Ich bin indischer Staatsbürger, verheiratet mit einer Rumänin. Wir haben ein zwei Monate altes Kind. Ich lebe seit 6,5 Monaten in Rumänien. Ich habe eine befristete Aufenthaltserlaubnis von den rumänischen Behörden. Jetzt würden wir gerne gemeinsam nach London ziehen, um Arbeit zu finden und uns niederzulassen. Meine Frau und mein Sohn benötigen kein Visum, um in das Vereinigte Königreich einzureisen und dort zu bleiben. Kann ich mit meiner Aufenthaltserlaubnis nach Großbritannien einreisen oder benötige ich ein Visum? Wenn ich ein Visum benötige, welches Visum benötige ich und wie beantrage ich es?
Sie sollten eine EWR-Familienerlaubnis beantragen .
Achten Sie bei Ihrer Bewerbung darauf, dass Sie und Ihre Frau ein gemeinsames Kind haben. Es gibt offenbar eine starke Tendenz zur Ablehnung von Anträgen, weil der Einreisebeauftragte (ECO) eine Scheinehe vermutet.
Der britische Leitfaden für ECOs besagt ausdrücklich, dass Paare, die gemeinsame Kinder haben, nicht verdächtigt werden dürfen, eine Scheinehe zu führen, daher ist dies Ihre beste Strategie, um eine Ablehnung zu vermeiden.
Sobald Sie im Vereinigten Königreich ankommen, müssen Sie eine Aufenthaltskarte als Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts beantragen .
Gala
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