EWR-Visum für Familienmitglieder für meine Nicht-EWR-Ehefrau

Meine Frau und ich fahren diesen Sommer in den Urlaub nach Großbritannien. Ich bin norwegischer Staatsbürger, meine Frau ist Nicht-EWR-Bürgerin hier mit einem Familienzusammenführungsvisum und wir leben in Norwegen. Sie hat eine Aufenthaltskarte, aber sie hat keinen Hinweis auf Aufenthalt mit EWR/EU-Bürger. Ich glaube, es ist eine biometrische Standard-Aufenthaltskarte. Kann sie sich dann für ein Familienmitglied eines EWR-Bürgers bewerben, obwohl wir nicht in das Vereinigte Königreich ziehen?

Es ist eine so lange und komplizierte Anwendung, dass es für jemanden, der nicht beabsichtigt, dorthin zu ziehen, nicht wirklich sein kann.

Müssen wir stattdessen ein Standard-Besuchervisum beantragen?

Schätzen Sie jede Hilfe dazu.

Bitte posten Sie diese Frage auf Reisen. Stackexchange, weil es um Reisen geht, obwohl Ihre Frau eine Expatin in Norwegen ist

Antworten (1)

Der EWR-Familienausweis kann für Besuche verwendet werden. Die meisten Fragen zum Antrag sind für einen Antrag auf Familienerlaubnis im EWR ungeeignet; Dies scheint daran zu liegen, dass der Antrag auf dem Standardvisumantrag basiert, aber es ist wahrscheinlich besser, sie trotzdem zu beantworten.

Einige der Fragen scheinen eher für jemanden geeignet zu sein, der beabsichtigt, sich im Vereinigten Königreich niederzulassen, da das EEA FP auch für diesen Zweck verwendet werden kann, sein wahrer Zweck jedoch darin besteht, das abgeleitete Recht auf Freizügigkeit gemäß Richtlinie 2004/38/EG zu bezeichnen, das enthält ein "Aufenthaltsrecht bis zu drei Monaten", das für vorübergehende Besucher gilt.

Das Aufenthaltsrecht für bis zu drei Monate wird in Artikel 6 der Richtlinie 2004/38/EG ausgedrückt :

Artikel 6

Aufenthaltsrecht bis zu drei Monate

  1. Unionsbürger haben das Recht, sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten ohne andere Bedingungen oder Formalitäten als das Erfordernis des Besitzes eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses aufzuhalten.

  2. Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten auch für Familienangehörige, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind und keine Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats sind, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen.

Es ist in den Immigration (EEA) Regulations 2016 unter Nummer 13 implementiert, die teilweise besagt:

Erstaufenthaltsrecht

13.- (1) Ein EWR-Bürger ist berechtigt, sich im Vereinigten Königreich für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten ab dem Datum der Einreise in das Vereinigte Königreich aufzuhalten, vorausgesetzt, der EWR-Bürger besitzt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, der von einem EWR ausgestellt wurde Zustand.

(2) Eine Person, die kein EWR-Staatsangehöriger, aber ein Familienangehöriger ist, der das Aufenthaltsrecht behalten hat, oder Familienangehöriger eines EWR-Staatsangehörigen, der sich im Vereinigten Königreich gemäß Absatz (1) aufhält, ist berechtigt, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten, vorausgesetzt diese Person besitzt einen gültigen Reisepass.