Gibt es Einschränkungen bei der Gültigkeit von Dokumenten, wenn Sie als EU-Bürger innerhalb der EU reisen?

Für viele Nicht-EU-Bürger müssen, selbst wenn sie visumfrei reisen dürfen, ihre Reisepässe oder akzeptierten Identitätsdokumente noch mindestens drei Monate nach der beabsichtigten Ausreise gültig sein. Dies ist gut beschafft und in vielen Leitfäden hier und anderswo geschrieben.

Ich wundere mich jedoch über EU-Bürger. Im Allgemeinen dürfen sie sich dank der Freizügigkeitsrichtlinie in der gesamten EU frei bewegen, müssen jedoch über gültige Dokumente (Reisepass oder Personalausweis; letzterer, wenn das Staatsangehörigkeitsland einen solchen ausstellt) verfügen und diese gegebenenfalls vorlegen Überqueren einer nicht offenen Grenze (z. B. Irland–Spanien). Müssen die EU-Vorschriften oder einschlägige nationale Vorschriften diese Dokumente für einen beliebigen Zeitraum nach dem beabsichtigten Rückreisedatum gültig sein?

Angenommen, ich möchte vom 16. bis 30. Juni von Spanien nach Irland reisen. Kann mein Personalausweis am 30. Juni ablaufen oder muss er bis zum <Datum x in fernerer Zukunft> gültig sein?

Ich konnte keine eindeutige Antwort finden, aber das kann nur daran liegen, dass ich schlecht darin bin, Juristensprache zu lesen.

@pnuts Deshalb habe ich bewusst ein Nicht-Schengen-Beispiel gewählt ;) Und ich frage dies eigentlich im Namen von CTA-Bürgern, die diesen Sommer in Schengen einreisen wollen.
Und würden sie nicht unter die EU-Vorschriften für abgelaufene oder verlorene Pässe oder Ausweise fallen, dass das Land, in dem sie sich befinden (Irland), entscheidet, was zu tun ist, und dass dem EU-Bürger die Möglichkeit gegeben werden muss, einen gültigen zu erhalten? dokumentieren?
Ich frage nach einem EU-Bürger, der in ein EU-Land einreist, weil ich davon ausgehe, dass die Regeln EU-weit harmonisiert sind. Wenn es Unterschiede gibt, muss ich es eingrenzen. Wie gesagt, ich habe das Beispiel nur ausgewählt, weil es eine Nicht-Schengen- (und ansonsten nicht offene) Grenze überschreitet.
Es gibt ein grundlegendes Problem mit Ihrer Frage, und zwar wird davon ausgegangen, dass Sie ein beabsichtigtes Rückreisedatum haben, was möglicherweise der Fall ist oder nicht. Sie können kaum ein Dokument verlangen, das drei Monate nach einem Datum gültig ist, das sie überhaupt nicht benötigen.

Antworten (1)

Die Richtlinie sagt „mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass“, was im Umkehrschluss auch bedeutet , dass nichts weiter erforderlich ist. Zusätzliche Anforderungen wie das Vorhandensein eines Dokuments, das für eine bestimmte Zeit gültig ist, würden die Freizügigkeitsrechte ernsthaft beeinträchtigen und mit ziemlicher Sicherheit zu Maßnahmen der Kommission führen oder vor Gericht scheitern.

Tatsächlich gibt es keine eindeutige Anforderung, ein bestimmtes Dokument zu besitzen, die Logik der Regel ist, dass EU-Mitgliedstaaten die Einreise nicht verweigern können, wenn Sie eines haben. Sie können diese Dokumente nach ihren eigenen Regeln überprüfen, insbesondere um Ihre Staatsbürgerschaft festzustellen, und Sie möglicherweise mit einer Geldstrafe belegen, aber Sie nicht allein aus diesem Grund entfernen. Das geht aus dem Rest des Artikels auf der rechten Seite hervor:

  1. Verfügt ein Unionsbürger oder ein Familienangehöriger, der kein Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist, nicht über die erforderlichen Reisedokumente oder, falls erforderlich, über die erforderlichen Visa, so erteilt der betreffende Mitgliedstaat diesen Personen, bevor sie sie zurückweisen, alle angemessene Gelegenheit, die erforderlichen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist zu beschaffen oder vorbeibringen zu lassen oder auf andere Weise zu belegen oder nachzuweisen, dass sie unter das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht fallen.

Wie das in der Praxis funktionieren soll, ist natürlich etwas unklar, aber das ist eine sehr starke Sprache und impliziert ausdrücklich, dass Freizügigkeitsrechte nicht von irgendwelchen Dokumenten abhängig sind und dass es Staaten durchaus erlaubt ist, Sie ohne diese einzulassen.

Darüber hinaus sind Schengen-Regeln aus mehreren Gründen höchst ungewöhnlich. Die beiden Hauptvorschriften ersetzen (teilweise) ein separates Übereinkommen und sind sofort anwendbar. Im Gegensatz dazu liegt es in der Natur von Richtlinien, allgemeine Prinzipien zu definieren, die Staaten in ihre eigene Gesetzgebung umsetzen müssen. Es gibt einige Vorbehalte und Komplikationen, aber Sie sollten nicht erwarten, dass eine Richtlinie diese Art von Dingen detaillierter darlegt.

Auch wenn sie dazu nach EU-Recht nicht verpflichtet sind, akzeptieren einige EU-Mitgliedstaaten auch abgelaufene Dokumente als ausreichend, um Bürgern aus einigen anderen EU-Ländern die Einreise zu gewähren. Das mag nicht offensichtlich sein, wenn Sie aus einem Land mit obligatorischer Registrierung kommen, aber einige Länder verlangen keinen Personalausweis oder stellen überhaupt keine Personalausweise aus, ein weiterer Grund, warum eine Harmonisierung über die in der Richtlinie definierten allgemeinen Grundsätze hinaus mit Schwierigkeiten verbunden wäre .