EWR-Familiengenehmigung für unterhaltsberechtigtes Kind

Ich bin indischer Staatsbürger und mein Alter ist 25. Ich bin Student und habe meinen Abschluss an einer angesehenen britischen Universität gemacht. Ich bin nach Abschluss meines Studiums und eine Woche vor Ablauf meines Studentenvisums nach Indien zurückgekehrt. Derzeit lebe ich in einer Mietwohnung in Neu-Delhi und bin finanziell von meinem Vater abhängig, da ich noch studiere.

Mein Vater ist EWR-Staatsangehöriger und möchte nach Großbritannien reisen, und ich möchte mit ihm über die EWR-Familiengenehmigung reisen. Mein Vater war noch nie zuvor in Großbritannien und würde auch auf eine Sprachbarriere stoßen.

Kann mir bitte jemand sagen, ob es möglich ist, mit ihm nach Großbritannien zu reisen? Ich habe darüber nachgedacht, die EWR-Familiengenehmigung für abhängige Personen zu verwenden. Ich kann Nachweise über die finanzielle Abhängigkeit von meinem Vater wie Bankgeschäfte erbringen.

Wie hoch sind die Chancen, dass die EWR-Familiengenehmigung abgelehnt wird? Bitte beraten Sie mich dazu und geben Sie mir eine bessere Alternative.

Diese Frage scheint sich eher auf Reisen als auf Ausbürgerung oder Migration zu beziehen und ist daher besser für travel.stackexchange.com geeignet. Ich habe kürzlich Erfahrung mit der Verwendung des EWR-Familienausweises für Kurzzeitreisen und werde die Frage gerne beantworten, wenn Sie sie dort stellen.
Vielen Dank für Ihre Antwort, sie wird sehr geschätzt. Eigentlich will sich mein Vater in Großbritannien niederlassen und ich werde bei ihm bleiben. Wir würden also dorthin migrieren und nicht nur kurzfristig reisen. Dort möchte ich mein Studium fortsetzen und mir dann einen Job suchen. Bitte beraten Sie mich hierzu.
Welches Land hat Ihr Vater? Zahlt Ihr Vater effektiv Ihre Miete? Kannst du das beweisen?
Angesichts Ihres Alters möchten sie möglicherweise einen DNA-Test.
Seien Sie darauf vorbereitet, Fragen zu beantworten, ob Sie und Ihr Vater verheiratet sind und ob Sie gemeinsame Kinder haben.

Antworten (1)

„Bei der Beurteilung eines Antrags eines direkten Familienangehörigen eines EWR-Bürgers sollte der Einreisebeamte (ECO) davon überzeugt sein, dass:

  • der Antragsteller ein Familienmitglied des EWR-Bürgers ist (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde oder anderer Nachweis der familiären Bindung)
  • … der EWR-Bürger beabsichtigt, innerhalb von 6 Monaten in das Vereinigte Königreich zu reisen, und bei der Ankunft gemäß den Verordnungen ein Aufenthaltsrecht haben wird, und der Nicht-EWR-Bürger den EWR-Bürger begleitet oder ihm beitritt; Und
  • der EWR-Bürger hält sich gemäß den EWR-Vorschriften im Vereinigten Königreich auf (als qualifizierte Person (Ausübung von Vertragsrechten), wenn länger als 3 Monate) und der Nicht-EWR-Bürger zieht nach; oder . . .
  • bei Antragstellung als unterhaltsberechtigte Familienangehörige (unterhaltsberechtigte Kinder ab 21 Jahren und unterhaltsberechtigte Verwandte) sind sie von dem EWR-Bürger oder dem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des EWR-Bürgers unterhaltsberechtigt; ..."

https://www.gov.uk/government/publications/eea-family-permits-eun02/eea-family-permit-eun02#eun29-how-do-i-etablieren-dependency-under-the-eea-regulations

https://www.gov.uk/family-permit/eligibility

Wenn Sie Ihren abhängigen Status mit Sicherheit nachweisen können, sieht es ziemlich machbar aus.