Ich bin Schengen- (und EU/EWR-) Bürger und nehme ein Sabbatical. Ich möchte quer durch Europa reisen und habe mich gefragt, wie lange ich als Tourist in jedem der anderen Schengen-/EU-/EWR-Länder bleiben kann (dh ohne als Einwohner zu gelten).
Ich werde in keinem der Länder arbeiten, die ich besuchen werde, das einzige ist, dass ich mich nicht als Einwohner anmelden muss (z. B. eine Anmeldebescheinigung in Deutschland erhalten) oder irgendwelche Pflichten erfüllen muss, die für Einwohner spezifisch sind.
Ich erwarte a priori nicht, länger als 90 Tage in einem der Länder zu bleiben, die ich besuchen werde, aber es könnte passieren. Ich weiß, dass es innerhalb von Schengen keinen Passstempel gibt, also keinen wirklichen Beweis (außer Zugtickets), dass ich länger geblieben bin, aber ich ziehe es vor, mich an die Gesetze zu halten.
Ich hoffe, dass es eine allgemeine Regel gibt, die für alle Schengen- (oder EU/EWR-) Länder gilt, aber falls es spezifisch ist, ich bin französischer Staatsbürger und beabsichtige, Deutschland für längere Zeit zu besuchen.
BEARBEITEN: Ich interessiere mich für Regeln in Bezug auf einen der europäischen Bereiche Schengen / EU / EWR, je nachdem, welcher zutrifft.
Generell haben Sie als EWR-Bürger das Recht, sich in allen EWR-Staaten aufzuhalten , egal wie lange, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Einige Länder verlangen jedoch, dass Sie Ihren Aufenthalt melden, auch wenn er kürzer als 3 Monate ist . In der EU gelten in der Regel die gleichen Anforderungen auch für Bürger dieser Länder.
Diese Länder laut EU-Portal zur beruflichen Mobilität sind:
Obwohl es auf der Website nicht ausdrücklich angegeben ist, müssen Sie Ihren Aufenthalt in Dänemark nicht melden .
Ausgenommen von dieser Regel können Sie sein , wenn Sie zu touristischen Zwecken (wie in der Schweiz) oder für einen kürzeren Zeitraum (weniger als zwei Monate in Deutschland) bleiben.
Manchmal kann es sinnvoll sein, Ihren Aufenthalt anzumelden, auch wenn er kürzer als drei Monate ist (z. B. wenn Sie arbeiten oder ein Bankkonto eröffnen möchten).
Bitte beachten Sie, dass dies nur Formalitäten sind und die Länder nach EU-Recht verpflichtet sind, alle Dokumente auszustellen, und dass dies nur in einigen schwerwiegenden Fällen (z. B. bei drohender Gefahr für die nationale Sicherheit oder Gesundheit) verweigert werden kann.
Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten verlangen fast alle Mitgliedstaaten eine Registrierung und eine Art Dokumentation, manchmal sogar direkt nach der Ankunft, wenn Sie beabsichtigen, länger zu bleiben.
Im Allgemeinen können Sie nicht ausgeschlossen werden, wenn Sie sich nicht an diese Regeln halten, aber Bußgelder können verhängt werden.
Die Schlüsselgrenze beträgt drei Monate. Es hat nichts mit Schengen zu tun, sondern ist Teil des allgemeinen EU-Rechts. Als solches gilt es auch außerhalb des Schengen-Raums (dh für das Vereinigte Königreich, Irland, Rumänien, Bulgarien, Zypern, Kroatien – und für die Schweiz durch ein eigenes Abkommen, das umgesetzt wurde, noch bevor das Land Teil des Schengen-Raums wurde).
Selbst in Ländern, in denen es keine besonderen Formalitäten zur Anmeldung gibt, gelten für Aufenthalte von mehr als 3 Monaten nicht die gleichen Regeln. Sie haben ein sehr starkes Recht, zu touristischen Zwecken zu reisen und sich weniger als 3 Monate aufzuhalten, aber kein uneingeschränktes Recht, sich länger als 3 Monate anderswo in der EU aufzuhalten (siehe diese Antwort auf eine andere Frage zur Rechtsgrundlage für diese Unterscheidung).
An den meisten Orten müssen Sie für kurze Aufenthalte nichts unternehmen, aber obwohl Sie dadurch das Recht haben, andere Länder zu besuchen, verbietet das EU-Recht nicht strikt, Ihre Anwesenheit zu melden, selbst wenn Sie nicht beabsichtigen, ein Bewohner. Europa.eu bietet praktische Informationen dazu, aber selbst diese Website (auf der Grundlage von Informationen, die von den Mitgliedstaaten selbst übermittelt wurden) ist unvollständig und manchmal vage, sodass es schwierig ist, genau zu wissen, welche Anforderungen von Land zu Land gelten.
Beachten Sie auch, dass der Wohnsitz oft durch Absicht und andere Faktoren wie den Ort des „Mittelpunkts Ihrer Interessen“ (Einkommen, Vermögen, Familie…) definiert wird. Der Aufenthalt beginnt also nicht zwangsläufig nach Ablauf der ersten drei Monate und hängt auch nicht allein von der Aufenthaltsdauer ab.
Wenn Sie beispielsweise Ihr Haus in Frankreich verkaufen, Ihre Sachen nach Deutschland umziehen und dort eine Wohnung mieten, müssen Sie sich innerhalb von ein oder zwei Wochen nach dem Einzug in Ihr neues Zuhause anmelden, auch wenn Sie darauf achten, nie mehr als auszugeben drei Monate im Land. Wenn Sie hingegen ein Haus in Frankreich haben und zwei Monate in einem Hotel in Deutschland übernachten, werden Sie wahrscheinlich nicht als Einwohner betrachtet.
Wenn Sie das Gleiche umgekehrt tun würden (dh nach Frankreich ziehen), müssten Sie sich überhaupt nicht registrieren (weil dies in Frankreich überhaupt nicht erforderlich ist), aber Sie würden ab dem Datum, an dem Sie sich befinden, immer noch als Einwohner gelten tatsächlich in das Land eingereist sind (und könnten z. B. darauf basierend Steuern zahlen müssen).
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