Beantragung einer EWR-Familienerlaubnis für die Kinder des Nicht-EWR-Ehepartners eines EWR-Staatsangehörigen

Ich bin ein Nicht-EWR-Ehepartner eines ungarischen Staatsbürgers. Wir sind hier im Vereinigten Königreich ansässig und ich habe eine Aufenthaltskarte. Ist es möglich, für meine Kinder (15 und 13 Jahre) eine EWR-Familiengenehmigung zu beantragen? Sie sind meine Kinder aus meiner früheren Ehe. Wir möchten sie am Dezember zu einem 3-wöchigen Besuch einladen. Danke schön.

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfragen. Ich zögerte erneut, meine Kinder unter dem EWR-Familiengenehmigungsweg zu beantragen, weil mir gesagt wurde, dass es möglicherweise nicht das geeignete Visum sei, sondern das Standard-Besuchervisum, da sie nur für einen dreiwöchigen Aufenthalt kommen und es Probleme geben könnte Grenze in Bezug auf das von ihnen beantragte EWR-Visum. Was ist Ihre Ansicht dazu? Danke.
Kate: Ich habe diesen Kommentar nie gesehen, weil Sie ihn zu Ihrer eigenen Frage und nicht zu meiner Antwort hinzugefügt haben. Welche Probleme könnten an der Grenze im Zusammenhang mit der EWR-Familiengenehmigung auftreten? Dieses Visum berechtigt tatsächlich zur Einreise in das Vereinigte Königreich, ohne „der Einwanderungskontrolle zu unterliegen“, sodass sie mit einer Familienerlaubnis für den EWR weitaus weniger Probleme haben werden als mit einem Standard-Besuchervisum.

Antworten (1)

Ja, Sie können für Ihre Kinder eine EWR-Familienerlaubnis beantragen. Hier ist der relevante Teil der Webseite der britischen Regierung, der qualifizierende Beziehungen beschreibt:

Qualifizierung als Familienmitglied

Sie müssen der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des EWR-Bürgers oder mit ihm (oder seinem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner) verwandt sein , da:

  • Kind oder Enkelkind unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigtes Kind oder Enkelkind jeden Alters
  • unterhaltsberechtigte Eltern oder Großeltern

(Quelle: https://www.gov.uk/family-permit/eligibility ; Hervorhebung hinzugefügt)

Da Sie der Ehepartner eines EWR-Staatsangehörigen sind, sind Ihre Kinder die Kinder eines Ehepartners eines EWR-Staatsangehörigen (der vermutlich eine „qualifizierte Person“ ist, da Sie eine Aufenthaltskarte haben). Sie sind daher berechtigt, eine Familienerlaubnis für den EWR zu beantragen. Da Ihre Kinder unter 21 Jahre alt sind, müssen sie nicht von Ihnen oder Ihrem Ehepartner abhängig sein, um sich zu qualifizieren.