Ich bin portugiesischer Staatsbürger durch Abstammung. Mein Sohn ist auch als EU-Bürger registriert. Wir bleiben in Goa, da ich Computerlehrerin bin. Ich werde im Dezember nach Großbritannien wechseln. Ich möchte mit meinem Sohn und meiner Frau reisen. Meine Frau kommt allerdings aus Goa, Indien. Sie ist indische Staatsbürgerin. Kann sie eine Aufenthaltserlaubnis in Großbritannien bekommen, da sie sich um meinen Sohn kümmern muss, wenn ich arbeite? Beantrage ich eine Familienerlaubnis und nehme sie mit?? Oder muss ich für das anfängliche Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich bleiben und mich dann bewerben, nachdem ich eine "qualifizierte" Person bin ...
Sie müssen nicht im Vereinigten Königreich bleiben, bevor Ihre Frau nachkommen kann; Sie können zusammen nach Großbritannien reisen. Von https://www.gov.uk/family-permit/eligibility :
Bewerbung als Familienmitglied oder erweitertes Familienmitglied
Der EWR-Bürger, dem Sie beitreten, muss entweder:
- bereits in Großbritannien sein
- innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum Ihrer Bewerbung mit Ihnen nach Großbritannien reisen
Wenn sie sich seit mehr als 3 Monaten im Vereinigten Königreich aufhalten, müssen sie entweder:
- eine „qualifizierte Person“ sein (erwerbstätig, arbeitssuchend, selbstständig, studierend oder selbstständig)
- ein Daueraufenthaltsrecht haben
Beachten Sie, dass die Anforderung, eine qualifizierte Person zu sein, nur besteht, wenn Sie sich länger als drei Monate im Vereinigten Königreich aufhalten.
Wenn Sie online suchen, werden Sie feststellen, dass einigen Personen die EWR-Familiengenehmigung verweigert wurde, weil der Zusammenführende keine qualifizierte Person war. Dies sind entweder alte Geschichten aus der Zeit, als das Vereinigte Königreich die EU-Richtlinie nicht ordnungsgemäß eingehalten hat, oder es handelt sich um falsche Ablehnungen. Wenn Sie eine solche Ablehnung erhalten, sollten Sie sich beschweren, damit sie korrigiert werden kann.
Joyce
Phoog
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Phoog
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