Ist ein Personalausweis, der einem Nicht-Staatsbürger ausgestellt wird, ein akzeptables Dokument für Reisen innerhalb der EU?

Angenommen, ein EU-Bürger hat seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat und erhält einen Personalausweis, der mit dem identisch ist, den die Bürger dort erhalten. (Wenn das nicht konkret genug ist, um die Frage zu beantworten, nehmen Sie einen finnischen Staatsbürger an, der vorübergehend in Estland lebt.)

Ausweis

Dies ist ein estnischer Personalausweis, der einem finnischen Staatsbürger ausgestellt wird. Die für estnische Staatsbürger sehen genauso aus, nur mit einem anderen Eintrag bei "Staatsbürgerschaft" und ohne einen kleinen Vermerk auf der Rückseite, der die Aufenthaltsart angibt. Ich weiß, dass dies das alte Modell ist, das nicht mehr gültig ist, aber ich konnte kein Beispiel für die neue Karte finden.

Wenn man kein anderes Ausweisdokument in einen Staat mitführt, der weder Aussteller noch Staat der Staatsangehörigkeit ist,

  1. Ist es möglich, die Grenze von außerhalb der EU zu überqueren?
  2. Ist es erlaubt, die Schengen-Grenzen zu überschreiten?
  3. Erfüllt dies die Anforderungen zum Mitführen eines Ausweises, die von einigen Mitgliedstaaten, z. B. Portugal, auferlegt werden?
  4. Ist es möglich, in Ländern, in denen dafür ein gültiger Ausweis erforderlich ist, wie z. B. Spanien, in ein Flugzeug einzusteigen?

Kurz gesagt, kann eine solche Karte so verwendet werden, als ob sie einem Bürger ausgestellt worden wäre?

Ich weiß, dass Sie als EU-Bürger technisch gesehen auch ohne Ausweis in die EU einreisen können, aber das ist mit viel Aufwand verbunden. Mich interessiert, wie gut das in der Praxis funktioniert. Wird ein solcher Personalausweis als gültiges Dokument angenommen, das durchgewunken wird?

PRADO führt eine solche Karte als Identitätsdokument, aber nicht als Reisedokument auf. Welche Konsequenzen hat dies für den Halter?

Antworten (2)

Ich vermute sehr stark, dass die Folge darin besteht, dass es nur für Bürger Estlands als Reisedokument verwendet werden darf. Beachten Sie, dass der PRADO-Eintrag den rechtlichen Status der Karte eigentlich mit zwei Sätzen beschreibt:

Reisedokument ausgestellt für Staatsangehörige von: EST - Estland • EESTI •

Personalausweis ausgestellt für Bürger Estlands und Bürger der Europäischen Union, die in Estland leben und Inhaber eines gültigen Aufenthaltsdokuments sind

Dies bedeutet höchstwahrscheinlich, dass die Karte nur dann rechtlich als Reisedokument fungiert, wenn sie für einen estnischen Staatsbürger ausgestellt wird. Ein in Estland lebender finnischer Staatsbürger muss mit einem finnischen Personalausweis oder Reisepass reisen.

Im Zusammenhang mit dem Nachweis der Unionsbürgerschaft ohne ein ordnungsgemäßes Reisedokument müsste diese Karte jedoch zu den wirksameren verfügbaren Dokumenten gehören.

Der Unterschied besteht logischerweise darin, dass dieses Dokument beweist, dass die estnischen Behörden davon überzeugt sind, dass der Inhaber ein Finne ist. Sie sind jedoch nicht befugt, eine endgültige Entscheidung zu dieser Frage zu treffen; Das können nur finnische Behörden. Aus diesem Grund kann nur Finnland einem finnischen Staatsbürger ein ordnungsgemäßes Reisedokument ausstellen.

Ich kann Ihrer Logik nicht genau folgen: Der PRADO-Eintrag besagt eindeutig, dass die Karte für EU-Bürger ausgestellt wird, anstatt anzunehmen, dass es sich nur um Estnisch handelt.
@pnuts Ich glaube, es ist.
@JonathanReez was folgst du nicht? Laut PRADO ist die Karte nur dann ein Reisedokument, wenn sie für Bürger Estlands ausgestellt wird.
Das sagt er nicht, zumindest nicht direkt.
@JonathanReez was? Lesen Sie das Zitat in meiner Antwort noch einmal durch. Es ist ein Reisedokument, das estnischen Staatsbürgern ausgestellt wird, und ein Personalausweis, der EU-Bürgern ausgestellt wird. Was könnte das noch bedeuten?
Es heißt nicht, dass Personalausweise nicht für Reisen verwendet werden können. Auch nicht, dass Reisedokumente nicht als Identitätsdokument verwendet werden können :) Daher ist nicht ganz klar, was es bedeuten soll.
Nach Angaben der estnischen Behörden kann nur der Personalausweis, der estnischen Staatsbürgern ausgestellt wurde, als Reisedokument verwendet werden. Der Personalausweis, der EU-Bürgern mit Wohnsitz in Estland ausgestellt wird, dient nur internen Identifizierungszwecken: www2.politsei.ee/en/teenused/isikut-toendavad-dokumendid
@Tor-EinarJarnbjo Danke für den Link. Andererseits hindert die Tatsache, dass Estland sagt, dass die Karte nur in Estland verwendet werden kann, andere Länder nicht unbedingt daran, sie zu akzeptieren. So verlangt die Freizügigkeitsrichtlinie von EU-Bürgern einen gültigen Personalausweis. Ich glaube, ich habe einen Fall gesehen, in dem angenommen wurde, dass ein solcher Ausweis für diesen Zweck geeignet wäre, aber ich kann ihn jetzt nicht finden. In ähnlicher Weise macht Crazydre immer wieder darauf aufmerksam, dass Schweden sagt, dass seine ID nicht außerhalb der EU verwendet werden kann, aber viele Nicht-EU-Länder akzeptieren sie.
@phoog Ich stimme zu. Ich nehme an, es basiert auf EU-/EWR-Vorschriften, welche Ausweisdokumente andere EWR-Länder akzeptieren müssen , und auf Grundlage nationaler Vorschriften (oder nachlässiges Verhalten), welche Ausweisdokumente zusätzlich akzeptiert werden, zumindest für interne Zwecke.

Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe in Estland. Ich verwende meinen estnischen Personalausweis als Reisedokument innerhalb der EU. Ich habe es an den Flughäfen Riga und Tallinn benutzt, um nach Deutschland zu fliegen, und ich habe es in Deutschland benutzt, um zurück nach Riga zu fliegen. Ich habe es auch auf den Fähren nach Helsinki und Stockholm benutzt. Denn es dient wirklich nur als „Ausweisdokument“ innerhalb der EU und ich muss beim Grenzübertritt keine Staatsbürgerschaft nachweisen. Ich würde nicht versuchen, es zu benutzen, wenn ich in die Türkei oder in ein anderes Land gehe, das keine Pässe von EU-Bürgern verlangt, aber den Personalausweis.

Was ist mit Reisen nach Großbritannien oder Irland? Was ist mit der Einreise in die EU aus einem Nicht-EU/EWR/Schengen-Land?