Was wären die Probleme, das Tourism UK-Visum in eine EWR-Familiengenehmigung umzuwandeln?

Ich habe eine Beziehung (2 Jahre und 7 Monate/nicht verheiratet) mit einem Europäer (ich komme aus Südamerika, dann brauche ich nur ein Visum, um nach Großbritannien einzureisen. Wir leben seit einem Jahr zusammen in Europa (1 Jahr und 5 Monate mehr oder weniger).

Er wird 6 Monate in Großbritannien arbeiten, aber es besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag um ein Jahr (oder mehr) verlängert wird, aber das ist nur eine Möglichkeit. Ich möchte mit ihm gehen, egal ob der Vertrag verlängert wird oder nicht. Wenn sie mir das Visum geben, werde ich mit ihm in Großbritannien leben.

Für den Fall, dass der Vertrag nicht verlängert wird, werden wir nach Europa zurückkehren, deshalb möchte ich jetzt nicht nach einem Job in UK suchen (und ich glaube nicht, dass ich in kurzer Zeit einen Job finden kann ). Aber für den Fall, dass der Vertrag verlängert wird, möchte ich bei ihm bleiben, aber zwischenzeitlich auch arbeiten (qualifizierte Arbeit).

Da ich nicht sicher bin, ob sie meinen Antrag als EWR-Familiengenehmigung akzeptieren, möchte ich wissen, ob ich zum Beispiel mit einem Touristenvisum gehe und wenn sein Vertrag verlängert wird, kann ich mein Touristenvisum in eine EWR-Familiengenehmigung umwandeln?

Da ich zu diesem Zeitpunkt fast 2 Jahre mit ihm zusammenleben werde, habe ich dann vielleicht mehr Möglichkeiten, die EWR-Familiengenehmigung zu beantragen, und bis dahin werden wir vielleicht auch heiraten. Denn wenn ich direkt bei der EWR-Familiengenehmigung antrage, wurde mein Visum möglicherweise abgelehnt, und ich habe gehört, dass es ein Problem wäre, wenn Sie es erneut beantragen (weil in Ihrer Historie ein abgelehntes Visum existiert).

Ich möchte wissen, was passiert, wenn ich das Tourismusvisum beantrage und dann die EWR-Familiengenehmigung beantrage. Muss ich das Vereinigte Königreich verlassen, wenn ich nach dem Tourismusvisum die EWR-Familiengenehmigung beantragen möchte? Was wären die Folgen?

Antworten (2)

Sobald Sie in Großbritannien sind, benötigen Sie keine EWR-Familiengenehmigung mehr, daher ist die Frage umstritten. Wenn Ihre Beziehung ausreicht, um sich für das EU-Freizügigkeitsrecht (und damit für die Familienerlaubnis EWR) zu qualifizieren, können Sie auch direkt eine Aufenthaltskarte beantragen ( bei Ehepartnern nicht erforderlich, aber in Ihrem Fall).

Es gibt jedoch zwei Schwierigkeiten:

Im Allgemeinen sollte die EWR-Familiengenehmigung, wenn Sie sich qualifizieren, im Prinzip einfacher/billiger zu bekommen sein und sicherlich auch Besuche abdecken, sodass es keinen Grund gibt, stattdessen ein Standard-Besuchervisum in Betracht zu ziehen. Das ist natürlich ein großer Schritt, aber auch eine Ehe oder Lebenspartnerschaft würde das Problem lösen.

Vielen Dank. </br> Wir lebten mehr als ein Jahr zusammen, ungefähr 1 Jahr und 5 Monate. Glaubst du, wenn wir anderthalb Jahre (mehr oder weniger) zusammen lebten, reicht das aus, um zu zeigen, dass wir ein stabiles Paar sind? Oder muss man verheiratet sein?
@MarceS Verheiratet zu sein bedeutet, dass die Zeit nicht mehr relevant ist und die Beweislast bei ihnen liegt. Wenn Sie nicht verheiratet sind, ist es kompliziert, aber als Faustregel ist es erforderlich, dass Sie zwei Jahre zusammengelebt haben (S. 13-14). Es ist möglich, sich mit weniger zu qualifizieren, zB wenn Sie ein gemeinsames Kind haben, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass dies funktioniert. Ich werde das der Antwort hinzufügen.

Zunächst sieht es nicht gut aus. Laut gov.uk,

Sie müssen sich außerhalb des Vereinigten Königreichs befinden, um eine EWR-Familiengenehmigung zu beantragen.

Andererseits ist die Familienerlaubnis nur für die Einreise in das Vereinigte Königreich, nicht für den Verbleib dort, wenn Sie bereits dort sind (Ihr Bleiberecht würde sich direkt aus den Freizügigkeitsrechten Ihres Freundes ableiten).

Wenn Sie sich bereits im Vereinigten Königreich aufhalten, können Sie anstelle einer Familienerlaubnis direkt eine Aufenthaltskarte beantragen.

Ihr Plan, überhaupt mit einem "Tourismus"-Visum einzureisen, ist jedoch ziemlich beunruhigend. Wenn Sie ein Visum mit der Prämisse "Ich werde Touristin werden" und nicht "Ich werde mit meinem Freund zusammenleben" beantragen, haben Sie bei einem Visumsantrag gelogen - ein absolutes Nein-Nein, was nachteilige Folgen für Ihre Fähigkeit haben wird, wieder in das Vereinigte Königreich zurückzukehren, wenn/wenn sie es herausfinden. (Und sie werden sicherlich herausfinden, ob Sie während Ihres Aufenthalts eine Aufenthaltskarte beantragen!)

Wenn Sie hingegen im Visumantrag die Wahrheit sagen, stoßen Sie auf das Problem, dass der Aufenthalt bei einem Freund auf längere/unbestimmte Zeit keine anerkannte Besuchstätigkeit ist und nicht Grundlage für die Erteilung sein kann ein Besuchervisum. Selbst Nicht-Visa-Bürgern wird regelmäßig die Einreise an der Grenze verweigert, wenn sie bei ihrem Landeinterview verraten, dass sie solche Pläne haben.

Es scheint, dass Sie am besten heiraten werden. Oder beantragen Sie die Familienerlaubnis und hoffen Sie, dass Ihre Beziehung als "dauerhaft" gelten kann.