWR-Familienmitglied ein Daueraufenthaltsrecht hat
  • dass Ihr EWR-Familienmitglied eine „qualifizierte Person“ ist
  • dass Sie sich aufgrund eines „erhaltenen Aufenthaltsrechts“ qualifizieren
  • dass Sie als „Surinder Singh“-Fall gelten

Sie müssen eine beglaubigte Übersetzung aller Dokumente vorlegen, die nicht auf Englisch oder Walisisch sind.

Abhängig von Ihren Umständen müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen.

[...]

Hallo Phoog, vielen Dank für deine Hilfe! Wird auf der Website angegeben, dass eine EWR-Familiengenehmigung für die Einreise in das Vereinigte Königreich vor der Beantragung der Aufenthaltskarte nicht zwingend erforderlich ist? Wir haben dazu nirgends Informationen gefunden.
@Marina Es wird nicht angegeben. Aber es wird nicht gesagt, dass es verpflichtend ist. Diese Dokumente sind ein Beweis für das Recht auf Freizügigkeit, das Sie genießen, aber Sie müssen diese Dokumente nicht besitzen, um das Recht genießen zu können. Sie machen es Ihnen nur einfacher, Ihre Eignung nachzuweisen.
Aha, heißt das, solange wir an der Grenze nachweisen können, dass wir in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, ist es möglich, dass ich die EWR-Familienerlaubnis vor Ort vom Abfertigungsbeamten bekommen kann? Sollte ich bei meiner Ankunft im Vereinigten Königreich angeben, dass ich in das Vereinigte Königreich einreise, um meinen Ehepartner (der auch mit mir reisen wird) zu begleiten und mit der Beantragung der Aufenthaltskarte zu beginnen? Wie stellen wir sicher, dass ich neben Belegen wie einer Lebenspartnerschaftsurkunde eine Abfertigung an der Grenze erhalte? Würde es helfen zu zeigen, dass wir finanziell ausreichend sind? Danke nochmal!
@Marina Ich glaube nicht, dass sie dir eine EWR-Familiengenehmigung geben werden; Sie lassen dich einfach mit einem entsprechenden Stempel rein. Aber ich weiß es nicht genau. Das Problem ist, dass Sie als Visa-Staatsangehöriger ein Visum (EEAFP) benötigen, um in ein Flugzeug einsteigen zu können. Sie müssen nichts über Ihre Finanzen zeigen; die EU-Freizügigkeitsrichtlinie schließt das ausdrücklich aus. Ihr Partner muss innerhalb von 90 Tagen eine „qualifizierte Person“ werden. Sobald Ihr Partner das getan hat, können Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen.
„Wie stellen wir sicher, dass ich neben Belegen wie einer Lebenspartnerschaftsurkunde eine Abfertigung an der Grenze bekomme?“ Du kannst nicht. Um einzureisen, müssen Sie lediglich die EWR-Staatsbürgerschaft Ihres Partners und Ihre Partnerschaft nachweisen. Aber Sie haben nicht geantwortet, ob Sie ein Visa National sind und ob Sie bereits ein Touristenvisum haben, daher ist es etwas schwierig, Sie zu beraten.
Ja, ich bin kein Visa-Staatsangehöriger, also kann ich bis zu 6 Monate mit einem Touristenvisum bleiben.
@Marina hast du schon ein Touristenvisum? Selbst wenn ja, warum nicht einfach die Familienerlaubnis EWR beantragen? Es ist einfacher zu bekommen als ein Touristenvisum und es ist kostenlos.
Ja, ich muss kein Visum beantragen, um als Tourist nach Großbritannien einzureisen. Die Sache ist die, dass es in der Stadt, in der wir jetzt leben (Madrid), bis zu einem Monat oder länger dauern wird, bis die EEA-Familiengenehmigung fertig ist, und wir planen, bald nach Großbritannien zu ziehen. Wissen Sie zufällig, dass wir eine übersetzte und beglaubigte Kopie der Lebenspartnerschaftsurkunde zur Vorlage an der britischen Grenze mitbringen müssen?
@Marina Tut mir leid, dein Kommentar hat mich verwirrt. Wenn Sie kein Visa-Staatsangehöriger sind, können Sie bis zu 6 Monate ohne Visum einreisen. Die Familienerlaubnis EWR soll im beschleunigten Verfahren erteilt werden. Meine Schwiegermutter bekam in ein oder zwei Wochen einen (allerdings nicht in Madrid). Sie sollten auf jeden Fall eine beglaubigte übersetzte Kopie des Zeugnisses haben, es sei denn, Sie können die ausstellende Behörde dazu bringen, eine Kopie in englischer Sprache auszustellen. Siehe gov.uk/certifying-a-document