Ich bin US-Bürger und habe den Aufenthaltsstatus in Irland als Ehepartner eines irischen Staatsbürgers. Wir werden in den nächsten sechs Wochen nach London ziehen, und ich bin mir nicht sicher, ob ich als Ehepartner eines EU-/irischen Staatsbürgers im Vereinigten Königreich arbeiten darf.
Es scheint, dass ich keine EWR-Familiengenehmigung benötige, aber bei der Ankunft eine Aufenthaltskarte erhalten sollte. Darf ich vor Erhalt der Aufenthaltskarte arbeiten? Ist das Ausfüllen der EWR-Familiengenehmigung, obwohl gesetzlich nicht erforderlich, eine Möglichkeit, bei der Ankunft arbeiten zu können?
Jede Information geschätzt!
Artikel 23 der Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeitsrichtlinie) erlaubt es den Familienangehörigen von EWR-Bürgern, die das Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich haben, zu arbeiten oder sich selbständig zu machen. https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/779784/free-movement-rights-direct-family-members-of-EEA-nationals-v7.0ext. pdf
Die Familienerlaubnis ist in erster Linie ein Einreisedokument (für die Einreise in das Land), kein Aufenthaltsdokument. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, das Arbeitsrecht eines potenziellen Arbeitnehmers zu prüfen https://www.gov.uk/legal-right-work-uk. Ohne Aufenthaltskarte müssen Sie dem Arbeitgeber einen alternativen Nachweis Ihres Arbeitsrechts vorlegen https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/720858/29_06_18_Employer_s_guide_to_right_to_work_checks.pdf#page38
Martin Bonner unterstützt Monika
Meria Nunn
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