Beschäftigungsfragen für die Beantragung einer Familienerlaubnis im EWR

Ich habe das EEA FP online ausgefüllt, um mich meiner Frau im Vereinigten Königreich anzuschließen. Ich habe mehrere allgemeine Besuchsvisa erhalten, um sie regelmäßig zu besuchen, bevor wir heirateten. Für diese allgemeinen Visa habe ich den Abschnitt „Beschäftigung und Einkommen“ durchsucht.

Dieser Abschnitt taucht zufällig wieder unter der EWR-Familiengenehmigung auf, und ich bin verwirrt, weil ich keine Fragen zu Finanzen oder Beschäftigung beantworten muss.

Sind die Fragen in diesem Abschnitt wirklich relevant für die EWR-Familiengenehmigung?

Erwerbstätigkeit: Wie ist Ihr derzeitiger Erwerbsstatus?: Vollzeitbeschäftigt * Wie hoch ist Ihr gesamtes monatliches Einkommen aus allen Beschäftigungs- oder Beschäftigungsquellen nach Steuern? N/A * Name des Unternehmens/der Organisation/des Arbeitgebers: N/A

* Stellenbeschreibung/Titel/Rang: N/A

* Art der durchgeführten Arbeiten: N/A

Da ich angestellt bin, muss ich trotzdem mein Unternehmen und meine Stellenbeschreibung angeben?

Bei allen Fragen zu Einnahmen und Ausgaben habe ich mit N/A geantwortet.

Ich bin voll berufstätig und werde meine Reise zu meiner Frau sponsern. Bedeutet dies, dass ich immer noch die Details des Sponsors fühlen muss:

Werden Sie von einer oder mehreren Personen gesponsert? Ja Nein (Nein, aus dem oben erläuterten Grund)

Um zu beweisen, dass ich meine Reise nach Großbritannien sponsere, denke ich darüber nach, meine Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge vorzulegen, obwohl ich die Frage im Abschnitt „Einnahmen und Ausgaben“ mit N/A beantwortet habe

Wenn ich N/A für alle Fragen zur finanziellen Beschäftigung über mich (Antragsteller) ausfülle, muss ich dies im zusätzlichen Abschnitt begründen, wenn ja, wie könnte dies begründet werden?

Könnte jemand mit besserer Erfahrung mit der EEA PERMIT bei diesen Zweifeln helfen?

Antworten (1)

Sie haben Recht, dass diese Fragen unangebracht sind. Sie sollten jedoch bedenken, dass eine Nichtbeantwortung den Einreisebeamten, der Ihren Antrag prüft, verärgern und das Risiko einer Ablehnung erhöhen könnte. Das sollte natürlich nicht so sein, aber am Ende ist es so, weil es eine Person gibt, die über die Bewerbung nachdenkt, die möglicherweise von Emotionen beeinflusst wird.

Die Angaben zur Bürgschaft sind auch nicht besonders erforderlich, außer dass für die Zwecke dieses Antrags Ihre Ehefrau die Bürge sein kann, da sie die EWR-Staatsangehörige ist, durch die Sie Ihr Freizügigkeitsrecht ableiten. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Kosten trägt. Sie müssen daher ihre EWR-Staatsangehörigkeit und ihren Status als „qualifizierte Person“ nachweisen. Wenn dies an keiner anderen Stelle in der Bewerbung möglich ist, sind die Felder "Sponsor" der richtige Ort.

Ich schreibe mit "wenn", weil ich das letzte Mal eine EWR-Familienerlaubnis vor einigen Jahren beantragt habe und mich nicht mehr so ​​genau erinnere wie früher, und sich die Form sowieso zwischenzeitlich geändert haben kann. Ich vermute aber, dass sich daran nicht viel geändert hat, denn die unangemessenen Fragen zu den Finanzen sind offensichtlich nicht eliminiert worden. Als wir uns beworben haben, haben wir sie alle beantwortet, aber in diesem Fall war es für meine Schwiegermutter, also musste nachgewiesen werden, dass sie finanziell abhängig war. Für einen Ehepartner ist es nicht erforderlich, eine finanzielle Abhängigkeit nachzuweisen.