Ich bin ein Nicht-EWR-Ehepartner eines ungarischen Staatsbürgers. Wir sind hier im Vereinigten Königreich ansässig und ich habe eine Aufenthaltskarte. Ist es möglich, für meine Kinder (15 und 13 Jahre) eine EWR-Familiengenehmigung zu beantragen? Sie sind meine Kinder aus meiner früheren Ehe. Wir möchten sie am Dezember zu einem 3-wöchigen Besuch einladen. Danke schön.
Ja, Sie können für Ihre Kinder eine EWR-Familienerlaubnis beantragen. Hier ist der relevante Teil der Webseite der britischen Regierung, der qualifizierende Beziehungen beschreibt:
Qualifizierung als Familienmitglied
Sie müssen der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des EWR-Bürgers oder mit ihm (oder seinem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner) verwandt sein , da:
- Kind oder Enkelkind unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigtes Kind oder Enkelkind jeden Alters
- unterhaltsberechtigte Eltern oder Großeltern
(Quelle: https://www.gov.uk/family-permit/eligibility ; Hervorhebung hinzugefügt)
Da Sie der Ehepartner eines EWR-Staatsangehörigen sind, sind Ihre Kinder die Kinder eines Ehepartners eines EWR-Staatsangehörigen (der vermutlich eine „qualifizierte Person“ ist, da Sie eine Aufenthaltskarte haben). Sie sind daher berechtigt, eine Familienerlaubnis für den EWR zu beantragen. Da Ihre Kinder unter 21 Jahre alt sind, müssen sie nicht von Ihnen oder Ihrem Ehepartner abhängig sein, um sich zu qualifizieren.
Kate
Phoog