Erhalt des Familienerlaubnisformulars für Nicht-EWR-Ehepartner im Vereinigten Königreich

Ich bin ein irischer (EWR-)Staatsbürger, verheiratet mit einem Australier, lebe in Kanada und suche einen Job in Großbritannien.

Soweit ich weiß, benötigt meine Frau eine EWR-Familiengenehmigung, um mit mir nach Großbritannien zu kommen.

Meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit für uns, die EWR-Familiengenehmigung vor unserer Abreise nach Großbritannien zu erhalten? Gemäß dem Antragsformular für die EWR-Familiengenehmigung benötige ich anscheinend eine so genannte nationale EWR-Registrierungszertifikatsnummer, für deren Erhalt ich physisch im Vereinigten Königreich sein muss.

Oder ist es einfach so, dass wir in Großbritannien landen und uns vor Ort bewerben müssen.

Vielen Dank im Voraus.

Konor

Antworten (1)

Soweit ich weiß, benötigt meine Frau eine EWR-Familiengenehmigung, um mit mir nach Großbritannien zu kommen.

Das ist falsch. Als australische Staatsbürgerin benötigt sie für die Einreise nach Großbritannien kein Visum, daher kann sie einfach mit Ihnen nach Großbritannien fliegen und dort die gleichen Nachweise vorlegen, die normalerweise für einen Antrag auf eine EWR-Familiengenehmigung erforderlich wären. Sie kann sogar alleine zur Grenze fliegen und diese Nachweise vorlegen, wenn Sie sich dabei im Vereinigten Königreich aufhalten.

Gibt es eine Möglichkeit für uns, die EWR-Familiengenehmigung vor unserer Abreise nach Großbritannien zu erhalten?

Ja. Tatsächlich können Sie die EWR-Familiengenehmigung nur beantragen, wenn Sie sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, da sie das funktionale Äquivalent eines Visums ist.

Sobald Sie im Vereinigten Königreich sind, unabhängig davon, ob Sie dort mit einer Familienerlaubnis angekommen sind oder nicht, wird Ihre Frau eine Aufenthaltskarte für ein Familienmitglied eines EWR-Bürgers beantragen wollen .

Anscheinend benötige ich eine so genannte EEA National Registration Certificate-Nummer, für deren Erhalt ich physisch im Vereinigten Königreich sein muss.

Für den Antrag auf Familienerlaubnis im EWR und sogar für den Antrag auf Aufenthaltskarte benötigen Sie keine Nummer der nationalen Registrierungsbescheinigung im EWR; das EEA National Registration Certificate ist ein optionales Dokument. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite auf gov.uk.

Wenn der Eintrag im Webformular erforderlich ist, antworten Sie mit „N/A“ oder „keine Angabe“ oder ähnlichem.

Auch wenn Ihre Frau keine EWR-Familienerlaubnis benötigt, möchte sie vielleicht trotzdem eine beantragen. Es fallen keine Gebühren an, und neben anderen Vorteilen kann die Beantragung der Familienerlaubnis weniger stressig sein als die bloße Beantragung der Einreise an der Grenze. Wenn Sie an der Grenze einen Antrag stellen, sind Sie wahrscheinlich reisemüde und gestresst, weil die Möglichkeit besteht, dass Ihnen die Einreise verweigert wird.

Wenn Ihre Frau außerdem frühzeitig nach Arbeit suchen möchte, könnte die Familienerlaubnis dies erleichtern. Ohne sie muss sie warten, bis der Aufenthaltskartenantrag gestellt wurde.

Zum Schluss noch ein Tipp: Wenn Sie mit Ihrer Frau in einen beliebigen Schengen-Staat reisen, können Sie die Passspur „EWR/EU/CH“ benutzen, obwohl sie keinen solchen Pass besitzt, denn wenn sie mit Ihnen reist, ist sie eine „Person Bewegungsfreiheit genießen." Dies gilt auch ohne den EWR-Familienausweis oder die Aufenthaltskarte, obwohl Sie streng genommen ohne diese Dokumente aufgefordert werden könnten, Ihre Ehe nachzuweisen. In der Praxis bezweifle ich jedoch, dass Sie häufig gefragt werden.