Benötige ich ein Visum, um als Nicht-EWR-Ehepartner eines EU-Bürgers in das Vereinigte Königreich einzureisen?

Ich bin indischer Staatsbürger, verheiratet mit einer Rumänin. Wir haben ein zwei Monate altes Kind. Ich lebe seit 6,5 Monaten in Rumänien. Ich habe eine befristete Aufenthaltserlaubnis von den rumänischen Behörden. Jetzt würden wir gerne gemeinsam nach London ziehen, um Arbeit zu finden und uns niederzulassen. Meine Frau und mein Sohn benötigen kein Visum, um in das Vereinigte Königreich einzureisen und dort zu bleiben. Kann ich mit meiner Aufenthaltserlaubnis nach Großbritannien einreisen oder benötige ich ein Visum? Wenn ich ein Visum benötige, welches Visum benötige ich und wie beantrage ich es?

Antworten (1)

Sie sollten eine EWR-Familienerlaubnis beantragen .

Achten Sie bei Ihrer Bewerbung darauf, dass Sie und Ihre Frau ein gemeinsames Kind haben. Es gibt offenbar eine starke Tendenz zur Ablehnung von Anträgen, weil der Einreisebeauftragte (ECO) eine Scheinehe vermutet.

Der britische Leitfaden für ECOs besagt ausdrücklich, dass Paare, die gemeinsame Kinder haben, nicht verdächtigt werden dürfen, eine Scheinehe zu führen, daher ist dies Ihre beste Strategie, um eine Ablehnung zu vermeiden.

Sobald Sie im Vereinigten Königreich ankommen, müssen Sie eine Aufenthaltskarte als Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts beantragen .

(+1) Ich verstehe, dass der OP einen Job für sich selbst finden möchte, während seine Frau nicht arbeiten würde. Es ist nicht unmöglich, aber es macht die Sache komplizierter als umgekehrt (dh wenn der EU-Bürger arbeitet und nicht erwerbstätige Verwandte unterstützt). Es könnte nützlich sein, der Antwort einige Details dazu hinzuzufügen.
@Gala Mir ist nicht ganz klar, wie das funktioniert. Wenn Sie also die Antwort bearbeiten oder Ihre eigene hinzufügen möchten, wäre dies sehr zu schätzen.
Viel Glück dabei. Es gibt Geschichten von Menschen mit 10-jährigen Ehen und 3 Kindern, die als Scheinehe abgelehnt wurden ... Die HO ignoriert das Gesetz größtenteils einfach.
@ ゼ ー ロ Die eigene Politik der Regierung besagt, dass eine Scheinehe nicht zu vermuten ist, wenn Kinder aus der Ehe stammen.
@phoog Sicher, aber sie befolgen diese Richtlinie nicht wirklich. Erst gestern hatte die Innenministerin ein Gerichtsverfahren wegen Missachtung angestrengt.
@ゼーロ dieser Fall hatte nichts mit Freizügigkeit oder gar EU-Recht zu tun. Es gab einen Fall, in dem einem Ehepaar mit einem Kind eine EWR-Familiengenehmigung verweigert wurde; Es wurde 2012 beschlossen , und die aktuellen Leitlinien stammen aus dem Jahr 2013. Obwohl ich es nicht bestätigen kann, vermute ich, dass sich die Leitlinien damals als Ergebnis dieses Falls geändert haben. Auf jeden Fall glaube ich nicht, dass das Vereinigte Königreich seitdem in Fällen, in denen es ein Kind oder Beweise für ein Zusammenleben gab, auf den Fersen geblieben ist.