Frage zur Familienerlaubnis für Nicht-EU-Ehepartner und Sohn

Ich bin portugiesischer Staatsbürger durch Abstammung. Mein Sohn ist auch als EU-Bürger registriert. Wir bleiben in Goa, da ich Computerlehrerin bin. Ich werde im Dezember nach Großbritannien wechseln. Ich möchte mit meinem Sohn und meiner Frau reisen. Meine Frau kommt allerdings aus Goa, Indien. Sie ist indische Staatsbürgerin. Kann sie eine Aufenthaltserlaubnis in Großbritannien bekommen, da sie sich um meinen Sohn kümmern muss, wenn ich arbeite? Beantrage ich eine Familienerlaubnis und nehme sie mit?? Oder muss ich für das anfängliche Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich bleiben und mich dann bewerben, nachdem ich eine "qualifizierte" Person bin ...

Antworten (1)

Sie müssen nicht im Vereinigten Königreich bleiben, bevor Ihre Frau nachkommen kann; Sie können zusammen nach Großbritannien reisen. Von https://www.gov.uk/family-permit/eligibility :

Bewerbung als Familienmitglied oder erweitertes Familienmitglied

Der EWR-Bürger, dem Sie beitreten, muss entweder:

  • bereits in Großbritannien sein
  • innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum Ihrer Bewerbung mit Ihnen nach Großbritannien reisen

Wenn sie sich seit mehr als 3 Monaten im Vereinigten Königreich aufhalten, müssen sie entweder:

  • eine „qualifizierte Person“ sein (erwerbstätig, arbeitssuchend, selbstständig, studierend oder selbstständig)
  • ein Daueraufenthaltsrecht haben

Beachten Sie, dass die Anforderung, eine qualifizierte Person zu sein, nur besteht, wenn Sie sich länger als drei Monate im Vereinigten Königreich aufhalten.

Wenn Sie online suchen, werden Sie feststellen, dass einigen Personen die EWR-Familiengenehmigung verweigert wurde, weil der Zusammenführende keine qualifizierte Person war. Dies sind entweder alte Geschichten aus der Zeit, als das Vereinigte Königreich die EU-Richtlinie nicht ordnungsgemäß eingehalten hat, oder es handelt sich um falsche Ablehnungen. Wenn Sie eine solche Ablehnung erhalten, sollten Sie sich beschweren, damit sie korrigiert werden kann.

Muss ich 2 Familiengenehmigungen beantragen oder nur eine?
@Joyce warum brauchst du 2? Sie und Ihr Sohn sind beide EU-Bürger, brauchen also keine EWR-Familiengenehmigung. Ihre Frau ist Inderin, also braucht sie eine.
Auf einer Website wurde erwähnt, dass ich etwas Geld auf unserem gemeinsamen Konto vorweisen muss. Um zu zeigen, dass wir keine soziale Last sein werden. Kennen Sie den Betrag, der auf den Bankbelegen ausgewiesen werden muss? Außerdem muss ich Angaben zur Unterkunft machen
@Joyce für die EWR-Familiengenehmigung müssen Sie weder Finanzen noch Unterkunft vorweisen. Diese können für Personen erforderlich sein, die eine Familienzusammenführung gemäß den britischen Einwanderungsbestimmungen beantragen, aber das EEA FP wird durch EU-Recht kontrolliert, und die Anforderungen sind unterschiedlich. Dieses Gesetz besagt nur, dass Sie, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben wollen, eine qualifizierte Person sein müssen, was Sie sein müssen, wenn Sie arbeiten.
Ich gehe jetzt alleine, da wir auf eine finanzielle Hürde gestoßen sind. Haben Sie eine Vorstellung von einer qualifizierten Person? Ich bin hier zu einer Agentur gegangen, aber es werden 100 Pfund verlangt, um überhaupt eine Frage zu stellen
@Joyce Wenn Sie einen Job haben oder selbstständig sind, sind Sie eine qualifizierte Person. Es gibt noch weitere Qualifizierungsmöglichkeiten („erwerbstätig, arbeitssuchend, selbstständig, studierend oder selbstständig“). Wenn Sie sich weniger als 90 Tage im Vereinigten Königreich aufgehalten haben, müssen Sie nicht „qualifiziert“ sein, aber nach 90 Tagen schon.