Wie können Sie sich in einem anderen EU-Land als Arbeitssuchender anmelden?

Ich bin niederländischer Staatsbürger und beziehe vorübergehend Arbeitslosengeld. Ich erhalte diese Leistungen für 3 Monate. Am Ende des 1. Monats meiner Leistungen ziehe ich nach Italien, um einen Job zu suchen. Ich weiß, dass dies möglich ist und habe auch eine Erlaubnis und ein "U2-Formular" von meinem örtlichen Arbeitsamt erhalten. Mir ist auch bekannt, dass ich mich als Arbeitssuchender in den ersten 6 Monaten nicht als Einwohner anmelden muss .

Ich möchte jedoch meinen Wohnsitz in Italien anmelden. Ich brauche dies, weil ich irgendwann zu meiner örtlichen Gemeinde gehen möchte, um ein offizielles Dokument zu erhalten, aus dem hervorgeht, dass ich unter dieser Adresse in Italien gemeldet bin und lebe. Ich werde dieses offizielle Dokument als Nachweis meines Wohnsitzes in Italien an eine andere Organisation in den Niederlanden senden.

Beim Durchsuchen des EU-Rechts und anderer Informationen kann ich keine Kategorie für die Registrierung von Arbeitssuchenden finden. Schauen Sie sich zum Beispiel die FAQ der Europäischen Kommission zu den EU-Bürgerrechten an :

Welche Unterlagen kann ich verlangen, um die Zulassungsbescheinigung zu erhalten?

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und ein Nachweis, dass Sie die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht erfüllen, je nach Situation: eine Einstellungs- oder Arbeitsbescheinigung oder ein Nachweis über eine selbstständige Tätigkeit, wenn Sie Arbeitnehmer sind; Nachweis über die Immatrikulation an einer anerkannten Bildungseinrichtung und über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz sowie eine Erklärung oder Nachweis über ausreichende Existenzmittel, wenn Sie Student sind; ansonsten Nachweis eines umfassenden Krankenversicherungsschutzes und ausreichender Existenzmittel.

Diese Antwort bezieht sich auf Arbeitnehmer (trifft nicht zu), Selbständige (trifft nicht zu), Studenten (trifft nicht zu) oder eine Person mit ausreichenden Ressourcen, um nicht zu arbeiten (trifft nicht zu).

Gibt es also eine Möglichkeit, seinen Wohnsitz als Arbeitsuchender in einem anderen EU-Mitgliedsstaat anzumelden?

Die Seite, auf die Sie verlinken, ist etwas seltsam, weil sie von dieser sechsmonatigen Befreiung von der Registrierung spricht, aber für die EU-Gesetzgebung zitiert sie nur die Richtlinie 2004/38/EG, die eine dreimonatige Befreiung vorsieht . Ich nehme an, es gibt irgendwo in einigen Rechtsvorschriften eine sechsmonatige Ausnahmeregelung, die speziell Arbeitssuchende betrifft, aber ich weiß nicht, was diese Rechtsvorschriften sind.

Antworten (1)

Erstens gibt es hier zwei Arten der Registrierung. Eine davon ist die Registrierung Ihres Wohnsitzes bei der Gemeinde, die einige Staaten nicht haben. Beispielsweise gibt es in Großbritannien keine solche Registrierung. Diese Registrierung ist der Grund dafür, dass gesagt wird: "Einige EU-Länder verlangen, dass Sie Ihre Anwesenheit hier innerhalb einer angemessenen Frist nach Ihrer Ankunft bei den zuständigen Behörden melden: häufig im Rathaus oder auf der örtlichen Polizeistation." Dies ist analog zur niederländischen BRP-Registrierung, und wenn Sie dem Link folgen, werden Sie sehen, dass die Niederlande eine BRP-Registrierung für EU-Bürger verlangen, die sich länger als vier Monate aufhalten.

