EU-Bürger, EU-Kind, Nicht-EU-Ehepartner

Ich bin Doppelbürger (geboren im Vereinigten Königreich, lebe in Südafrika, doppelte britische/südafrikanische Staatsbürgerschaft.

Mein Kind ist auch britischer Staatsbürger. Meine Frau ist jedoch nicht und hat nur die südafrikanische Staatsbürgerschaft.

Ich möchte möglicherweise in ein EU-Land (Deutschland oder die Niederlande) ziehen. Wie kann meine Frau legal nachziehen? Unterscheidet es sich von EU-Land zu Land?

Antworten (2)

Es unterscheidet sich nicht sehr von EU-Land zu EU-Land (außer Ihrem eigenen Land, wo Sie im Allgemeinen nicht unter die EU-Vorschriften fallen), denn sobald Sie von Ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, besteht ihr Recht, Ihnen beizutreten ist im EU-Recht begründet.

Ihre Frau benötigt ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum (einschließlich Deutschland und die Niederlande), aber wenn sie mit Ihnen oder Ihrem Kind reist, unterliegt sie der EU-Freizügigkeit. Das heißt, das Visum sollte kostenlos sein und die Anforderungen sind minimal (sie muss keinen triftigen Zweck, finanzielle Mittel usw. wie andere Antragsteller nachweisen, sondern nur ihre Beziehung zu Ihnen dokumentieren, die Tatsache, dass Sie EU-Bürger sind und dass Sie zusammen reisen würden).

Ebenso kann sie, solange Sie zusammenleben, ganz einfach eine Aufenthaltskarte bekommen. Die wichtigste Bedingung für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist, dass Sie einen Job haben oder genügend Geld haben, um über der Schwelle zum Bezug von Sozialhilfe zu liegen. Ihre Situation ist sehr ähnlich wie die in US-Bürger mit EU-Ehepartner, der noch keinen Job hat (mit der Einschränkung, dass US-Bürger kein Visum für die Einreise benötigen, während Ihre Frau ein Visum hat) und Umzug nach Frankfurt mit meiner schwedischen Frau , ich bin kein EU - Bürger .

Wichtig ist, dass Ihre Frau die aufwendigeren Anforderungen des „Familiennachzugs“-Visums für die Familie eines deutschen Staatsbürgers (z. B. Sprachnachweis) nicht erfüllen muss und die Aufenthaltskarte auch bei einem Kurzaufenthalt direkt beantragen kann Visa. Der Weg „Familie-eines-EU-Bürgers“ ist also spürbar einfacher.

Jemand erklärt bitte seine Ablehnung?
Gala, tolle ausführliche Antwort. Danke. Verstehe ich Sie dann, dass die ein Schengen-Visum nur zur Einreise beantragen würden? Ist das von Ihnen erwähnte Visum zur „Familienzusammenführung“ dasselbe wie eine Familienerlaubnis für den EWR?
Nicht gerade, das Familienzusammenführungsvisum ist in Großbritannien eher einem „Ehepartnervisum“ ähnlich. „EWR-Familiengenehmigung“ ist eine rein britische Sache. Im Schengen-Raum wäre das Äquivalent ein reguläres Schengen-Visum, bei dem die Gebühren und einige wichtige Anforderungen entfallen. Ihre Frau sollte dies tatsächlich beantragen können (genau das hat der libanesische Staatsbürger in der verknüpften Frage getan).
Gleichzeitig deuten einige Dokumente auf der Website der Botschaft darauf hin, dass sie auch Visa zur „Familienzusammenführung“ für die Familie von EU-Bürgern mit Wohnsitz in Deutschland ausstellt. Soweit ich weiß, ist das nicht ganz korrekt und nicht das, was andere Botschaften tun, aber wenn sie dir das geben wollen, warum nicht. Wichtig ist, dass sie auf keinen Fall einen Sprachtest verlangen oder von Ihnen verlangen müssen, dass Ihre Unterkunft einem bestimmten Standard entspricht oder Ihr Gehalt über einer bestimmten Schwelle liegt (diese Anforderungen gelten nur für Ehepartner von Deutschen und Drittstaatsangehörigen, nicht EU Bürger).
Vielen Dank für die Klarstellung - es macht jetzt mehr Sinn und ich nehme die von Ihnen hervorgehobenen Punkte zur Kenntnis, die nur für deutsche (im Gegensatz zu EU-) Bürgern gelten
@ Will777 Beachten Sie, dass all dies davon abhängt, ob Sie sich für die EU-Freizügigkeit qualifizieren. Einen Job zu haben (jeden Job, sogar Teilzeit) ist genug, aber ohne Job gibt es einige Bedingungen. Sie können viel mehr Details in einigen früheren Fragen auf dieser Website finden, einschließlich der beiden, die ich in meiner Antwort erwähnt habe.
@ Will777 der vorangehende Kommentar ist nicht ganz korrekt: Für die ersten drei Monate gibt es keine Bedingungen, außer dass Sie EU-Bürger sind und einen Reisepass oder Personalausweis haben, um dies nachzuweisen.
@phoog Die Antwort erwähnte dies bereits, "all das" im vorherigen Kommentar bezog sich offensichtlich auf meine Diskussion darüber, was das OP tun muss, um länger als 3 Monate zu bleiben.
Meine Absicht ist es, erst umzuziehen, wenn ich eine Anstellung habe
Hier zwei kleine Punkte: 1) Wenn Gala sich auf „Ihr eigenes Land“ bezieht, bezieht er sich auf das Vereinigte Königreich. Die Regeln für den Nachzug Ihres Ehepartners im Vereinigten Königreich unterscheiden sich stark von denen im Rest der EU (die EU ist dramatisch einfacher). 2) Vieles davon wird sich wahrscheinlich mit dem Brexit ändern. Wenn Sie dies in Betracht ziehen, sollten Sie das Worst-Case-Szenario eines Brexit ohne Abkommen genau im Auge behalten und die Ereignisse in den Nachrichten verfolgen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich so schnell wie möglich bewerben, und behalten Sie den Überblick über sich ändernde Anforderungen.
Oskarpearson, danke für die Klarstellung. Der Brexit ist jetzt eine große Unsicherheit, aber ich bin zuversichtlich, dass, wenn man zu dem Zeitpunkt, an dem der Brexit abgeschlossen ist, bereits in der EU ansässig ist, ein Deal auf dem Tisch liegen würde.

Sie würden zur Deutschen Botschaft gehen und eine Familienerlaubnis beantragen, Visum zum Zweck des Familien-/Ehegattennachzugs , wie es heißt.

Dies ist ein völlig falscher Ratschlag, der für die Familienangehörigen von deutschen Staatsbürgern und Nicht-EU-Bürgern gilt, nicht für Personen in der Situation des OP.