Wie funktioniert die Ausländerregistrierung in Slowenien?

Die FCO-Empfehlung für Slowenien stellt Folgendes fest:

Alle ausländischen Staatsangehörigen, die Slowenien besuchen, müssen sich innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Polizei melden, andernfalls riskieren sie die Zahlung einer Geldstrafe. Wenn Sie in einem registrierten Hotel oder Gästehaus übernachten, werden Sie bei der Bearbeitung Ihrer Ankunft registriert. Wenn Sie in einer Unterkunft mit Selbstverpflegung wohnen, überprüfen Sie die Registrierungsvereinbarungen mit Ihrem Buchungsagenten. Wenn Sie bei Freunden oder der Familie wohnen, müssen Sie oder Ihr Gastgeber die nächste Polizeidienststelle aufsuchen, um Ihre Anwesenheit in Slowenien zu registrieren.

Kann jemand weitere Informationen darüber geben, wie man vorgeht und welche Informationen im Rahmen der Registrierung erforderlich sind?

Auch wenn wir in einer kleinen Alpen-/Touristenstadt wohnen (aber tatsächlich in einer Unterkunft mit Selbstverpflegung, wahrscheinlich nicht über eine große Agentur), ist es wahrscheinlich, dass wir dies in der Stadt tun können, oder müssen wir möglicherweise eine lange Strecke zurücklegen ( in slowenischer Sprache), um sich registrieren zu können?

Müssen wir uns bei einem Umzug neu anmelden?

Erklären Sie für Bonuspunkte, wie dieses Gesetz mit den EU-Freizügigkeitsgesetzen vereinbar sein kann, indem Sie Folgendes angeben :

Jeder EU-Bürger hat das Recht, sich für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ohne andere Bedingungen oder Formalitäten als den Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Hoheitsgebiet des EU-Aufnahmelandes aufzuhalten.

(Seite 14)

In der Tschechischen Republik gibt es eine Ausnahme für EU-Bürger: Sie müssen sich nach 30 Tagen registrieren, und es gibt keine Strafe, wenn sie dies nicht tun.
@JonathanReez EU-Bürger müssen sich innerhalb (nicht nach) 30 Tagen nach der Einreise in die Tschechische Republik registrieren. Was bringt es, sich als EU-Bürger bei der Polizei anzumelden, wenn man die Tschechische Republik besucht?

Antworten (3)

Für EU-Bürger:

Nach Angaben des slowenischen Innenministeriums :

Wenn Sie Mitglied eines EU- oder EWR-Landes sind, können Sie mit einem gültigen Personalausweis oder einem gültigen Reisepass in die Republik Slowenien einreisen und benötigen keine Einreiseerlaubnis, dh kein Visum oder keine Aufenthaltserlaubnis. In den ersten drei Monaten nach der Einreise dürfen Sie sich ohne Meldepflicht aufhalten , für einen längeren Aufenthalt müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden, dh einen Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltungseinheit stellen vor Ablauf der zulässigen dreimonatigen Aufenthaltsdauer. Selbstverständlich können Sie die Ausstellung einer Meldebescheinigung auch gleich bei Ihrer Einreise beantragen.

Die Antwort lautet also: EU-Bürger haben 3 Monate Zeit, um ihre Registrierung abzuschließen.

Für andere Staatsangehörige:

Laut einem Dokument auf derselben Website:

Sollten Sie sich nicht in touristischen Einrichtungen, Beherbergungs- oder Beherbergungsbetrieben aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen nach dem Grenzübertritt bzw. Wohnungswechsel bei der zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Wenn Sie sich in touristischen oder gastronomischen Einrichtungen aufhalten, sind die Vermieter dieser Einrichtungen verpflichtet, Ihre Anmeldung innerhalb von 12 Stunden nach Ihrer Aufnahme bei der zuständigen Polizeibehörde einzureichen; sollten Sie sich in Beherbergungsbetrieben aufhalten, sind die Vermieter dieser Einrichtungen verpflichtet, Ihre Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Aufnahme bei der zuständigen Polizeibehörde abzugeben.

Die Antwort lautet also: Wenn Sie sich in einer gewerblichen Immobilie aufhalten, ist der Eigentümer der Immobilie verpflichtet, Sie beim Innenministerium anzumelden. Daher sollten Sie sich nur um die Registrierung kümmern, wenn Sie bei einem Freund übernachten.

Seltsam, dass der FCO-Rat (für britische Bürger bestimmt) Sie auffordert, sich dann zu registrieren. Ich habe andere britische Reiseberatungsseiten gesehen, die vor Bußgeldern warnen, wenn Sie diese Besucherregistrierung nicht durchführen. Klingt, als wäre es das Problem des Vermieters, aber nicht unseres.
Ich bin in Kroatien auf eine ähnliche Situation gestoßen. Die Reisehinweise des US-Außenministeriums sagten, Sie müssten sich bei einer Polizeistation anmelden, aber meine Airbnb-Gastgeberin sagte mir, sie müsse nur ein Online-Formular ausfüllen und einen Scan der ID-Seite meines Reisepasses hochladen.

Es scheint einen Unterschied zwischen der Registrierung Ihrer Anwesenheit und der Registrierung Ihres Wohnsitzes zu geben. Ersteres ist innerhalb der ersten 3 Monate erlaubt, letzteres nicht.

Richtlinie 2004/38/EG, Artikel 5

  1. Der Mitgliedstaat kann von der betroffenen Person verlangen, dass sie ihre Anwesenheit in seinem Hoheitsgebiet innerhalb einer angemessenen und nicht diskriminierenden Frist meldet. Die Nichteinhaltung dieser Anforderung kann dazu führen, dass die betreffende Person mit verhältnismäßigen und nicht diskriminierenden Sanktionen belegt wird.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:en:PDF

Bis zum Erhalt einer Meldebescheinigung müssen Sie die Meldepflicht bei der Polizei nach dem Meldegesetz erfüllen. Wenn Sie nicht in einem touristischen, gastronomischen oder sonstigen Beherbergungsbetrieb untergebracht sind, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Überschreiten der Staatsgrenze und nach Wechsel der Unterkunft bei der zuständigen Polizeidienststelle selbst anmelden. Wenn Sie in einer touristischen oder gastronomischen Einrichtung untergebracht sind, muss der Halter Sie innerhalb von 12 Stunden nach Ihrer Aufnahme bei der zuständigen Polizeidienststelle anmelden. Wenn Sie jedoch in einem Beherbergungsbetrieb wohnen, ist Ihr Vermieter verpflichtet, Sie innerhalb von 3 Tagen nach Aufnahme bei der zuständigen Polizeidienststelle anzumelden.

Quelle: http://www.infotujci.si/s/7/eu-and-eea-citizens

Erwähnt das Gesetz Strafen für die Nichtregistrierung?

Die praktische Umsetzung davon ist, dass der Eigentümer / Manager überall, wo wir übernachteten, nach unseren Pässen fragte und Kopien anfertigte. Sie stellten ein paar Fragen zwei, immer die gleichen, eindeutig um einen Teil des Formulars auszufüllen.

Ich habe nie gefragt, wie dies mit den Freizügigkeitsregeln vereinbar ist (keinen slowenischen Gesetzgeber treffen) - möglicherweise weil der Prozess nur überprüfte, ob wir einen gültigen Pass oder Personalausweis hatten?