Die andere Art der Registrierung ist die Registrierung bei den nationalen Einwanderungsbehörden. Die Länder, die ich kenne, verlangen dies von EU-Bürgern überhaupt nicht, außer als Voraussetzung für die Registrierung von Nicht-EU-Familienmitgliedern. Die zweite Art der Registrierung erfordert, dass Sie Arbeitnehmer, Selbstständiger, Student oder Selbstversorger sind. (Diese Liste stammt aus Artikel 7 der Richtlinie 2004/38/EG .)

Bei dieser zweiten Art der Registrierung können Sie sich also anscheinend erst registrieren, wenn Sie tatsächlich eine Stelle gefunden haben. Das Recht für Arbeitsuchende, sich länger als drei Monate in einem anderen EU-Land aufzuhalten, scheint, soweit es in der Richtlinie enthalten ist, eher aus Artikel 14 als aus Artikel 7 zu stammen, da die Liste von Artikel 7 keine Arbeitsuchenden enthält. Die Kategorien nach Artikel 7 haben ein direktes Aufenthaltsrecht von mehr als drei Monaten. Im Gegensatz dazu heißt es in Artikel 14 (mit herausgeschnittenen irrelevanten Teilen):

Artikel 14

Erhalt des Aufenthaltsrechts

  1. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das in Artikel 6 vorgesehene Aufenthaltsrecht [d. h. praktisch bedingungslos bis zu drei Monaten], solange sie das Sozialhilfesystem des Aufnahmemitgliedstaats nicht unzumutbar belasten .

  2. Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das in Artikel 7 vorgesehene Aufenthaltsrecht ... solange sie die dort festgelegten Bedingungen erfüllen [d. h. sie gehören zu einer Kategorie aus der Liste, die keine Arbeitsuchenden enthält] .

...

  1. ...

  2. Abweichend von den Absätzen 1 und 2 und unbeschadet der Bestimmungen des Kapitels VI darf auf keinen Fall eine Ausweisungsmaßnahme gegen Unionsbürger oder ihre Familienangehörigen erlassen werden, wenn

(a) ..., oder

(b) die Unionsbürger in das Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats eingereist sind, um Arbeit zu suchen. In diesem Fall dürfen die Unionsbürger und ihre Familienangehörigen nicht ausgewiesen werden, solange die Unionsbürger nachweisen können, dass sie weiterhin eine Beschäftigung suchen und eine reelle Chance auf Einstellung haben.

Ich kenne den Ursprung der Sechs-Monats-Grenze, die auf der von Ihnen verlinkten Seite erwähnt wird, aber es ist möglich, dass sie aus einem anderen Gesetz stammt. Wie Sie oben sehen können, sieht die Richtlinie selbst vor, dass ein Arbeitsuchender (der nachweisen kann, dass die Suche zumutbar ist) auf unbestimmte Zeit ohne formelles Recht dazu im Gastland bleiben kann, solange die Suche zumutbar ist, B. durch das Verbot des Erlasses einer Wegweisung des Arbeitsuchenden.

Dies hat zur Folge, dass Sie Ihre Wohnsitznahme bei der Gemeinde anmelden können, noch bevor Sie nach Artikel 7 qualifiziert sind. Dies scheint als cambio di residenza ("Wohnsitzwechsel") bezeichnet zu werden. Beispielsweise fand ich relevante Seiten auf den Websites von Piacenza und Rom .

Im Gegensatz dazu sind die Seiten, die sich mit Artikel 7 auf diesen Websites befassen, Attestazione di regolarità del soggiorno per cittadini comunitari („Bescheinigung der Regelmäßigkeit des Wohnsitzes für Gemeinschaftsbürger“) von Piacenza und ATTESTATO DI SOGGIORNO per i cittadini comunitari già residenti nel Comune di Roma ("WOHNSITZBESCHEINIGUNG für Bürger der Gemeinschaft, die bereits in der Gemeinde Rom ansässig sind") aus Rom.

Die Registrierung von cambio di residenza sollte anscheinend die Organisation in den Niederlanden zufriedenstellen. Wenn nicht, könnten Sie versuchen, sich zu fragen, was sie akzeptieren würden, wenn Sie in ein Land ziehen würden, in dem es überhaupt keine kommunale Meldepflicht gibt, wie z. B. Großbritannien, und ihnen stattdessen diese schicken.