Ich bin Doppelbürger (geboren im Vereinigten Königreich, lebe in Südafrika, doppelte britische/südafrikanische Staatsbürgerschaft.
Mein Kind ist auch britischer Staatsbürger. Meine Frau ist jedoch nicht und hat nur die südafrikanische Staatsbürgerschaft.
Ich möchte möglicherweise in ein EU-Land (Deutschland oder die Niederlande) ziehen. Wie kann meine Frau legal nachziehen? Unterscheidet es sich von EU-Land zu Land?
Es unterscheidet sich nicht sehr von EU-Land zu EU-Land (außer Ihrem eigenen Land, wo Sie im Allgemeinen nicht unter die EU-Vorschriften fallen), denn sobald Sie von Ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, besteht ihr Recht, Ihnen beizutreten ist im EU-Recht begründet.
Ihre Frau benötigt ein Visum für die Einreise in den Schengen-Raum (einschließlich Deutschland und die Niederlande), aber wenn sie mit Ihnen oder Ihrem Kind reist, unterliegt sie der EU-Freizügigkeit. Das heißt, das Visum sollte kostenlos sein und die Anforderungen sind minimal (sie muss keinen triftigen Zweck, finanzielle Mittel usw. wie andere Antragsteller nachweisen, sondern nur ihre Beziehung zu Ihnen dokumentieren, die Tatsache, dass Sie EU-Bürger sind und dass Sie zusammen reisen würden).
Ebenso kann sie, solange Sie zusammenleben, ganz einfach eine Aufenthaltskarte bekommen. Die wichtigste Bedingung für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist, dass Sie einen Job haben oder genügend Geld haben, um über der Schwelle zum Bezug von Sozialhilfe zu liegen. Ihre Situation ist sehr ähnlich wie die in US-Bürger mit EU-Ehepartner, der noch keinen Job hat (mit der Einschränkung, dass US-Bürger kein Visum für die Einreise benötigen, während Ihre Frau ein Visum hat) und Umzug nach Frankfurt mit meiner schwedischen Frau , ich bin kein EU - Bürger .
Wichtig ist, dass Ihre Frau die aufwendigeren Anforderungen des „Familiennachzugs“-Visums für die Familie eines deutschen Staatsbürgers (z. B. Sprachnachweis) nicht erfüllen muss und die Aufenthaltskarte auch bei einem Kurzaufenthalt direkt beantragen kann Visa. Der Weg „Familie-eines-EU-Bürgers“ ist also spürbar einfacher.
Sie würden zur Deutschen Botschaft gehen und eine Familienerlaubnis beantragen, Visum zum Zweck des Familien-/Ehegattennachzugs , wie es heißt.
Markus Mayo
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